Weinimport: Inlandpräferenz verworfen – vorgeschlagene Lösungen ungeeignet

Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026

Auf Einladung von Bundespräsident Guy Parmelin trafen sich die wichtigsten Akteure des Schweizer Weinmarktes, um über eine mögliche Änderung der Aufteilung des WTO-Zollkontingents für Weinimporte zu diskutieren. Im Anschluss an dieses Treffen gab der Vorsteher des WBF bekannt, dass das Projekt einer Inlandpräferenz bei Importen nicht weiterverfolgt werde. VignobleSuisse, der Branchenverband Schweizer Reben und Weine (BSRW) und der Schweizer Bauernverband (SBV) nehmen diesen Entscheid mit grossem Bedauern zur Kenntnis. Damit steht der Schweizer Weinbau weiterhin vor enormen Herausforderungen.

Ziel des Treffens war es, mögliche nächste Schritte zu skizzieren, angesichts der unterschiedlichen Reaktionen auf den in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlag zur Änderung der Zuteilungsmodalitäten für die Kontingente. Nach einer Rundfrage teilte der Bundespräsident jedoch mit, dass die Meinungen so gespalten seien, dass er das Risiko nicht eingehen werde, das Projekt weiterzuverfolgen. Dies, obwohl Befürworter eine mögliche Kompromisslösung aufgezeigt hatten. Umso mehr ist es zu begrüssen, dass die eidgenössischen Räte mit den verschiedenen heute Morgen eingereichten parlamentarischen Vorstössen (26.4552, 26.4617, 26.4644, 26.4642) wieder die Initiative ergreifen. VignobleSuisse, der BSRW und der SBV werden sich dafür einsetzen, dass diese Vorstösse zum Erfolg geführt werden.

Gleichzeitig anerkannte er die Schwierigkeiten, mit denen der Schweizer Weinbau konfrontiert ist, und erklärte, künftig einen Ansatz mit drei Schwerpunkten verfolgen zu wollen: die Anpassung der Rebflächen an die Nachfrage, die Stärkung von Absatzförderung und Exporten sowie die Anpassung der Importregeln nach dem Prinzip der Versteigerung. 

Diese drei Schwerpunkte sind jedoch nur ein Tropfen auf den heissen Stein: Sie werden das bestehende Ungleichgewicht im Schweizer Weinbau leider nicht beheben können. Der Schweizer Weinmarkt ist heute weitgehend offen und globalisiert. Das bei der WTO festgelegte Zollkontingent von 170 Millionen Litern pro Jahr wurde seit 2001 nie ausgeschöpft. Es ermöglicht Importe zu reduzierten Zöllen und schränkt den Weinimport in keiner Weise ein. Jeder Importeur kann weiterhin ausserhalb des Kontingents – ohne Mengenbeschränkung – zu niedrigen Zöllen importieren. VignobleSuisse und der BSRW sind deshalb der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Lösungen nicht ausreichen, um die aktuelle Krise des Weinbausektors zu überwinden.

VignobleSuisse, der BSRW und der SBV nehmen diesen bedauerlichen Entscheid zur Kenntnis und werden sich weiterhin für Rahmenbedingungen einsetzen, die den Schweizer Weinbau angesichts der schweren Krise, von der zahlreiche Regionen betroffen sind, nachhaltig stärken. Der Bundesrat wird aufgefordert, rasch zusätzliche Massnahmen zur Unterstützung des Schweizer Weinsektors zu ergreifen.

 

Für weitere Informationen:

Philipp Matthias Bregy, Präsident des BSRW (Tel. 078 616 70 07; philipp.bregy@parl.ch) 

Damien Cottier, Präsident von VignobleSuisse (Tel. 076 805 34 96; damien.cottier@parl.ch)

Markus Ritter, Präsident des SBV (Tel. 079 300 56 93; markus.ritter@parl.ch)

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Keine Massentierhaltung in der Schweiz

17.09.19 | Das Tierwohl ist in der Schweizer Landwirtschaft grossgeschrieben und festgelegte Maxi-malgrössen der Anzahl Tiere pro Betrieb verhindern eine industrielle Massentierhaltung. Der Schweizer Bauernverband erachtet die neu lancierte Volksinitiative «Keine Massentierhal-tung in der Schweiz» deshalb als müssig.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Dating mit Land- und Gastwirten

16.09.19 | An der «Sichlete» heute in Bern lancierten der Schweizer Bauernverband, GastroSuisse und HotellerieSuisse das gemeinsame Projekt «Land Gast Wirt». Dieses will Bauern- und Gastrobetriebe zusammenführen. Am Nachmittag fand ein entsprechender Kennenlern-Anlass auf dem Bundesplatz statt.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 37 (09.09. – 15.09.2019)

16.09.19 | Das Abkommen zwischen den EFTA-Ländern, darunter die Schweiz, und dem Mercosur machte Schlagzeilen. Die Gefahr eines Referendums besteht bereits. Der Schweizer Bauernverband führt aktuelle eine detaillierte Analyse durch und wird Stellung nehmen, sobald der Inhalt Abkommen öffentlich ist und die Botschaft des Bundesrats dazu steht.

