Hauptinhalt

«Biodiversitätsinitiative: Extrem und nicht zielführend»

Medienmitteilung des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative vom 13. Juni 2024

Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitätsinitiative) kommt am 22. September vors Volk. Für Bundesrat, Parlament und die (Land-)Wirtschaft geht sie viel zu weit. Sie würde die nachhaltige Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschweren und das Bauen verteuern. Es existieren bereits heute ausreichend Instrumente und gesetzliche Bestimmungen zur Biodiversitätsförderung. An ihrer Medienkonferenz erläutert eine breite Allianz ihre Argumente gegen die Initiative und gibt gleichzeitig den Startschuss für den Abstimmungskampf.

Am 22. September kommt mit der Biodiversitätsinitiative (BDI) einmal mehr ein extremes, nicht zielführendes und in Anbetracht des Schweizer Niveaus auch unnötiges Volksbegehren zur Abstimmung. Sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament lehnen sie ab. An der heutigen Medienkonferenz des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative erläutert eine breite Allianz aus (Land-)Wirtschaft und Politik ihre Argumente:

Argument 1: 30 Prozent der Landesfläche praktisch unantastbar

Die Zielgrösse der Initianten ist eindeutig: Sie wollen, dass 30 Prozent der Landesfläche für die Biodiversität zur Verfügung steht. Aktuell sehen die Initianten 8 Prozent als ausreichend geschützt an. Es fehlt also eine Fläche, die der Grösse der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn zusammen entspricht. Dort wäre die Produktion von Lebensmitteln nicht oder nur noch sehr eingeschränkt möglich. Für die Allianz ist klar, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt. Allerdings nicht bei der Quantität, sondern bei der Qualität dieser Flächen.

Argument 2: Landwirtschaft tut bereits viel für die Biodiversität

Aktuell dienen bereits 19 Prozent der Landwirtschaftsflächen explizit zur Förderung der Biodiversität. Das entspricht 195'000 Hektaren Land oder der Grösse der Kantone Zürich und Zug zusammen. Für den Erhalt von Direktzahlungen sind aktuell 7 Prozent gefordert. Zusätzlich gibt es 220’000 Hektaren artenreiches Grünland im Sömmerungsgebiet.

Argument 3: Verhinderung der einheimischen, nachhaltigen Energieproduktion

Das von der Initiative geforderte umfangreiche Ausscheiden von streng geschützten Gebieten führt bei der Bereitstellung von erneuerbarer einheimischer Energie zu einer Vollbremsung. Die vorliegende Initiative gewichtet den Schutzstatus derart hoch, dass sie den angestrebten und wichtigen Ausbau blockiert. Dabei bekräftigte die Schweizer Stimmbevölkerung sowohl im Sommer 2023 (Klima- und Innovationsgesetz) als auch im Sommer 2024 (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) ihren Volkswillen zur Förderung von erneuerbaren Energien.

Argument 4: Einschränkungen der Wald- und Holzwirtschaft

Die Waldwirtschaft wäre bei der Annahme der Initiative mit neuen Einschränkungen und Vorgaben durch den Ausbau der Waldreservate konfrontiert. Der Wald als Rohstofflieferant würde in den Hintergrund gedrängt.

Argument 5: Verschiebung der Umweltwirkung ins Ausland

Eine Annahme der Initiative schwächt die Inlandproduktion von Lebensmitteln, Energie und Holz. Die Produktion wird so getreu dem Motto «aus den Augen, aus dem Sinn» ins Ausland verlagert, wo meist tiefere ökologische Standards gelten. Damit ist für die Umwelt gar nichts gewonnen. 

Argument 6: Verteuerung und Einschränkungen beim Bauen – auch im Siedlungsgebiet

Die Initianten beschränken ihre Anliegen nicht ausschliesslich auf Flächen und Strukturen ausserhalb der Bauzone. Damit sind auch die Siedlungsgebiete – und mit ihnen – die dort ansässigen KMU und Industriebetriebe betroffen. Sie müssten mit zusätzlichen Auflagen, noch längeren Bewilligungsverfahren und erheblichen Mehrkosten fürs Bauen rechnen.

Argument 7: Schwächung des Berggebiets und des Tourismus

Das Berggebiet und der Tourismus sind auf Infrastrukturen angewiesen. Die Initiative schränkt deren Realisierung stark ein.

Argument 8: Untergraben der föderalen Prinzipien

Eine Annahme der Initiative beschneidet die Kompetenzen sowie den Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden, da sie die Umsetzungshoheit von den Kantonen auf die Bundesebene verlagern.

Argument 9: Erhebliche Kosten schwächen Bundesfinanzen

Die öffentliche Hand wäre mit jährlichen Mehrausgaben von 375 bis 440 Mio. Franken konfrontiert.

Um der Bevölkerung die «Unnötigkeit» und die negativen Folgen der Initiative aufzuzeigen, gibt die Allianz mit der heutigen Medienkonferenz gleichzeitig den Startschuss für den Abstimmungskampf.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 23 (1. – 5. Juni 2020)

09.06.20 | Seit Ende Mai ist klar, dass der 1. August-Brunch – wenn auch unter besonderen Bedingungen – durchgeführt werden kann. Damit die Gastgeberhöfe wissen, wie sie mit oder ohne Buffet unter Einhaltung der BAG-Vorschriften den Anlass auf ihrem Betrieb umsetzen können, erarbeitete des SBV auf Basis des Konzepts von GastroSuisse ein umfassendes Schutzkonzept. Dieses wird laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst und ist unter www.brunch.ch/anbieter downloadbar.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nationalrat stärkt landwirtschaftliche Forschung

