Bundesrat macht AP2030 zur Sparübung

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. Februar 2026

Der Bundesrat gab heute bekannt, wie er die Agrarpolitik 2030 ausrichten will. In einigen Punkten setzt er die Ziele richtig, mit einem grossen Ausreisser: Unverständlicherweise will die Regierung den Zahlungsrahmen massiv kürzen. Ein völliges No-Go! Die AP2030 wird damit faktisch zu einer Sparvorlage. Die vom Parlament gemachten Vorgaben zur künftigen Agrarpolitik können so nicht erfüllt werden.  

Der Bundesrat äusserte sich heute zu seinen Vorstellungen über die künftige Agrarpolitik. Er unterstrich dabei seinen Willen, die Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit zu stärken. Er verzichtet dabei auch auf die Einführung von Lenkungsabgaben. Der SBV begrüsst diesen Entscheid, da dies die Lebensmittelproduktion in der Schweiz nur verteuert und zu hohem Verwaltungsaufwand geführt hätte. Weiter will der Bundesrat die Situation der Urproduktion auf dem Markt verbessern, was ebenfalls sehr positiv ist. Der dritte erfreuliche Punkt ist die Absicht der Regierung, das Problem der grossen administrativen Belastung anzugehen. 

Hingegen hält der Bundesrat an seinen Sparplänen fest und ist nicht bereit, die ausgewiesenen Mehraufwände zu finanzieren. Der vorgeschlagene Zahlungsrahmen 2030-33 liegt gar um 750 Mio. Franken tiefer als der geltende Finanzrahmen. Die AP2030 wird damit zu einer Sparvorlage. Die vom Parlament im Rahmen der Motion 22.4251 gemachten Vorgaben an die künftige Ausgestaltung der Agrarpolitik werden zur Farce. Die ungenügende Einkommenssituation in der Landwirtschaft würde sich weiter verschlechtern. Die Mittelkürzungen sind auch deshalb unangebracht, weil die Ausgaben für die Landwirtschafft seit 25 Jahren nominal stabil sind, während die Bundesausgaben um 80% gewachsen sind. Der SBV erwartet, dass die zusätzlich verlangten Leistungen korrekt entschädigt werden und der Teuerung Rechnung getragen wird.

Der SBV fordert den Bundesrat auf, bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlagen diesen Punkt zu korrigieren und die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Haltung des SBV zu einzelnen Elementen zur AP2030 sind auf diesem Merkblatt zu finden.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Präsident bisher, AgriAliForm

Mobile: 079 718 01 88
E-Mail: loic.bardet@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Lärmschutz-Verordnung (LSV)

29.05.17 | Certaines exploitations agricoles se trouvent le long d’axes routiers. Ces exploitations sont donc directement affectées par la pollution sonore liée au trafic. Celle-ci porte atteinte à la qualité de vie des habitants ainsi qu’au bien-être animal. C’est pourquoi nous sommes d’accord avec la proposition de la motion Lombardi 15.4092 « Routes. Mesures de protection contre le bruit à partir de 2018 », adoptée par le Conseil des États le 15 mars 2016 et par le Conseil national le 12 septembre 2016, qui vise à garantir que les projets de réduction du bruit émis par les routes qui font l’objet d’une convention-programme avec la Confédération d’ici au 31 mars 2018 bénéficient de subventions fédérales même s’ils ne sont réalisés qu’après 2018. Pour le secteur agricole, il est impératif que les travaux de réalisation de ces ouvrages soient réalisés dans les meilleures conditions : l’impact sur les sur-faces agricoles, en particulier les surfaces d’assolement, doit être minimisé et la remise en état après travaux doit être qualitativement et financièrement garantie.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 20 (15.05. – 19.05.2017)

24.05.17 | Die Freitagabend-Sendung Arena von SRF griff in einer tierischen Sendung wieder mal das Thema Landwirtschaft auf. Ob Massentierhaltung, Lebensmittelimporte, Einkaufstourismus, die Initiativen zur Ernährungssicherheit, vegane Menüs oder Kühe mit oder ohne Horn – kein Thema wurde ausgelassen (was dem roten Faden sichtlich schadete). SBV-Präsident Markus Ritter war neben Avenir Suisse-Direktor Peter Grünenfelder, Hans-Ulrich Huber vom Schweizer Tierschutz und Meret Schneider, Geschäftsführerin Sentience Politics Gast in der Runde und brachte die Sicht der einheimischen Bäuerinnen und Bauern ein. Schwer nachvollziehbar, dass die Zuschauer bei diesem Themen-Potpourri den Überblick behalten konnten.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Entsendeverordnung (EnstV)

