Agrarpolitik 2030 muss Ernährungssicherheit stärken und Bauernfamilien Perspektiven geben

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 11. Februar 2026

Aktuell erarbeitet das Bundesamt für Landwirtschaft die Vorlage für die nächste grosse Agrarreform, die AP 2030. Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands diskutierte heute seine konkreten Forderungen. Er sieht drei Hauptpfeiler: Die Landwirtschaft auf dem Markt und damit die ökonomische Nachhaltigkeit stärken, die inländische Ernährungssicherheit verbessern und den administrativen Aufwand reduzieren. 

Der Bundesrat will im Herbst 2026 die Botschaft zur Agrarpolitik ab 2030 in die Vernehmlassung geben. Der Vorstand des Schweizer Bauernverband (SBV) setzte sich mit der aktuellen Ausgangslage und den entsprechend erforderlichen Massnahmen in der nächsten Agrarpolitik auseinander. Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Landwirtschaft befindet sich in vielen Bereichen nicht auf Zielkurs. Besonders kritisch ist die Ernährungssicherheit. Der Netto-Selbstversorgungsgrad lag 2024 bei lediglich 42 Prozent. Damit ist die inländische Versorgung nicht ausreichend sichergestellt. Der SBV fordert deshalb eine klare Förderung der produzierenden Landwirtschaft sowie produktionsfördernde Massnahmen. Dazu gehört beispielsweise der Ausbau von Strukturverbesserungen. Neue kontraproduktive Systeme wie Lenkungsabgaben oder zusätzliche Extensivierungsauflagen lehnt der SBV mit aller Entschiedenheit ab.

Mangelhafte wirtschaftliche Nachhaltigkeit

Besonders dringender Handlungsbedarf besteht auch bei der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bauernfamilien. Tiefe Einkommen, lange Arbeitszeiten und hohe Belastungen prägen den Alltag vieler Betriebe. Der SBV fordert eine realistische Beurteilung der Einkommenssituation und die Stärkung der Position der Urproduktion auf dem Markt. Dazu hat er ein eigenes Marktpaket mit zahlreichen konkreten Massnahmen ausgearbeitet. Ungerechtfertigte Kürzungen im Agrarbudget lehnt er deshalb ebenfalls vehement ab. 

Im Bereich Umwelt mehrheitlich auf Kurs

Im Bereich Umwelt wurden die Elemente der sistierten AP 22+ bereits aufgenommen und sind in Umsetzung. Gerade im Bereich ökologische Nachhaltigkeit haben die Bauernfamilien bereits grosse Verbesserungen erzielt: Die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wurden halbiert, die Biodiversitätsflächen vergrössert und der Anteil besonders tierfreundlicher Ställe erhöht. Zurzeit laufen zahlreiche Massnahmen, um die anspruchsvollen Zielvorgaben in den Bereich Pflanzenschutz und Nährstoffe zu erreichen. Schliesslich braucht die AP 2030 eine spürbare Vereinfachung. Weniger Administration, vereinfachte Kontrollen und eine stabile Geltungsdauer von zwölf Jahren sind zentrale Voraussetzungen für Planungssicherheit und Vertrauen. Der Vorstand erinnert die Behörde und den Bundesrat zudem an die Vorgabe des Parlaments: Die AP 2030 soll keine reine Agrarpolitik, sondern eine Ernährungspolitik darstellen. Die ganze Wertschöpfungskette steht in der Verantwortung!

Die Haltung des SBV zu den einzelnen Elementen zur AP2030 sind auf diesem Merkblatt zu finden.