04.06.20 | Die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope wird restrukturiert und zentralisiert. Der Nationalrat will die daraus entstehenden Effizienzgewinne zur Stärkung der Agrarforschung nutzen. Er stimmte heute einer entsprechenden Motion zu und widersetzt sich damit den Plänen des Bundesrats. Dieser wollte die frei werdenden Mittel auch anderweitig verwenden. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist über diesen Entscheid sehr erfreut. Um die steigenden Erwartungen zu erfüllen, der Herausforderungen des Klimawandels anzugehen und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt zu verringern ist die Landwirtschaft dringend auf Forschungsunterstützung angewiesen. Ihr Nutzen kommt so auch der gesamten Gesellschaft zugute. Sie muss viele offene Fragen beantworten sowie Verbesserungen und Produktionsalternativen entwickeln und dabei sich ständig weiterentwickelnde Technologien berücksichtigen. Der Entscheid des Nationalrats entspricht den im Rahmen die Umstrukturierungspläne gemachten Versprechen, keine Budgetkürzung vorzunehmen sowie der am 11. März 2019 verabschiedeten Motion der Finanzkommission des Nationalrats.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 22 (25. – 29. Mai 2020)

02.06.20 | Lebensmittel tierischer Herkunft sollen künftig mit dem Vermerk «ohne Gentechnik hergestellt» gekennzeichnet werden, wenn bei der Fütterung auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichtet wurde. Heute ist dies in der Schweiz nur dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses darauf verzichtet wird. Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurden. Der Bundesrat korrigierte diesen Wettbewerbsnachteil für die heimische Landwirtschaft. Was unsere Nachbarländer Österreich, Deutschland und Frankreich schon lange dürfen, ist nun auch endlich in der Schweiz möglich!

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 21 (18. – 22.5.2020)

25.05.20 | Haushalte mit tiefem und mittlerem Einkommen erhalten eine finanzielle Unterstützung, um die Krankenkassenprämie zu zahlen. Aufgrund des Coronavirus haben nun mehr Leute Anspruch auf diese Prämienverbilligung. Viele Betriebe mussten während Wochen schliessen und so stehen besonders Selbständige plötzlich mit tieferen Einnahmen da. Auch Arbeitnehmende verdienen wegen der Kurzarbeitsentschädigung weniger als geplant. Je nach finanzieller Situation ist es jetzt noch möglich, eine Prämienverbilligung zu beantragen. Mehr zur Pramienverbilligung ist auf der Webseite der AHV-IV zu finden

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 20 (11. – 15.5.2020)

18.05.20 | Die Kommunikation des Bundes in Sachen Chlorothanonil ist sehr unbefriedigend. Das Bundesamt für Umwelt berichtete letzte Woche über die nationalen Messergebnisse. Dabei wies es in der Kommunikation drauf hin, dass die Metaboliten R471811, R417888 und R419492 das grosse Problem im Grundwasser seien. Im Dezember 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen einen Bericht veröffentlicht, in dem es hiess, dass gerade diese drei Metaboliten nicht relevant sind.

Mehr lesen
Stellungnahmen Consultation : Modification de l’ordonnance sur les lignes électriques (OLEI)

13.05.20 | Dans votre courrier du 3 avril 2020 dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en objet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. Un écosystème sain est indispensable à une agriculture durable. A cet effet, l’agriculture fournit de nombreux efforts depuis de plusieurs années afin de conserver les milieux naturels nécessaires à une production agricole durable. Ainsi, l’Union suisse des paysans (USP) soutient pleinement la présente modification qui vise à obliger les gestionnaires de réseau à assainir les supports électriques représentant un risque d’électrocution pour les oiseaux. Sachant que les électrocutions aviaires représentent la principale cause de mortalité chez certaines espèces, l’USP se réjouit de ces nouvelles dispositions. En outre, les mesures d’assainissement proposées profitent non seulement à la nature mais aussi à l’économie et à la société, sachant que les accidents avec les oiseaux causent aussi des dégâts aux installations électriques. En vous remerciant de nous avoir consultés dans le cadre de ce dossier et en demeurant à votre entière disposition pour tout complément d’information, nous vous adressons, Madame, Monsieur, nos salutations distinguées.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 04-20: Futtermittelbilanz 2018

11.05.20 | Im Jahr 2018 haben die verfügbaren Futtermittel gegenüber dem Vorjahr mit 7 853 000 Tonnen Trocken-substanz um 1,4 % abgenommen. Die marktfähigen Futtermittel sind hauptsächlich Kraftfutter, davon standen im Berichtsjahr 1 864 000 Tonnen zur Verfügung. Die nicht marktfähigen Produkte sind Grund-futter, die fast ausschliesslich von den Raufutterverzehrern gefressen werden. 2018 stammten 5 989 000 Tonnen Futtermittel, d.h. 76,3 % des gesamten Verbrauches, aus dieser Rohstoff-Kategorie. Der Anteil der Inlandproduktion am gesamten verfügbaren Futter ist 2018 mit 83,7 % leicht gesunken. Die Versor-gung mit den Nebenprodukten aus dem Ackerbau war kleiner als im Vorjahr. Dazu gab es einen langen Winter und einen trockenen Sommer, womit mehr Raufutterimporte notwendig waren.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Die Schweizer Bauern danken für’s Vertrauen

11.05.20 | Ab Montag sind in den grossen Schweizer Bahnhöfen Bäuerinnen und Bauern zu sehen, welche der Bevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen danken und daran erinnern, dass sie auch weiterhin die Versorgung mit Lebensmitteln aus der Nähe sicherstellen. Damit schliesst der Schweizer Bauernverband die für dieses Frühjahr geplante Informationskampagne ab. Die Aufklärungsarbeit im Rahmen von «Wir schützen, was wir lieben» geht hingegen weiter. Alle Bauernfamilien sind aufgefordert, mitzumachen!

Mehr lesen