AP30+ braucht sichere Finanzierungsbasis!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 2. September 2026

Der Bundesrat eröffnete heute die Vernehmlassung zur Botschaft der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+). Damit sollen die Bauernfamilien mehr Handlungsspielraum erhalten, aber auch mehr Verantwortung übernehmen. Im Zahlungsrahmen 2030-33 sind jedoch umfangreiche Kürzungen im Umfang von 380 Mio. Fr. und Umverteilungen vorgesehen, sodass die AP30+ zu einer Sparvorlage verkommt. Der Schweizer Bauernverband erwartet vom Bundesrat, die Entscheide des Parlaments zu respektieren und zusätzlich erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. 

Mehr Handlungsspielräume und mehr Verantwortung für die Bauernbetriebe, die Stärkung der Ernährungssicherheit der Schweiz sowie eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft – das soll gemäss dem heute veröffentlichten Botschaftsentwurf die nächste Agrarpolitik bringen. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist, dass der Bundesrat einen entsprechenden Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-33 sicherstellt. Das ist aktuell nicht der Fall. Im aktuellen Zahlungsrahmen ist vorgesehen, dass die Bauernfamilien alle Mehraufwände der Vorlage durch die Reduktion der Direktzahlungen selbst bezahlen. Dies, obwohl das Parlament mehrfach entschieden hat, die Landwirtschaft von den Sparmassnahmen auszunehmen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) erwartet, dass der Bundesrat von diesen Kürzungen absieht und zusätzlich erforderliche Mittel ausserhalb des Agrartopfs budgetiert.

Bessere Wertschöpfung und weniger Administration sind gefragt

Die Botschaft enthält keine Revolution, sondern eine Evolution des heutigen Systems. Dennoch enthält die Vorlage Massnahmen, deren Auswirkungen auf die Bauernfamilien der SBV prüfen muss. So will der Bundesrat beispielsweise gewisse Direktzahlungsbeiträge nicht mehr massnahmenorientiert, sondern ergebnisorientiert ausbezahlen. Weiter sieht der Vorschlag vor, die Grundanforderungen zum Erhalt von Direktzahlungen zu erhöhen und die Rahmenbedingungen auf dem Markt für die Bauernfamilien zu verbessern. Der SBV wird insbesondere prüfen, inwieweit der Vorschlag seinen Zielen gerecht wird. Hier stehen eine bessere Wertschöpfung und Wirtschaftlichkeit der Betriebe über geeignete Rahmenbedingungen auf dem Markt, die administrative Vereinfachung sowie die Stärkung der Produktionsfähigkeit im Vordergrund. Dazu hat auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats fünf Massnahmen im Bereich Markt definiert, die Bestandteile der nächsten Agrarpolitik sein müssen. Die Digitalisierung soll in erster Linie dazu dienen, eine administrative Vereinfachung zu erreichen.

Längere Zeithorizonte für mehr Stabilität

Zudem braucht es für ein nachhaltiges System und die Investitionssicherheit der Bauernfamilien eine gewisse Stabilität. Deshalb fordert der SBV, dass die nächste Agrarpolitik im Grundsatz für 12 Jahre in Kraft bleibt. Der SBV wird seine Stellungnahme mit seinen Mitgliedorganisationen absprechen und eine interne Vernehmlassung durchführen. Die definitive Version wird die Landwirtschaftskammer am 11. Dezember 2026 verabschieden. 