Anspruchsvolle Lage auf dem Milchmarkt

Aktuell ist die hohe Milchmenge in aller Munde. Die Milchproduzenten leiden unter den stark gesenkten Preisen, welche die Erstellungskosten nicht decken. Das Gute ist, dass die aktuelle Produktion kein struktureller Überschuss ist und die längerfristigen Perspektiven gut sind. Vielmehr liegt es an der Kombination zwischen optimaler Futterernte 2025, hohem Importdruck und Absatzprobleme von Schweizer Käse im Ausland. Der Vorstand befasste sich mit der anspruchsvollen Situation. Er fordert die gesamte Branche dazu auf, die ihr möglichen Massnahmen zu ergreifen, um die vorübergehende Krise zu bewältigen. Die Milchbetriebe selbst sind aufgefordert, die Milchmenge zu drosseln über die vorzeitige Schlachtung von Kühen, das Tränken von Kälbern und eine optimierte Fütterung. Die Verarbeitung ist aufgefordert, die Kapazitäten voll zu nutzen, um haltbare Milchprodukte herzustellen und auf jeglichen Import von Milch- und Milchprodukten zu verzichten. Das gleiche gilt auch für den Detailhandel, der über den Import von ausländischem Käse und anderen Milchprodukten einen grossen Hebel und damit Verantwortung hat. Der Vorstand des Bauernverbands fordert die Branchenorganisation Milch auf, sämtliche Akteure in die Pflicht zu nehmen und mitzuhelfen, die Vernichtung von Schweizer Milch zu verhindern. Vom Bundesrat erwartet er kurzfristig Anpassungen am System des Veredlungsverkehrs.

Rückfragen

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Präsident bisher, AgriAliForm

Mobile: 079 718 01 88
E-Mail: loic.bardet@sbv-usp.ch 

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 12-19: Rückblick 2019 – Ausblick 2020

14.01.20 | 2019 wird als gutes Landwirtschaftsjahr in Erinnerung bleiben, insbesondere in der Schlachtviehproduktion. Auch für 2020 sind die Aussichten im Allgemeinen günstig. Zu Unsicherheiten führen vermehrt die zur Abstimmung kommenden Landwirtschafts- Initiativen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Das neue Jagdgesetz nützt Tier, Natur und Mensch

13.01.20 | Das neue Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Es fördert zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren. JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen unterstützen die Anpassungen im neuen Gesetz.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft mit neuem Geschäftsführer

13.01.20 | August Köpfli übernahm auf Anfang 2020 die Geschäftsführung der Schweizerischen Bäuerlichen Bürgschaftsgenossenschaft von Ulrich Rindlisbacher.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 2 (06.01. – 12.01.2020)

13.01.20 | Neujahrsmedienkonferenz Auch 2020 lud der SBV zum Jahresbeginn die Medienschaffenden zu seiner Neujahrsmedienkonferenz auf einen Bauernbetrieb ein. Dieses Jahr war Samuel Schwab aus Worb BE der Gastgeber. Die Medienkonferenz trug den Titel «Schicksalsjahr 2020» und behandelte die Themen AP22+, Mercosur und die Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser» und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». Der SBV zeigte den Medienschaffenden auf, wie alle Themen zusammenhängen. Landwirt Samuel Schwab erläuterte, welche Folgen die Trinkwasserinitiative für seinen Schweinezuchtbetrieb hätte. Die Medienkonferenz war sehr gut besucht und die Berichterstattung trotz einem Störmanöver von Avenir Suisse mehr oder weniger in unserem Sinn.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen «Schicksalsjahr» für die Bauernfamilien

03.01.20 | Die Spitze des Schweizer Bauernverbands forderte an der Jahresmedienkonferenz auf dem Schweinezuchtbetrieb von Samuel Schwab eine einheitliche Strategie für die Schweizer Landwirtschaft im Hinblick auf die anstehenden Initiativen, das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und die Agrarpolitik 22+. Die Landwirtschaft ist stolz auf ihren Vorbildcharakter in Sachen Umwelt und Tierwohl. Sie arbeitet deshalb daran, stetig besser zu werden. Sie wird darum kämpfen, dass die einheimische Produktion nicht durch zwei Importförderung-Initiativen in Frage gestellt wird.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 51 (16.12. – 20.12.2019)

23.12.19 | Das Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz wird im Januar eingereicht. Mit ganz grosser Wahrscheinlichkeit findet die Abstimmung am 17. Mai 2020 statt. Der SBV engagiert sich, zusammen mit Jagd Schweiz und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Bergebiete (SAB) und zahlreichen weiteren Organisationen gegen das Referendum und für die Annahme des modernisierten Jagdgesetzes. Jagd Schweiz obliegt die Kampagnenlei-tung. Der SBV organisiert unter anderem die kantonalen Stützpunkte. Kantonalen Bauernverbände wurden ange-fragt diese zu führen oder sie zu organisieren. Die Landwirtschaft hat ein Interesse an einer besseren Regulierung Schaden stiftender Tiere.

