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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

25.02.19 | Die Landwirtschaftskammer (LAKA) hat die definitive Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands (SBV) verabschiedet. Sie begrüsst die Weiterführung des Rahmenkredits und der Grenzschutzmassnahmen. Ebenso Massnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln optimieren und generell eine umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft fördern. So zum Beispiel die Einführung der Produktionssystembeiträge oder die Überführung von Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz in den ökologischen Leistungsnachweis. Damit bietet der Bundesrat Antworten auf die bestehenden Herausforderungen und auf die Trinkwasserinitiative. Keinen Sinn sehen die LAKA-Mitglieder hingegen im vorgeschlagenen Betriebsbeitrag, der Regionalisierung der Biodiversitätsbeiträge, der Fusion der Landschaftsqualitäts- mit den Vernetzungsbeiträgen und der Streichung der Ressourceneffizienzbeiträge. Hier setzen sie vielmehr auf die Fortsetzung des bewährten Systems, das erst seit 2014 in Kraft ist. Ebenfalls keine Mehrheit fand die Verpflichtung einer sozialen Absicherung der Bäuerinnen für den Erhalt der Direktzahlungen. Der SBV ist sich aber bewusst, dass die jetzige Situation verbesserungswürdig ist. Deshalb schlägt er vor, dass bei Investitionskrediten eine obligatorische Versicherungsberatung eingeführt wird. Auch bei der Begrenzung der Direktzahlungen will die Mehrheit der LAKA bei den bisherigen Kriterien bleiben. Die vorgeschlagene Begrenzung von 250'000 Franken pro Betrieb erachten sie als zu wenig griffig. Was die Ausbildungsanforderungen betrifft, so schlägt die Basis des SBV vor, hier im Grundsatz das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Basis zu nehmen. Keinen Anpassungsbedarf sehen sie beim bäuerlichen Boden- und Pachtrecht. Eine Lockerung der Bedingungen könnte die Zukunft der bäuerlichen Familienbetriebe gefährden.

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Stellungnahmen Aufhebung der Industriezölle

22.02.19 | Die Vorlage strebt an, die Zölle auf Industriegüter unilateral aufzuheben, um den Konsum zu vergünstigen und die Wirtschaft zu beleben. Gemäss dem erläuternden Bericht liegt das Preisniveau des privaten Konsums 54 % über demjenigen der EU 15. Dies wird insbesondere auf das hohe Lohn- und Kostenniveau zurückgeführt. Aus Sicht der Landwirtschaft überwiegen die Nachteile einer unilateralen Zollsenkung deutlich. Vorteile sind weder für die Landwirtschaft noch für die Allgemeinheit ersichtlich. Daher lehnt der SBV die Aufhebung der Industriezölle dezidiert ab. Dies gilt auch für künftige Pläne des Bundes zur Liberalisierung des Agrarhandels.

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Stellungnahmen Stellungnahme Genehmigung von Freihandelsabkommen

21.02.19 | Vernehmlassungsverfahren über das Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen. Mit der Vorlage wünschen Sie ,,die Bundesversammlung zu ermächtigen, Freihandelsabkommen, welche inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen, selbstständig zu genehmigen." Auch wenn ihr Vorschlag auf den ersten Blick die Position der Bundesversammlung zu stärken scheint, so stellen wir doch bei genauerer Betrachtung fest, dass damit dem Parlament die Referendumsmöglichkeit entzogen und damit dessen Vetoposition gegenüber der Exekutive geschwächt würde. Aufgrund der Tragweite von Freihandelsabkommen lehnt der Schweizer Bauernverband diese Beschneidung der Volksrechte dezidiert ab. ln Übereinstimmung mit der vom Parlament wiederholt geäusserten Position erwarten wir, dass Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt bleiben.

