Einheitliche Finanzierung der Leistungen: Alle profitieren!

Die stetig steigenden Gesundheitskosten stellen eine grosse finanzielle Belastung für die Schweizer Bevölkerung und somit auch für die Bauernfamilien dar. Der Kostenanstieg schlägt sich in den Krankenkassenprämien und auch in den Steuern nieder. 15 Jahre hat das Parlament hart um eine Reform gerungen, die zwar kein «Prämienwunder» bewirkt, jedoch einen grossen Fehlanreiz beseitigt.

Aktuell werden ambulante Leistungen zu 100% von den Krankenversicherern finanziert. Stationäre Leistungen (Spitalaufenthalt mit mindestens einer Übernachtung) zahlen die Versicherer und die Kantone gemeinsam. Die Krankenkassen haben also kein Interesse, die günstigeren ambulanten Eingriffe zu bevorzugen. Die Folge: In der Schweiz werden rund 20% der Eingriffe ambulant durchgeführt, während der europäische Mittelwert bei 42% liegt. Dänemark, Niederlande und Schweden führen sogar gegen 60% der Eingriffe ambulant durch. Nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern auch die finanzielle Vergütung bestimmt also, welche Behandlung erfolgt. Dieses Kosteneinsparpotenzial liegt heute brach. Mit der Reform werden alle Leistungen – egal ob ambulant, im Spital oder im Heim erbracht – nach demselben Verteilschlüssel (Krankenversicherer maximal 73,1 %, Kantone mindestens 26,9% aller Leistungen) finanziert. Ein zentraler Fehlanreiz im heutigen System fällt weg.

Zudem wird die Pflege Teil einer ganzheitlich verstandenen Gesundheitsversorgung. Patientinnen und Patienten können beispielsweise nach einer Operation durch die ambulante Pflege zuhause nahtlos und professionell versorgt werden. Damit steigt die Qualität des Gesundheitswesens für alle.

Im Parlament stimmte eine grosse und parteiübergreifende Mehrheit der Änderung zu. Ärzteverbände, Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und die Krankenversicherer unterstützen die Reform. Von einer besser koordinierten Gesundheitsversorgung und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsakteuren profitieren schlussendlich alle. Deshalb ist ein Ja am 24. November 2024 auch für die Bauernfamilien von grosser Bedeutung.

Autor

Peter Kopp

Peter Kopp

Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano

Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch

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