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales

Telefon079 718 01 88
E-Mail loic.bardet@sbv-usp.ch

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 40 (02.10. – 06.10.2017)

11.10.17 | Mit der Olma startet diese Woche die grösste Messe der Land- und Ernährungswirtschaft der Schweiz. Gegen 400‘000 Besucherinnen und Besucher werden in St. Gallen erwartet. Der Schweizer Bauernverband und diverse seiner Mitgliedorganisationen sind vielfältig engagiert und präsent. Dies mit attraktiven Sonderschauen wie die Fotoausstellung „Agrimage.ch – Landwirtschaft im Fokus“, „Schweiz, Suisse, Svizzera: En Guete, Bon appétit, buon appetito“, „Erlebnis Nahrung“ sowie mit Tierausstellungen und vieles mehr. Jeden Tag findet das „Säulirennen“ statt, das nicht mehr wegzudenken istt. Gast ist der Kanton Thurgau mit seiner wirtschaftlich bedeutungsvollen Land- und Ernährungswirtschaft.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 09-17: Der Nutztierbestand der Schweiz

10.10.17 | 2017 bleibt der Rindviehbestand annähernd stabil (-0.1 %). Der Rückgang der Milchkühe (-0.5 %) wird weitgehend durch die Zunahme der „anderen Kühe“ (+2.3 %) kompensiert. Der Schafbestand bleibt nach mehreren Jahren mit Abnahmen erstmals insgesamt stabil. Die zunehmende Beliebtheit von Ziegen- und Schafmilchprodukten führt zu einer Zunahme der Ziegen und der Milchschafe (+5 %). Der Schweinebestand ist weiterhin leicht rückläufig (-1.7 %). Der Bestand der Mastpoulets (+5 %) ist weiter angestiegen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 39 (25.09. – 29.09.2017)

04.10.17 | Gut Ding will Weile haben! Seit 13 Jahren versuchte der SBV in regelmässigen Abständen, die Domain sbv.ch, die früher vom Schweizerischen Bankverein genutzt wurde und nur noch auf ubs.ch zeigte, zu erhalten. Die Antwort der Grossbank fiel stets negativ aus. Seit Kurzem ist die Domain des Bankvereins jedoch inaktiv. In der Folge kontaktierte der SBV die UBS ein weiteres Mal – und siehe da: diesmal war die Antwort positiv. Seit 29. Septem-ber zeigt www.sbv.ch nun auf die Seite des Schweizer Bauernverbands. Steter Tropfen höhlt den Stein!

Mehr lesen
Stellungnahmen Heilmittelverordnungspaket IV (HMV IV)

04.10.17 | Das Verordnungsrecht zum Heilmittelgesetz ist äusserst umfangreich und sehr komplex. Der Umstand, dass die Erlasse sowohl für die Humanmedizin als auch die Veterinärmedizin gelten, trägt auch nicht zur Verständlichkeit und Vereinfachung bei. Daher ist aus Sicht des SBV die Trennung der Bestimmungen für die beiden Bereiche auf Stufe Verordnung zu prüfen. Die Zusammenfassung der Vorgaben für die Arzneimittelinformation für Tierarzneimittel (TAM) in Anhang 6 der AZV wird daher ausdrücklich begrüsst. Für die Humanmedizin ist ein analoges Überwachungsinstrument des Antibiotikaverbrauches einzuführen. Die Veterinärmedizin kann die hausgemachten Probleme der Humanmedizin nicht lösen, da ist die Humanmedizin in der Pflicht. Besonders zu beachten ist die möglichst einfache Datenerfassung und Benutzerfreundlichkeit. Der Aufbau des Benchmarking-Systems zur Information und Sanktionierung bei übermässigem Antibiotikaeinsatz von Tierärzten oder Tierhaltern und die Vorbereitung der Rechtsgrundlagen müssen unbedingt zusammen mit den Vertretern der betroffenen Kreise erfolgen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 38 (18.09. – 22.09.2017)

27.09.17 | Der landwirtschaftliche Klub der Bundesversammlung und die parlamentarische Gruppe für Tierschutz führten gemeinsam einen Anlass zur Thematik Tierschutz und Tiergesundheit durch. In Referaten und Diskussionen wurde aufgezeigt, dass es beim Vollzug des Tierschutzrechtes Handlungsbedarf gibt, damit künftig Skandale verhindert werden können. Bei allfälligen Tierschutzproblemen müssen Veterinärbehörden, landwirtschaftliche Organisationen und Gemeinden gemeinsam intervenieren und Unterstützung bieten. Die Anwesenden waren sich auch einig, dass der hohe Druck auf die Produzentenpreise und die damit verbundene Notwendigkeit für Betriebswachstum nicht im Sinne des Tierwohls ist!

