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Agrisano

Die Agrisano ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um den landwirtschaftlichen Personen- und Sachversicherungsbereich. Sie bietet Bauernfamilien alle Versicherungen aus einer Hand an und nimmt als Versicherer der Landwirtschaft eine wichtige und exponierte Stellung im Versicherungs- und Vorsorgebereich ein. Unsere Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Bäuerinnen, Bauern und ihrer Familienangehörigen sowie den landwirtschaftlichen Angestellten. Unsere Partner sind die kantonalen Bauernverbände, bei denen unsere Versicherungsberatungsstellen angesiedelt sind. Sie sind Ihre erste Anlaufstelle für alle Versicherungsfragen.

Kontaktperson

Peter Fluder

Agrisano-Unternehmungen
Leiter Kommunikation und Zentrale Dienste
Mitglied der Geschäftsleitung

peter.fluder@agrisano.ch
056 461 71 38

  

Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)

11.09.17 | Der SBV hat die Vorlage geprüft und kann die Anpassungsvorschläge in Zusammenhang mit der gemischten Methode unterstützen. Teilerwerbstätige Personen, die wegen familiären Pflichten die Erwerbstätigkeit reduzieren mussten, dürfen bei der Invaliditätsbemessung nicht diskriminiert werden. Die Fallbeispiele 1 und 2 im erläuternden Bericht sind nach unserer Einschätzung oft in Bauernfamilien anzutreffen. Durch die neue Berechnungsart erfahren diese Personen eine spürbare Verbesserung.

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SBV-News SBV-News Nr. 32 (07.08. – 11.08.2017)

16.08.17 | Der Schweizer Bauernverband realisierte zusammen mit der Vogelwarte Sempach, IP-Suisse und Migros die Sonderschau „Naturnahe Landwirtschaft beflügelt“ („Des champs et des ailes“). Die Idee entstand 2012 bei einem Treffen mit der Vogelwarte. Die Ausstellung war ein grosser Erfolgt: Sie kam landesweit zwischen 2014 und 2017 an zahlreichen Messen zum Einsatz und erreichte potentiell 1.65 Millionen Messebesucher.

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SBV-News SBV-News Nr. 26 (26.06. – 30.06.2017)

05.07.17 | Die WAK-S will im Rahmen eines Berichts überprüfen lassen, wie die Ausnahmen vom Cassis de Dijon-Prinzip abgeschafft oder eingeschränkt werden können. Seit Jahren werden über das Cassis de Dijon-Prinzip unzählige, teure Studien und Gutachten verfasst. Die von Bundesrat und Verwaltung ursprünglich prognostizierte preissenkende Wirkung hat bis heute wohl kein Konsument gespürt. Der bestellte Bericht von der WAK-S wird daran auch nichts ändern.

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Stellungnahmen Änderung des AHVG

29.06.17 | Die mit den Änderungen angestrebte Modernisierung im Bereich der Aufsicht der 1. Säule unterstützen wir im Grundsatz. Im Bericht wird einleitend festgehalten, dass das Sozialversicherungssystem der 1. Säule zuverlässig, flexibel und kostengünstig (Verwaltung) funktioniert. Die gleiche Effizienz bezüglich Verwaltungskosten können leider nicht alle Sozialversicherungen ausweisen. Dies ist einerseits in der Natur der Leistungen, welche diese ausrichten, begründet, andererseits aber auch in der Fülle regulatorischer Vorschriften, welche sie einzuhalten haben. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der anstehenden Herausforderungen in der 1. Säule erachten wir es als unabdingbar, sämtliche vorgeschlagenen Massnahmen bezüglich ihrer Notwendigkeit und Kostenfolgen kritisch zu hinterfragen und sich bei den Neuerungen strikte auf das Notwendige zu beschränken. Auch gegen die, für den Bereich der 2. Säule, vorgeschlagenen Massnahmen haben wir zu einzelnen Punkten Bemerkungen angebracht.

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Stellungnahmen Verordnung des EDI über die Prämienregionen

10.01.17 | Verordnung des EDI über die Prämienregionen

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