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SBV-News Nr. 23 (1. – 5. Juni 2020)

Notiz­ der Woche

Die UNO stellte 2014 die bäuerlichen Familienbetriebe ins Zentrum und unterstrich mit verschiedenen Veranstaltungen und Anlässen deren Bedeutung. Zu Recht, wie sich während der Corona-Ausnahmesituation zeigte! Die Familienbetriebe trumpften in den schwierigen Monaten mit Flexibilität und Einfallsreichtum und trugen dazu bei, dass das System weiterlief. Einmal mehr stellten sie unter Beweis, dass der bäuerliche Familienbetrieb die geeignete Form ist, den Herausforderungen der landwirtschaftlichen Produktion in der Schweiz und den Erwartungen unserer Gesellschaft gerecht zu werden!


 

Schutzkonzept für 1. August-Brunch

Seit Ende Mai ist klar, dass der 1. August-Brunch – wenn auch unter besonderen Bedingungen – durchgeführt werden kann. Damit die Gastgeberhöfe wissen, wie sie mit oder ohne Buffet unter Einhaltung der BAG-Vorschriften den Anlass auf ihrem Betrieb umsetzen können, erarbeitete des SBV auf Basis des Konzepts von GastroSuisse ein umfassendes Schutzkonzept. Dieses wird laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst und ist unter www.brunch.ch/anbieter downloadbar.

Bewertung Solaranlagen

Das Bundesgericht fällte Ende 2019 das Urteil, dass Solaranlagen als Aufdach bei steuerlichen Betrachtungen nicht als Bestandteil eines Gebäudes gelten und somit auch nicht Bestandteil des amtlichen Wertes sind. Da die Kantone die Steuerhoheit haben, ist dagegen nichts einzuwenden – sofern das kantonale Steuergesetz dies auch so vorsieht. Bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Objekten im Rahmen des bäuerlichen Bodenrechts (und damit in der Gesetzgebung des Bundes) hingegen gilt dieses Urteil nicht, beispielweise bei Hofübergaben und Pachtzinsen. Agriexpert publizierte zu diesem komplexen Thema einen Bericht in der aktuellen UFA-Revue.

Lebensmittel retten mit «Too Good To Go»

Seit März rettet der SBV zusammen mit «Too Good To Go» überschüssige Bachwaren, nicht genormtes Gemüse oder Obst vom Vortrag. Schweizer Bäuerinnen und Bauern haben die Möglichkeit, liegengebliebene Produkte via App anzubieten. Derzeit sind es bereits über 20 Betriebe, die noch geniessbare Produkte zur Rettung eingeben. Es resultiert eine Win-Win-Situation: Lebensmittel direkt vom Hof zum reduzierten Preis, weniger Verschwendung für die Betriebe und Ressourcenschonung für die Umwelt. Interessierte Höfe können sich unter www.toogoodtogo.ch/bauern anmelden. Seit dieser Woche gibt’s dazu auch ein Erklärvideo auf YouTube.

Statistik der Woche

Die Getreide-Inlandverwendung der Schweiz lag in den letzten Jahren relativ konstant um 1.9 Millionen Tonnen Körner. Das geht aus den Resultaten der Versorgungsbilanz des Getreides hervor, die Agristat jährlich berechnet. Fast die Hälfte des Getreides landet im Futtermittelkanal, 40 bis 45 Prozent wird vom Nahrungsmittelsektor verwertet. In der menschlichen Ernährung wird vor allem Weich- und Hartweizen eingesetzt. Die anderen Getreidearten werden vorwiegend an Nutztiere gefüttert.