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Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Co-vid-19-Härtefallverordnung)

Die Härtefallregelung soll Unternehmen helfen, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. In Anbetracht der aussergewöhnlichen Situation sind Härtefallhilfen angezeigt und werden vom Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie und den beschlossenen Massnahmen wird aber der Maximalzuschuss des Bundes von 200 Millionen Franken wohl kaum ausreichen. Der Gesamtbetrag des Bundes ist in Rücksprache mit den Kantonen nochmals zu überprüfen.