Stellungnahmen
05.02.20 Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Gasversorgung Vernehmlassungsverfahren
05.02.20
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Mit Ihrem Schreiben vom 30. Oktober laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für
die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen
zu lassen.
Grundsätzliche Erwägungen
Landwirtschaftsbetriebe sind einerseits als Kunden auf eine sichere Versorgung von Gas zu wettbewerbsfähigen
Preisen angewiesen, andererseits tragen sie über die Bereitstellung von erneuerbaren Gasen zur Versorgung und
zur Energiewende in der Schweiz bei. Zudem sind Landwirte und Landwirtinnen als Grundeigentümer indirekt
betroffen durch die Gasnetze.
Grundsätzlich befürwortet der SBV die Vorlage des neuen Gasversorgungsgesetzes und begrüsst gesamtschweizerisch
rechtliche Rahmenbedingungen, da dies einen weiteren Schritt in Richtung diskriminierungsfreier und
effizienter Energieversorgung darstellt. Jedoch ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sich das neue Gesetz auf
eine Teilmarktliberalisierung begrenzt. Analog zum Strommarkt, soll auch der Gasmarkt stufenweise vollständig
liberalisiert werden. Gleichzeitig vermissen wir, dass der vorliegende Entwurf kein klares Ziel betreffend den Anteil
erneuerbarer Gase und Vorgaben zur inländischen Produktion festlegt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen,
gilt es, das vorhandene Potential der Biomasse möglichst auszuschöpfen. Dazu ist Investitionssicherheit mitentsprechenden
Vergütungen an die Produzenten nötig.
Auf der anderen Seite ist die Landwirtschaft auch als Grundeigentümerin von Gasnetzen betroffen. Der Bau und
Betrieb einer Rohrleitungsanlage auf fremdem Eigentum entspricht einem Eingriff in das Grundeigentum.
Oftmals treten wegen der Rohrleitungsanlage durch Landwirtschaftsland nachteilige Auswirkungen auf: Ertragsausfälle
und Mehraufwendungen wegen Störungen des Bodenaufbaus und des Wasserhaushaltes, wegen Verdichtungen,
wegen Behinderungen bei der Bewirtschaftung durch die Leitung usw. Nachteilige Bodenveränderungen
können noch Jahre nach der Bauvollendung nachwirken, teilweise treten Bodenveränderungen auch erst
mehrere Jahre nach Bauvollendung auf. Der Schutz des Kulturlandes und der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sind
wichtige Anliegen, auch im öffentlichen Interesse. Dass Rohrleitungen auch durch Landwirtschaftsland geführt
werden müssen, wird nicht bestritten. Trotzdem erfahren betroffene Grundeigentümer und Bewirtschafter, dass
beim Bau und Betrieb von Rohrleitungen die Interessen der Landwirtschaft unvollständig berücksichtigt werden.
Wir befürchten, dass mit den vorgeschlagenen Anpassungen bei der Plangenehmigungspflicht die Rechte der
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