Hauptinhalt

Schluss mit dem Preisdumping bei Lebensmitteln

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 21. November 2025

Im Detailhandel hat eine verantwortungslose Preisspirale gegen unten eingesetzt. Diese schadet der Nachhaltigkeit auf allen Stufen und fördert die Lebensmittelverschwendung. Der SBV fordert das Einhalten der vom Detailhandel gemachten Versprechen zu den Produzentenpreisen und die Rückkehr zu Vernunft und Verantwortung.  

Ein Pfund Brot für 99 Rappen, eine Flasche Chasselas Romand für 2.19 Franken oder nachhaltiges Fleisch mit riesigen Rabatten: Die Lockangebote im Detailhandel nehmen zu. Gegenwärtig ist es ALDI, der sich zuerst mit Billigstangeboten profiliert, die übrigen Detailhändler ziehen dann nach. Alle behaupten, diese Preissenkungen selbst zu finanzieren und keinen Druck auf Lieferanten und die landwirtschaftlichen Produzenten auszuüben. Die langfristige Realität lässt etwas anderes befürchten. Der SBV fordert die konsequente Einhaltung dieses Versprechens! Die Gefahr ist aber gross, dass bei der nächsten Ausschreibung die Grossverteiler die Erwartung an ihre Lieferanten haben, ihnen preislich entgegenzukommen. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen diese ihre Preise senken und geben die Einbussen auf ihre Lieferanten weiter. Es ist daher zu befürchten, dass früher oder später der Druck auch bei den Bauernbetrieben landet. 

Lebensmittel sind in der Schweiz nicht zu teuer

Es ist daher dringend notwendig, diesen Abwärtstrend zu stoppen. Er schadet der ganzen Wertschöpfungskette, sämtlichen Branchen und der Nachhaltigkeit auf allen Stufen. Es gibt kein Land der Welt, bei dem die Bevölkerung weniger ihres verfügbaren Einkommens fürs Essen ausgeben muss. Gemäss den neusten Zahlen des Bundes gibt ein Haushalt nur noch 6.2 Prozent für Nahrungsmittel inkl. alkoholfreier Getränke aus. Es gibt also keinen Grund, die Lebensmittel – und vor allem nicht die besonders tier- und umweltfreundlichen Lebensmittel aus der einheimischen Produktion – noch günstiger zu verkaufen. Das Preisdumping feuert zudem die Lebensmittelverschwendung an. Denn was nichts kostet, ist auch nichts wert.

Nachhaltigkeit leben bedeutet kostendeckende Produzentenpreise 

Mit der aktuell laufenden Preisspirale gegen unten verhält sich der Detailhandel völlig verantwortungslos. Wobei die Hauptverantwortung bei jenem Player liegt, der jeweils den Anfang macht. Was es aktuell braucht, ist mehr Wertschätzung fürs Essen und bessere Produzentenpreise. Letztere müssen auch die zunehmenden Risiken abdecken und die gestiegenen Leistungen beim Umwelt-, Klima- oder Tierschutz entschädigen. Der wirtschaftliche Druck auf der Landwirtschaft ist hoch und die Einkommen mit durchschnittlich 17 Franken pro Stunde zu tief, um die nötigen Investitionen zu tätigen. Nachhaltigkeit darf keine Eintagsfliege, sondern muss ein langfristiges Bekenntnis sein. Der SBV fordert die Rückkehr zur Vernunft, einen Stopp der laufenden Wertvernichtung und ein klares Bekenntnis zu besseren, kostendeckenden Produzentenpreisen. Nur so gibt es eine gelebte Nachhaltigkeit auf allen Stufen bis hin zur landwirtschaftlichen Produktion. 