Mehr lesen
Stellungnahmen 12.09.19 Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens

12.09.19 | Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 22. Mai 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Das Prinzip der anerkannten und geschützten geografischen Angaben hat sich seit vielen Jahren bewährt. Es garantiert den Konsumenten Qualität und den Produzenten Mehrwert. Vor dem Hintergrund der immer wichtiger werdenden internationalen Warenströme ist eine verstärkte internationale Verankerung dieses Prinzips sehr zu begrüssen. Der Schweizer Bauernverband SBV unterstützt daher den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte vom 20. Mai 2015 des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben, sowie die Änderungen des betroffenen Markenschutzgesetzes vom 28. August 1992 voll. Insbesondere möchten wir hervorheben, dass wir die Schlussfolgerungen des eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum teilen, indem durch den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens für alle verschiedenen betroffenen Gruppen, sei es die Produzenten, die Konsumenten, die ländlichen Regionen oder die Verwaltung, ein Effizienzgewinn und zumindest mittelfristig auch eine beträchtliche Kosteneinsparung für den öffentlichen und den privaten Sektor zu erwarten ist.  

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 08-19: Schätzung der Schweizer Ackerfläche 2019

10.09.19 | Gemäss der vorliegenden Flächenschätzung 2019 nimmt die offene Ackerfläche im laufenden Jahr um 3000 Hektaren ab. Die Flächen des Getreides (-3027 ha), der Körnerleguminosen (-309 ha) und der Hackfrüchte (-874 ha) werden kleiner. Ein Anstieg erfolgt bei den Ölsaaten (+618 ha) und diversen kleineren Kulturen. Offensichtlich haben einige Landwirte die Futterfläche aufgrund des Futtermangels im Vorjahr vergrössert. So nehmen die Flächen der Kunstwiesen (+3562 ha), des silierten Getreides (+205 ha) und des Sorghums (+187 ha) zu.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 36 (02.09. – 06.09.2019)

10.09.19 | Sechs Wochen vor den Eidgenössischen Wahlen steht schon die entscheidende Phase des Wahlkampfs bevor. Angesichts der vielen und bedeutenden landwirtschaftlichen Themen, die im Parlament zur Behandlung anstehen, ist es äusserst wichtig, auch in der nächsten Legislaturperiode über eine starke bäuerliche Vertretung zu verfügen. Der SBV wird daher in Aufrufen und Inseraten die bäuerliche Basis und deren Umfeld zur Teilnahme an den Wahlen aufrufen. Die Teilnahme war schon immer wichtig, aber dieses Mal ist sie wichtiger als je zuvor.

Mehr lesen
Stellungnahmen 10.09.19 Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)

10.09.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Mit Ausnahme von Art. 15e sowie Art. 17d Abs. 3 lit d der ELV verzichten wir auf eine konkrete Stellungnahme zu einzelnen Bestimmungen. Wir erachten die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt als zweckmässig und begrüs-sen sie. Im vierten Abschnitt der Erläuterungen zum Artikel 15e der ELV wird festgehalten, dass der Vermögensverzicht auf Basis des Verkehrswertes erfolgt. Dies stimmt für landwirtschaftliche Liegenschaften, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind und ein Gewerbe darstellen nicht, wenn der Beschenkte die Anforderungen an einen Selbstbewirtschafter gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Boden-recht BGBB erfüllt und diese auch ausführt. Der Verzicht entspricht gemäss der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes vom 31. Januar 2018 dann nur dem landwirtschaftlichen Ertragswert. Dement-sprechend weisen wir darauf hin, dass bei der Ermittlung eines Verzichts die besonderen Regelungen des bäuerli-chen Bodenrechts zu berücksichtigen sind. Die Regelung von Art. 17d Abs. 3 lit. d, wonach Genugtuungssummen einschliesslich des Solidaritätsbeitrages nach dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 bei der Ermittlung des Vermögensverzichts unberücksichtigt bleiben, begrüssen wir ausdrücklich. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen. Freundliche Grüsse Schweizer Bauernverband

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 35 (26.08. – 30.08.2019)

03.09.19 | Die reisserische und einseitige Berichterstattung rund um das Thema Pflanzenschutz reisst nicht ab. Umso wichtiger, dass wir mit der Aufklärungskampagne «Wir schützen was wir lieben» mit Fakten entgegenhalten. In einem Facebook-Post wiesen wir darauf hin, was gemäss Bundesamt für Umwelt in einem Jahr den Rhein hinunterfliesst: 65t Industrie- und Haushaltchemikalien, 20t Arzneimittel, 20t künstliche Lebensmittelzusatzstoffe und 1t Pflanzenschutzmittel. Dieser Beitrag ging viral, erreichte bereits 130'000 Menschen und wurde über 1'100 Mal geteilt. Die weitere Verbreitung ist sehr gewünscht! t.

Mehr lesen