Nationalrat lehnt Mercosur-Abkommen ab

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 17. Juni 2026

Der Nationalrat lehnte das Mercosur-Abkommen in der Gesamtabstimmung ab. Ein Grund dürfte sein, dass sich die Mitglieder der grossen Kammer bezüglich der Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft nicht einig waren. Das Abkommen führt zu zusätzlichen Importen aus Ländern mit völlig anderen Produktionsbedingungen und damit Druck auf die entsprechenden einheimischen Märkte. Es liegt nun am Ständerat, eine mehrheitstaugliche Lösung zu finden und verbindliche Abfederungsmassnahmen zu definieren, damit das Abkommen in Kraft treten kann. 

In der Schlussabstimmung sagte der Nationalrat Nein zum geplanten Mercosur-Abkommen. Dies, nachdem es den Mitgliedern in der Debatte nicht gelang, sich auf ausreichende und verbindliche Ausgleichsmassnahmen für die Landwirtschaft zu einigen. Mit einem auf 8 Jahre befristeten Kredit für die Bauernbetriebe, hätten die Einbussen aufgrund der vom Bundesrat zugestandenen Konzessionen abgefedert werden sollen. Denn erstmals sind 25 bilaterale Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente vorgesehen. Damit kommen mehr Fleisch, aber auch Früchte, Ackerbau- oder Milchprodukte aus Südamerika auf den Schweizer Markt. Die Produktionsbedingungen in den Mercosur-Staaten unterscheiden sich grundlegend von den Schweizer Standards. 

Der Schweizer Bauernverband schlug deshalb vor, die Mittel für die Strukturverbesserungen aufzustocken. Die Kasse des dafür wichtigen «Fond de Roulement» ist fast leer. Dieser gibt zinslose, aber zurückzuzahlende Darlehen. Gleichzeitig steigen die Bau- und Investitionskosten in der Landwirtschaft. Der Kredit soll also vor allem dazu dienen, dass die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sich weiterentwickeln und die künftigen Herausforderungen besser meistern können.  

Nach dem Scherbenhaufen im Nationalrat, liegt der Ball nun beim Ständerat. Für den Schweizer Bauernverband ist klar: Ohne verbindliche Entschädigung wird er das Abkommen nicht unterstützen können.

Warum braucht es beim Mercosur-Abkommen Begleitmassnahmen?

Mit dem Mercosur-Abkommen wurden erstmals Importkontingente ausserhalb der bestehenden WTO-Kontingente gewährt. Dadurch entstehen zusätzliche Importe. Dies kann zu sinkenden Produzentenpreisen oder zu Marktanteilsverlusten führen. Die finanziellen Einbussen für die Schweizer Landwirtschaft werden auf 70 bis 115 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Wofür werden die Mittel eingesetzt?

Die Erlöseinbussen sollen durch effizientere Strukturen aufgefangen werden. Deshalb soll der grösste Teil der geforderten Mittel in Form von zinslosen, rückzahlbaren Darlehen für Massnahmen zur Strukturverbesserung eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Modernisierung von Stallanlagen oder der Ausbau von Bewässerungsinfrastrukturen. Zinslose Darlehen sind ein bewährtes Instrument der Agrarpolitik.

Braucht es bei allen künftigen Freihandelsabkommen Begleitmassnahmen?

Nein. Solange die Konzessionen im Agrarbereich innerhalb der bestehenden WTO-Zollkontingente liegen, sind keine Begleitmassnahmen erforderlich.

Rückfragen

Nadine Trottmann

Leiterin Geschäftsbereich Internationales

Telefon 056 462 50 14
E-Mail nadine.trottmann@sbv-usp.ch

Ralf Bucher

Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 771 53 26
E-Mail ralf.bucher@sbv-usp.ch

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