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Dating mit Land- und Gastwirten

16.09.19 | An der «Sichlete» heute in Bern lancierten der Schweizer Bauernverband, GastroSuisse und HotellerieSuisse das gemeinsame Projekt «Land Gast Wirt». Dieses will Bauern- und Gastrobetriebe zusammenführen. Am Nachmittag fand ein entsprechender Kennenlern-Anlass auf dem Bundesplatz statt.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 37 (09.09. – 15.09.2019)

16.09.19 | Das Abkommen zwischen den EFTA-Ländern, darunter die Schweiz, und dem Mercosur machte Schlagzeilen. Die Gefahr eines Referendums besteht bereits. Der Schweizer Bauernverband führt aktuelle eine detaillierte Analyse durch und wird Stellung nehmen, sobald der Inhalt Abkommen öffentlich ist und die Botschaft des Bundesrats dazu steht.

Mehr lesen
Stellungnahmen 12.09.19 Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens

12.09.19 | Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 22. Mai 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Das Prinzip der anerkannten und geschützten geografischen Angaben hat sich seit vielen Jahren bewährt. Es garantiert den Konsumenten Qualität und den Produzenten Mehrwert. Vor dem Hintergrund der immer wichtiger werdenden internationalen Warenströme ist eine verstärkte internationale Verankerung dieses Prinzips sehr zu begrüssen. Der Schweizer Bauernverband SBV unterstützt daher den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte vom 20. Mai 2015 des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben, sowie die Änderungen des betroffenen Markenschutzgesetzes vom 28. August 1992 voll. Insbesondere möchten wir hervorheben, dass wir die Schlussfolgerungen des eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum teilen, indem durch den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens für alle verschiedenen betroffenen Gruppen, sei es die Produzenten, die Konsumenten, die ländlichen Regionen oder die Verwaltung, ein Effizienzgewinn und zumindest mittelfristig auch eine beträchtliche Kosteneinsparung für den öffentlichen und den privaten Sektor zu erwarten ist.  

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 08-19: Schätzung der Schweizer Ackerfläche 2019

10.09.19 | Gemäss der vorliegenden Flächenschätzung 2019 nimmt die offene Ackerfläche im laufenden Jahr um 3000 Hektaren ab. Die Flächen des Getreides (-3027 ha), der Körnerleguminosen (-309 ha) und der Hackfrüchte (-874 ha) werden kleiner. Ein Anstieg erfolgt bei den Ölsaaten (+618 ha) und diversen kleineren Kulturen. Offensichtlich haben einige Landwirte die Futterfläche aufgrund des Futtermangels im Vorjahr vergrössert. So nehmen die Flächen der Kunstwiesen (+3562 ha), des silierten Getreides (+205 ha) und des Sorghums (+187 ha) zu.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 36 (02.09. – 06.09.2019)

10.09.19 | Sechs Wochen vor den Eidgenössischen Wahlen steht schon die entscheidende Phase des Wahlkampfs bevor. Angesichts der vielen und bedeutenden landwirtschaftlichen Themen, die im Parlament zur Behandlung anstehen, ist es äusserst wichtig, auch in der nächsten Legislaturperiode über eine starke bäuerliche Vertretung zu verfügen. Der SBV wird daher in Aufrufen und Inseraten die bäuerliche Basis und deren Umfeld zur Teilnahme an den Wahlen aufrufen. Die Teilnahme war schon immer wichtig, aber dieses Mal ist sie wichtiger als je zuvor.

Mehr lesen
Stellungnahmen 10.09.19 Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)

10.09.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Mit Ausnahme von Art. 15e sowie Art. 17d Abs. 3 lit d der ELV verzichten wir auf eine konkrete Stellungnahme zu einzelnen Bestimmungen. Wir erachten die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt als zweckmässig und begrüs-sen sie. Im vierten Abschnitt der Erläuterungen zum Artikel 15e der ELV wird festgehalten, dass der Vermögensverzicht auf Basis des Verkehrswertes erfolgt. Dies stimmt für landwirtschaftliche Liegenschaften, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind und ein Gewerbe darstellen nicht, wenn der Beschenkte die Anforderungen an einen Selbstbewirtschafter gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Boden-recht BGBB erfüllt und diese auch ausführt. Der Verzicht entspricht gemäss der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes vom 31. Januar 2018 dann nur dem landwirtschaftlichen Ertragswert. Dement-sprechend weisen wir darauf hin, dass bei der Ermittlung eines Verzichts die besonderen Regelungen des bäuerli-chen Bodenrechts zu berücksichtigen sind. Die Regelung von Art. 17d Abs. 3 lit. d, wonach Genugtuungssummen einschliesslich des Solidaritätsbeitrages nach dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 bei der Ermittlung des Vermögensverzichts unberücksichtigt bleiben, begrüssen wir ausdrücklich. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen. Freundliche Grüsse Schweizer Bauernverband

