Ständerat anerkennt grundsätzlich die Sparsamkeit der Landwirtschaft

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. Dezember 2025

Der Ständerat ist einsichtig und verzichtet darauf, den grossen Sparhammer bei den Bauernfamilien anzusetzen. Er verzichtet auf den überwiegenden Teil der Massnahmen im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft. Bedauerlich ist die Kürzung von 3.5 Mio. bei der Qualitäts- und Absatzförderung. Die Landwirtschaft trägt keinerlei Schuld am Loch in der Bundeskasse. 

Der Schweizer Bauernverband ist erleichtert: Der Ständerat will nicht im grossen Stil bei den Sparsamen ansetzen, um den Bundeshaushalt mit dem Entlastungspaket 27 wieder ins Lot zu bringen. Er hat entschieden auf den überwiegenden Teil der bundesrätlichen Massahmen bei der Land- und Ernährungswirtschaft zu verzichten.    Der Entscheid ist insofern korrekt, weil die Landwirtschaft nicht schuld an der Misere ist. Im Gegenteil: Sie leistet ihren Beitrag für stabile Bundesfinanzen: Ihre Ausgaben sind seit 25 Jahren nominal stabil, während die Bundesausgaben um 80 Prozent oder 40 Mrd. Franken gestiegen sind. Unter Berücksichtigung der Teuerung sind die Ausgaben für die Landwirtschaft sogar zurückgegangen. Weil die Anforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen Jahr für Jahr steigen, leisten die Bauernfamilien faktisch immer mehr für gleich viel Geld. Zudem sind die Stundenlöhne und Vergleichsverdienste so niedrig, dass der Bundesrat statt zu sparen in der Pflicht stünde, die Entschädigungen zu erhöhen. Es ist also nicht mehr als recht, dass man die Landwirtschaft nicht für die überbordenden Ausgaben in anderen Bereichen bluten lässt. Die Massnahmen des Entlastungspakets und der damit verbundene, zusätzliche Druck auf die einheimische Landwirtschaft sind darüber hinaus nicht mit den vorgesehenen Zollkonzessionen im Rahmen des Mercosur-Abkommens vereinbar. Bedauerlich ist, dass der Ständerat 3.5 Mio. bei der Qualitäts- und Absatzförderung kürzen will. Die Bauernfamilien hoffen, dass der Nationalrat in der kommenden Frühjahrssession hier nochmals eine Korrektur vornimmt.   

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Teilrevision Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung

15.05.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind

Mehr lesen
Marktkommentar Gute Lämmer-Nachfrage

12.05.17 | Nach einem kurzen Angebotsüberhang Ende Januar hat sich der Lämmermarkt im 2017 positiv entwickelt. In den letzten 2 Wochen konnte der T3-Preis um 60 Rp. auf 12.40 kg/SG gesteigert werden. Auch Schlachtschafe werden konstant gut nachgefragt und der T3-Preis konnte in den letzten Wochen um 20 Rp. auf 5.90 kg/SG erhöht werden.

Mehr lesen
Stellungnahmen Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

11.05.17 | Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 18 (01.05. – 05.05.2017)

10.05.17 | Der SBV hat den Obst-, Weinproduzenten- und Gemüseproduzentenverband zu einer Sitzung eingeladen, um die Aktivitäten im Zusammenhang mit den Frostschäden zu koordinieren. Dabei wurde eine Analyse der zu erwar-tenden Schäden vorgenommen und Massnahmen definiert. Im Zentrum stehen ein vereinfachter Zugang zur Betriebshilfe, das Aussetzen von Rückzahlung von Investitionskrediten, die Gewährung des Zugangs zur Kurzar-beitszeitschädigung, die Flexibilität bei den Geldern für die Absatzförderung und die Prüfung einer Sondermass-nahme zur Abfederung der Ertragsausfälle. Zudem wird abgeklärt, ob und wie Fondssuisse betroffene Betriebe unterstützen kann.

Mehr lesen
Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Aufnahme alter Wirkstoffe in Anhang 10 der PSMV

09.05.17 | Aldicarb: Die Produktion des Wirkstoffs wurde bereits seit längerem eingestellt und dieser wird heute nicht mehr eingesetzt. Wir bedauern, dass kein Wirkstoff für die Bekämpfung des Rübenkopfälchens mehr verfügbar ist. Wenn der Wirkstoff Maneb wegfällt, sind aktuell noch alternative Fungizide verfügbar. Der Wirkstoff Linuron ist ein sehr bedeutendes Herbizid. Der drohende Wegfall der Linuron-Produkte wird in manchen Kulturen zu Lückenindikationen führen. Insbesondere bei: Knollenfenchel, Sellerie, Nüsslisalat, Küchenkräuter. Bei den Sonnenblumen, Soja und Ackerbohnen ist die Wirkstoffpalette bereits heute klein. Wenn Linuron als Wirkstoff wegfällt steigt das Risiko für Resistenzen. Um den Schutz der Kulturen zu gewährleisten und Resistenzen zu vermeiden, beantragen wir, Linuron weiterhin zu bewilligen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

04.05.17 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 17 (24.04. – 28.04.2017)

03.05.17 | Der SBV pflegt seit jeher eine intensive Vortragstätigkeit an landwirtschaftlichen Bildungsstätten und bezieht auf diese Weise aktiv junge Menschen aus der Branche sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen in die wichtigen Diskussionen mit ein. Eine spannende Gelegenheit bot sich an der HAFL in Zollikofen: Mehr als 85 Studenten besuchten das Referat des SBV. Die interessierte Zuhörerschaft setzte sich intensiv mit dem Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft auseinander und stellte zahlreiche wichtige Fragen. Es ist eine Freude zu sehen, wie viele versierte junge Fachleute sich darauf vorbereiten, in unserer Branche dereinst wichtige Funktionen zu übernehmen!

Mehr lesen