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Patente auf Pflanzen und Tiere

Ausgangslage

In den letzten 10 bis 15 Jahren gab es eine stetig steigende Anzahl von Patentanträgen auf Pflanzen, die aus konventioneller Züchtung stammen und nicht gentechnisch verändert sind. Mehr als 200 Patente sind vom Europäischen Patentamt EPA inzwischen erteilt. Einige Fälle wie das im Jahr 2003 erteilte Patent auf die Eigenschaften einer konventionell gezüchteten Schrumpeltomate wurden in den Medien und von NGOs, Saatzucht- und Bauernorganisationen heftig kritisiert und haben viele Diskussionen über die Auslegung der Patentgesetzgebung ausgelöst. Beschwerden wurden eingereicht, da gemäss europäischem Patentübereinkommen EPÜ Pflanzensorten oder Tierrassen, sowie „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar sind. Die entsprechende EU-Richtlinie ist jedoch zu wenig klar formuliert. Ausserdem ist das, was vom EPA als „im Wesentlichen biologisch“ definiert wird, nicht in Übereinstimmung mit dem, was im Allgemeinen unter konventioneller Züchtung (im Gegensatz zu Gentechnik) verstanden wird.

Patent vs. Sortenschutz

Patente sollen einen Anreiz für Innovation und Erfindungen liefern, indem eine Erfindung geschützt wird. In der Landwirtschaft kennt man das Sortenschutzgesetz, das den Schutz des geistigen Eigentums von neuen Sorten gewährleistet und auf die Besonderheiten der Saatgutzüchtung eingeht. Im Sortenschutz ist vorgesehen, dass nur der letzte Schritt der Weiterentwicklung geschützt wird, gegenüber dem Patent, bei dem der Schutz viel weiter gehen kann, z.B. eine Eigenschaft aus einer Wildsorte patentiert wird. Will ein anderer Züchter diese Eigenschaft verwenden, muss er dem Patentinhaber Lizenzgebühren zahlen, oder der Patentinhaber kann dies sogar verbieten.

 

Sortenschutz

Patent

 

Zustimmung Sortenschutzinhaber notwendig?

Lizenzgebühr

Zustimmung Patent-
inhaber notwendig?

Lizenzgebühr

Züchtung

Nein

keine

Ja

Ja

Vermehrung

Ja

In angemessenem Rahmen für eig. Betrieb

Ja

Ja

Erzeugung

Ja

Ja

Ja

Ja

Verkauf

Ja

Ja

Ja

Ja

Blackbox Patentierung

Zentrale Problematik ist, dass der Züchter nicht weiss, in welchem Ausgangsmaterial patentiertes Material drin ist. Die Informationsbeschaffung für den Züchter ist sehr aufwändig bis unmöglich, es gibt aktuell keine Transparenz. Dass führt dazu, dass die Auswahl an Ausgangsmaterial, das der Züchter verwendet, viel kleiner wird, denn im Zweifelsfall lässt ein Züchter die Finger von einem möglicherweise patentgeschützten Material.

 

Wirtschaftliche Auswirkungen

Patentierung ist ein Faktor neben anderen, der die Konzentration der Marktmacht im Bereich des Saaguts verstärkt. Beispiel Zuckerrüben: 4 Unternehmen machen rund 86% des Marktanteils aus, 8 Unternehmen steuern zusammen 99% des EU-Marktes. Marktkonzentration hat folgende unerwünschte Auswirkungen:

  • je konzentrierter der Sektor, desto weniger spielt der Wettbewerb. Damit werden sowohl das Angebot als auch die Marktpreise von wenigen Anbietern bestimmt, der Preis für Saatgut steigt.
  • Konzentration auf dem Saatgutmarkt hat Auswirkungen auf die Vielfalt der Akteure in der Saatgutbranche und damit auch auf die biologische, insbesondere genetische Vielfalt unserer Kulturpflanzen.
  • Die Entwicklung der Sorten geht in die Richtung von Hochertragssorten, nicht in die Richtung robuster Sorten mit Resistenzen, oder regionaler oder an den Klimawandel angepasster Sorten.

 

Position SBV

Patentierung hat auf verschiedenen Ebenen Auswirkungen, die nicht im Sinne der Landwirtschaft sind: Sie verteuert Saatgut, verschmälert tendenziell das Angebot an Sorten, und die Auswahl an Sorten geht eher in Richtung Hochertragssorten als in Richtung robuste Sorten.

Der SBV ist daher klar gegen die Patentierung von Saatgut. Um die Arbeit des Züchters zu schützen, erachtet er das Sortenschutzgesetz als geeigneter als die Patentierung. Das Sortenschutzgesetz wurde für die Besonderheiten in der Pflanzenzucht entwickelt und geht spezifisch auf diese ein.

 

Kontaktperson

Marion Ramp

Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.ramp@sbv-usp.ch  
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau

  

Medienmitteilungen
Für eine innovative Pflanzenzüchtung: Eine breite Koalition fordert Anpassung des Patentgesetzes

18.06.20 | Ständerätin Maya Graf und weitere Mitglieder des Ständerates beauftragen den Bundesrat in einer Motion, das Patentgesetz so anzupassen, dass die Transparenz betreffend geistige Eigentumsrechte verbessert und der Zugang zum Ausgangsmaterial für die Pflanzenzüchtung erleichtert wird. Diese Forderung wird von 25 Organisationen aus allen Sparten der Gesellschaft geteilt. Die heutige Situation beinhaltet diverse Rechtsunsicherheiten und ist für die Innovation in der Schweizer Pflanzenzüchtung hinderlich.

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