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Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Im Sinne gleichlanger Spiesse im Werbemarkt insbesondere im Vergleich mit sog. Online-Medien können wir der Zulassung zielgruppenspezifischer Werbung in der RTVV zustimmen. Die vorgesehenen Einschränkungen betreffs Zielgruppe Minderjährige erscheinen uns sinnvoll. Ebenso die Einschränkung, dass die SRG die Zielgruppen für die zielgruppenspezifische Werbung nicht ausschliesslich nach geografischen Kriterien definieren kann (in direkter Konkurrenz zu regional-lokalen Anbietern). Die vorgesehene Erhöhung des Anteils spezifisch aufbereiteter Sendungen für Menschen mit Sinnesbehinderung durch Untertitelung oder Gebärdensprache begrüssen wir.  Die SDA leistet für die Qualität der Berichterstattung der lokal-regionalen Programme eine unverzichtbare Vorarbeit. Wir begrüssen, dass diese Dienstleistungen gesichert werden sollen und insbesondere, dass in den Leistungsvereinbarungen mit der SDA die lokal-regionalen Bedürfnisse in den Vordergrund gerückt werden