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Botschaft zur AP22+: Bauernverband zieht durchzogene Bilanz

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 13. Februar 2020

Die Botschaft zur Agrarpolitik 22+ liegt vor. Der Bauernverband begrüsst die Verbesserungen, die der Bundesrat seit der Vernehmlassung vorgenommen hat. Es verbleiben aber zahlreiche kritische Punkte und die Agrarpolitik wird noch komplexer, als sie es bisher schon war. Von Vereinfachung fehlt jede Spur.

Der Bundesrat verabschiedete heute die Botschaft zur Agrarpolitik 22+ zuhanden des Parlaments. Der Schweizer Bauernverband (SBV) beurteilt es als positiv, dass verschiedene Elemente im Vergleich zur Vernehmlassung angepasst wurden. Dies betrifft speziell den Bereich Markt, bei dem der Bundesrat bei den bewährten Systemen bleiben will. Das Pachtrecht will er ebenfalls belassen und beim Bodenrecht sind einige der kritischen Punkte der Vernehmlassung nun weg. Der SBV begrüsst speziell die neuen Anreize im Bereich der Produktionssystembeiträge. Besonders jene, die mithelfen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Ebenso, dass die Regierung zur Verbesserung der Biodiversitätsleistungen auf eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden Massnahmen setzt. Die neu vorgesehene Ko-Finanzierung von Ernteversicherungen zur Abfederung der klimabedingt zunehmenden Risiken war von der Branche gewünscht worden. Bei der sozialen Absicherung der Partner, präsentiert der Bundesrat einen Kompromiss, der vielleicht auch in der Landwirtschaft mehrheitsfähig ist.

Besonders negativ ist aus Sicht des SBV, dass die Komplexität der Agrarpolitik nochmals steigt und die anvisierte administrative Vereinfachung für die Bauernfamilien in weite Ferne rückt. Die vorgesehene Regionalisierung der Agrarpolitik führt weiter zu ungleichen Grundlagen für die Bauernfamilien in den verschiedenen Regionen und weiterer Verzettlung der Massnahmen. Bedenken hat der Dachverband auch insofern, dass in zahlreichen Bereichen Verschärfungen vorgesehen sind, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit schwächen. Beides läuft dem vom Volk im September 2017 angenommenen Zusatzartikel 104a in der Bundesverfassung zuwider. Alle neuen Anforderungen bedeuten für die Bauernfamilien Mehrkosten ohne dass sie dafür einen gleichwertigen Mehrwert am Markt generieren können. Gleichzeitig wird der Rahmenkredit für die Direktzahlungen für die kommende Periode um über 100 Millionen Franken gekürzt.

Der SBV wird die Botschaft nun im Detail prüfen und in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedorganisationen das weitere Vorgehen bezüglich der Beratung im Parlament festlegen.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Francis Egger

Directeur adjoint Union suisse des paysans
Département économie, formation et relations internationales

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