Mehr lesen
Stellungnahmen 23.12.19 Consultation : Module de l’aide à l’exécution « Protection des eaux souterraines : aquifères karstiques et fissurés fortement hétérogènes »

23.12.19 | Bien que n’ayant pas été consultés sur l’objet cité en référence, nous tenons à vous faire part, en tant qu’organi-sation faîtière agricole, de notre position concernant le présent module d’aide à l’exécution. A cet égard, nous déplorons que la publication semble avoir été uniquement élaborée par l’OFEV et les services de protection des eaux, alors que les milieux agricoles sont les premiers concernés par la présente publication. De façon générale, nous saluons la volonté de garantir une protection adéquate des eaux souterraines dans l’ob-jectif d’assurer une eau potable de qualité. La délimitation des zones de protection et les restrictions qui en dé-coulent doivent cependant rester pragmatiques et garantir l’effet escompté, tout évitant des restrictions infon-dées qui entraveraient le développement économique des régions touchées. En outre, nous saluons la référence à la disposition qui stipule que l’on peut renoncer à la délimitation des zones Sh et Sm si tant est que les anciennes zones de protection garantissent une protection au moins équivalente et que ces dernières ne font pas l’objet d’une révision importante. En effet, il n’y a pas lieu de modifier ou d’ajouter des restrictions dans des zones où la menace n’est pas avérée. Chapitre 11, Agriculture Nous déplorons le fait que les terres assolées soient uniquement admises au cas par cas dans les zones Sh alors que ces dernières sont autorisées en zone S2. En outre, la documentation requise pour une autorisation au cas par cas n’est ni claire ni réaliste, notamment la présentation de « mesures nécessaires pour protéger les eaux souterraines ». Nous exigeons alors le maintien de l’autorisation d’exploiter des terres assolées en zone Sh, avec des restrictions liées au mode d’exploitation si nécessaires. Il en va de même pour l’arboriculture et les autres cultures maraîchères qui passeraient de la zone S3 à la zone Sm. Ici aussi, nous demandons l’autorisation de telles cultures, avec restrictions si nécessaires, sans devoir passer par une autorisation au cas par cas exigeant la pré-sentation de « mesures nécessaires pour protéger les eaux ». De façon générale, nous déplorons qu’il soit mentionné que les grandes cultures et la production horticole et maraîchère doivent être réduites autant que possible dans la zone Sm au profit d’une part plus élevée de prairies permanentes. Si l’exploitation de ces dernières ne présente pas un danger pour la protection des eaux, elles n’ont tout simplement pas lieu d’être remplacées. Chapitre 13, Utilisation d’engrais, de produits phytosanitaires et de produits de conservation du bois Nous tenons à souligner que l’index des produits phytosanitaires interdits dans les zones de protection des eaux souterraines n’est pas cohérent. Il s’avère que les interdictions qui s’appliquent à la zone S2 ne semblent pas s’appliquer à la zone Sh. Par conséquent, nous vous demandons de revoir cette liste. OFEV Division Eaux 3003 Berne Par courriel à : Sybille.Kilchmann@bafu.ad-min.ch Brugg, le 23 décembre 2019 Responsable: Gossin Diane Secrétariat: Document: 191223_Prise de position_Protection eaux souterraines aquifères karstiques Production, marché & écologie Energie & environnement

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Kein gemeinsamer Richtpreis mehr für Tränkekälber

20.12.19 | Unter Federführung des Schweizer Bauernverbands haben Vertreter der Geburtsbetriebe, des Handels und der Mäster im Jahr 2015 ein Richtpreissystem für Tränker erarbeitet. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die mit dem Richtpreissystem eingeführten Qualitätsklassen bewährt haben. Die Korrektheit der Richtpreise wird teilweise aber in Frage gestellt. Daher publiziert die Branche ab Januar 2020 keinen gemeinsamen Richtpreis mehr. Künftig publizieren die Vertreter der Geburtsbetriebe einen eigenen Richtpreis. Ebenso werden die Mäster mit den Händlern einen eigenen Richtpreis publizieren.

Mehr lesen