Mehr lesen
Standpunkte Ein Sieg für die Land- und Ernährungswirtschaft

25.09.17 | Die Schlacht ist geschlagen, das Resultat ist mit 79 Prozent Zustimmung grossartig. Es war bei Weitem nicht so einfach zu erreichen, wie es im Nachhinein aussieht. Auch ohne offizielle Gegenkampagne sah sich die Vorlage heftigem Gegenwind ausgesetzt. Widersprüchliche Aussagen betreffend Freihandel und offene Märkte verunsicherten Teile der Bauernschaft und führten zu teilweise heftiger Kritik aus der Landwirtschaft. Diverse Medien – vor allem in der Deutschschweiz – schrieben gegen die Vorlage, einige verfielen gar in eine Art Kampagnenjournalismus. Es ist erfreulich, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht verunsichern liessen und die Kommentare abprallten.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 37 (11.09. – 15.09.2017)

20.09.17 | Im Vorfeld der Abstimmung vom 24. September zur Ernährungssicherheit, nahmen Exponenten des SBV an verschiedenen Debatten teil und äusserte sich in zahlreichen Medien. Die Argumente und das Verhalten der Gegenseite sind zum Teil recht abstrus. Zum Beispiel, wenn eine Vertreterin von Avenir Suisse nur deshalb Nein zur Vorlage sagt, weil sie nicht will, dass der SBV „gewinnt“. Oder wenn eine NZZ sich standhaft weigert, auch nur einen Leserbrief abzudrucken, der nicht ihrer Linie entspricht. Erstaunlich, dass gerade die Befürworter einer liberalen Wirtschaft dem Thema nicht mehr entgegenzusetzen haben und die Meinungsfreiheit zensurieren !

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

19.09.17 | SBV begrüsst die Anpassung der Verordnungen im Bereich Tiergesundheit an neuen Entwicklungen und zur Vorbereitung auf Seuchenausbrüche. Der Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen ist nötig, um bestehende oder neue Tierseuchen besser vermeiden oder bekämpfen zu können. Es ist sicherzustellen, dass ein einfaches, getestetes und funktionierendes System eingeführt wird. Die Meldungen an die TVD von Schaf- und Ziegenhaltern sollen auch schriftlich (nicht nur elektronisch) erfolgen können. Allenfalls ist es sinnvoll, die TVD Schafe und Ziegen erst auf den 1. Januar 2020 einzuführen. Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass für die TVD Schafe und Ziegen die gleichen Regeln wie bei Tieren der Rindergattung angewendet werden sollen. Insbesondere ist richtig, dass die Entsorgungsbeiträge künftig je zur Hälfte an den Geburts- und den Schlachtbetrieb ausgerichtet werden. Die optionale Einführung von elektronischen Ohrmarken wird begrüsst. Die Schaffung von Grundlagen für elektronische Begleitdokumente ist nötig. Der SBV unterstützt die Anpassung der Gültigkeit der Begleitdokumente bis zur Schlachtung, auch wenn vor Mitternacht verladen wird. Die Anpassung der Kompetenzen der Kantonstierärzte in Bezug auf die Organisation der Milchsammlung bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist in Zusammenarbeit mit der Branche ausgearbeitet worden und wird unterstützt. Die Anpassung der Regelungen für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und die Verfütterung von Proteinen tierischer Herkunft an die neuen Entwicklungen bezüglich BSE-Status der Schweiz und der Nutzung von Insektenproteinen werden begrüsst.

Mehr lesen