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Revision der CO2-Verordnung Vernehmlassungsverfahren

Mit Ihrem Schreiben vom 4. Mai laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen.

Grundsätzliche Erwägungen

Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindämmen. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Die Massnahmen zur Umsetzung führen aber auch zu zusätzlichen Kosten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden. Um eine drohende Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes 2022 zu vermeiden, unterstützen wir die Verlängerung der bestehenden Klimaschutzinstrumente für das Jahr 2021. Die Weiterführung der Inland-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure begrüssen wir ausdrücklich. Die Aufrechterhaltung des Emissionshandelssystems (EHS), welches mittlerweile mit dem System der EU verknüpft ist, erachten wir als wichtige Notwendigkeit, ebenso die Neuregelungen bezüglich den Emissionsvorschriften im Rahmen des Neuwagenzieles. Jedoch wünschen wir, dass die Teilrevision der Verordnung besser auf das zukünftige CO2-Gesetz abgestimmt ist.

CO2 Abgabe auf Brennstoffe

Die von der Bundesversammlung beschlossenen und am 20. Dezember 2019 in Kraft getretenen Änderungen des CO2-Gesetztes sehen explizit vor, dass im Jahre 2021 die Emissionen um weitere 1.5% reduziert werden sollen, um so ein inländisches Reduktionsziel von 21.5% von 1990 bis 2021 zu erreichen (Art. 3 Abs.1). Der SBV unterstützt die Anpassung des Abgabesatzes.

Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure

Seit 2011 hat der Bundesrat die Möglichkeit, den Kompensationssatz auf bis zu 40% zu erhöhen (Art. 16 Abs. 2). Treibstoffimporteure mussten anfänglich 2% und 2020 nur 10% des verkauften Benzins und Diesel kompensieren. Aufgrund der sich abzeichnenden Zielverfehlung und der vom Parlament im Rahmen der Totalrevision geforderten Kompensation von 15%, soll die Kompensation bereits 2021 auf 15% erhöht werden. Trotz der Erhöhung würde der aktuell geltende maximale Kompensationsaufschlag auf fossile Treibstoffe von 5 Rp./L nicht erreicht. Nicht zuletzt würde durch die Erhöhung auch die ländlichen Regionen profitieren, weil dadurch beispielsweise landwirtschaftliche Biomasseprojekte besser gefördert und unterstützt werden können. Für Projekteigner solcher Energieanlagen bedeutet dies mehr Investitionssicherheit und schafft die Voraussetzung, dass weitere Anlagen bereits 2021 in Betrieb genommen werden können.

Schlussbemerkungen

Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.