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 35 (26.08. – 30.08.2019)

03.09.19 | Die reisserische und einseitige Berichterstattung rund um das Thema Pflanzenschutz reisst nicht ab. Umso wichtiger, dass wir mit der Aufklärungskampagne «Wir schützen was wir lieben» mit Fakten entgegenhalten. In einem Facebook-Post wiesen wir darauf hin, was gemäss Bundesamt für Umwelt in einem Jahr den Rhein hinunterfliesst: 65t Industrie- und Haushaltchemikalien, 20t Arzneimittel, 20t künstliche Lebensmittelzusatzstoffe und 1t Pflanzenschutzmittel. Dieser Beitrag ging viral, erreichte bereits 130'000 Menschen und wurde über 1'100 Mal geteilt. Die weitere Verbreitung ist sehr gewünscht! t.

Mehr lesen
Stellungnahmen 02.09.19 Landschaftskonzept Schweiz

02.09.19 | Der Schweizer Bauernverband lehnt das vorliegende aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) in dieser Form ab. Der Fokus des Konzepts liegt zu sehr auf Bewahrung und Schutz der Landschaft anstatt auf deren Weiterentwicklung und Gestaltung. Zwar stellen eine stärkere Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden und die Klärung der Abläufe, Prozesse und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure bei der Umsetzung des Konzepts grundsätzlich positive Ansätze dar. Dennoch besteht aus Sicht des SBVs zahlreiche Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung des Konzepts notwendig macht. Die Berücksichtigung der föderalen Kompetenzordnung stellt für den SBV eine Grundforderung an das vorliegende Landschaftskonzept dar. Vor diesem Hintergrund erachtet der SBV den im Vergleich zum Vorgängerdokument hohen Detaillierungsgrad des Konzepts, der insbesondere in den sehr präzis formulierten Sachzielen zum Ausdruck kommt, als ein grundsätzliches Problem und eine negative Entwicklung. Die detailliert formulierten Anforderungen in den verschiedenen Politikbereichen greifen aus Sicht des SBVs teilweise in einer inakzeptablen Weise in die Kernkompetenzen der Kantone und Gemeinden ein und verringern den Handlungsspielraum dieser Staatsebenen bei der Umsetzung des Konzepts. Dies gilt namentlich für die Raumplanung. Es ist daher unerlässlich, das Konzept wesentlich zu vereinfachen und auf allgemeine Leitlinien zu beschränken, entsprechend seinem besonderen Status gemäss Art. 13 RPG. Das Konzept soll keinen Gesetzescharakter aufweisen. Dies muss Gesetzen und Verordnungen vorbehalten bleiben. Neben der notwendigen Vereinfachung des Konzepts beantragt der SBV, in der überarbeiteten Fassung stärker auf die Zielkonflikte einzugehen, die sich aus den formulierten Zielen ergeben, namentlich im Bereich der Landwirtschaft und dem Grundsatz der dezentralen Besiedlung. Artikel 104 und 104a der Bundesverfassung müssen im Konzept angemessen berücksichtigt werden. Das Konzept muss so gestaltet sein, dass es genügend Gestaltungsspielraum für lnteressensabwägungen und Bedürfnisse der nachfolgenden Staatsebenen gibt. ln Bezug auf die konzeptuellen Grundlagen des Konzepts hält der SBV fest, dass gewisse Neuerungen sowohl in Bezug auf ihren Hintergrund wie auch hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen nur ungenügend erläutert werden. Begrüssenswert ist, dass die Landschaft als Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum bezeichnet wird, auch wenn dies zu wenig zum Tragen kommt in den Sachzielen

Mehr lesen