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Stellungnahmen Revision Stromversorgungsgesetz

22.01.19 | Stellungnahme Revision Stromversorgungsgesetz: Grundsätzlich befürwortet der SBV die Stossrichtungen der Vorlage zum neuen Stromversorgungsgesetz. Gleichzeitig sehen wir, dass neben den im Bericht festgehaltenen Vorteilen einer vollständigen Marktöffnung diese für den Schweizer Strommarkt auch mit Risiken verbunden ist. Diese betreffen namentlich die Umsetzung der Ener-giestrategie 2050 und die Anreize für langfristige Investitionen in die neuen erneuerbaren Energien sowie die Wasserkraft. Die Preisentwicklungen für Stromkonsumierende (auch in abgelegenen Regionen) sind mitunter abhängig vom Modell, welches für die Förderung der erneuerbaren Energien als flankierende Massnahme bei einer vollständigen Marköffnung etabliert wird. Diese sind momentan aufgrund fehlender Analysen noch unklar. Der SBV fordert daher die Durchführung von Evaluationen der Modelle mit Blick auf die Förderung neuer erneuerbarer Energien sowie auf die Preisentwicklungen der Strompreise in verschiedenen Regionen.

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Stellungnahmen Vernehmlassung: Änderung der Asylverordnung 2

05.12.18 | Vernehmlassung zur Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Auslände-rinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst es, dass mit der Neustrukturierung des Asylwesens (ab Frühling 2019) die Asylverfahren schneller abgeschlossen werden und jene Asylsuchende, die kein Bleiberecht erhalten, rascher in den zuständigen Dublin-Staat oder in ihr Heimatland zurückkehren werden. Auf der anderen Seite sollen jene Asylsuchende, denen ein Bleiberecht zugestanden wird, schneller integriert werden. Demensprechend unterstützen wir die Stossrichtung einer schnelleren und wirksameren Integration und das Ziel eines schweizweit einheitlichen Integrationsprozesses für jene mit Bleiberecht.

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Stellungnahmen Teilrevision Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen; Vernehmlassungsverfahren

27.11.18 | Teilrevision Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen: Für den Schweizer Bauernverband (SBV) hat der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in zweifacher Hinsicht eine Bedeutung. Einerseits bringt der Kataster den Landwirten einen Nutzen, da sie ohne grossen Aufwand allfällige Nutzungsbeschränkungen auf gepachtetem Landwirtschaftsland direkt prüfen können, um gegebenenfalls die Bewirtschaftung anzupassen. Aus Sicht der Landwirtschaft und der Grundeigentümer ist es von grösster Bedeutung, dass die im ÖREB-Kataster enthaltenen Informationen zuverlässig, beständig und soweit möglich vollständig dargestellt werden.

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Stellungnahmen Bodenstrategie

23.11.18 | Bodenstrategie des BAFU: Der SBV ist der Meinung, dass die Überprüfung sich auf die zonenfremden Nutzungen konzentrieren soll. Die zonenkonforme Landwirtschaft darf nur ausserhalb Bauzone bauen und erwartet daher die ihr gebührenden Freiheiten. Bereits heute existieren dutzende von kostentreibenden Restriktion. Wenn der Bund neue Vorgaben machen will, dann soll er die finanziellen Kosten tragen. Zudem fehlen Vorschläge, wie der Kulturlandverlust durch Infrastrukturbauten und den damit verbundenen ökologischen Ausgleichsmassnahmen minimiert wird. Beim Ausbau von Strasse und Schiene sind die besten statt die billigsten Varianten zu wählen, z.B.

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Stellungnahmen Stabilisierung der AHV (AHV 21)

16.10.18 | Stellungnahme zur Stabilisierung der AHV (AHV 21). Mit dem erläuternden Bericht zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) hat der Bundesrat ein Paket vorgelegt, mit dem die obligatorische Altersvorsorge der ersten Säule in der Schweiz revidiert werden soll. Anders als in der Reform der Altersvorsorge 2020, wird die erste Säule in dieser Vorlage isoliert betrachtet. Das System soll den heutigen demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das Rentenalter liegt bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Ein flexibler Bezug der Altersleistungen ist kaum möglich. Wir unterstützen die Meinung, dass dieses System kaum den Bedürfnissen der Versicherten und den demographischen Rahmenbedingungen entsprechen.

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