23.05.17 | Der SBV äussert sich gegen eine Erhöhung der Mindestanzahl von Kontrollen auf 35'000 und beantragt, die Anzahl Kontrollen bei 27'000 beizubehalten: Im 2010 wurden hinsichtlich der FZA-Erweiterung die Anzahl Kontrollen erhöht und deshalb drängt sich, zumal die Zuwanderung bei den Kurzaufenthaltern seit 2013 stagniert, auch keine weitere Erhöhung auf. Im Weiteren ist es bereits heute in begründeten Fällen möglich, die Anzahl der durch den Bund entschädigten Kontrollen zu erhöhen. Der SBV erachtet die heutige Kontrolldichte als genügend hoch und ist dementsprechend auch gegen eine Erhöhung der zu kontrollierenden Schweizer Arbeitgebern von 2 auf 3 Prozent und innerhalb der Fokusbranchen von 3 auf 5 Prozent

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung Zusatzmodul 8 Suisse-Bilanz

22.05.17 | Vergärungsprodukte aus Biogasanlagen haben sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Landwirtschaft zu einer wichtigen Nährstoffquelle entwickelt – mit steigender Bedeutung. Dank modernster Ausbringtechnik können diese Produkte heute verlustarm sowie Klima- und Bodenschonend in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Die Landwirtschaft ist bestrebt, die Effizienzsteigerung bei der Stickstoffdüngung weiter voranzutreiben. Dazu braucht sie aber Rahmenbedingungen, welche fachlich und agronomisch nachvollziehbar sind. Die oben gemachten Ausführungen zeigen hingegen eindeutig auf, dass für Einführung eines strengeren N- Ausnützungsgrades die wissenschaftliche Begründung fehlt und die herrschenden Praxisbedingungen sowie nicht beeinflussbare Umweltfaktoren ignoriert werden. Bereits heute ist der Stickstoff-Einsatz auf Grund sehr tief angesetzter Pflanzenbedarfs- und Ertragsnormen (GRUD) stark limitiert.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 04-17: Futtermittelbilanz 2015

17.05.17 | Im Jahr 2015 haben die verfügbaren Futtermittel gegenüber dem Vorjahr mit 8 479 000 Tonnen Trockensubstanz um 0.9 % abgenommen. Die marktfähigen Futtermittel sind hauptsächlich Kraftfutter, davon standen im Berichtsjahr 1 905 000 Tonnen zur Verfügung. Die nicht marktfähigen Produkte sind Grundfutter, die fast ausschliesslich von den Raufutterverzehrern gefressen werden. 2015 stammten 6 574 000 Tonnen Futtermittel, d.h. 77.5% des gesamten Verbrauches, aus dieser Rohstoff-Kategorie. Der Anteil der Inlandproduktion am gesamten verfügbaren Futter ist 2015 mit 85.4% leicht gesunken. Die überdurchschnittlichen Ernten des Vorjahres konnten nicht mehr erreicht werden. So standen weniger inländische Ackerprodukte und Nebenerzeugnisse für die Fütterung zur Verfügung. Dieser Mangel wurde mit zusätzlichen Importen und teilweise mit der Reduktion des Viehbestandes kompensiert.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 19 (08.05. – 12.05.2017)

17.05.17 | An der Uni Luzern wurde vor 10 Jahren ein kleiner, einzigartiger Lehrstuhl geschaffen, der sich dem Agrarrecht widmet. Die von Prof. Dr. Roland Norer bewirtschafteten Themen erstrecken sich über den Schutz der Kulturlandflächen, Raumplanung, Naturgefahren, Wolf zur Nutzung der natürlichen Ressourcen von Land, Wald, Luft und Gewässer. Die fundierte rechtliche Aufarbeitung dieser Gebiete ist von grossem Nutzen. Aktuell ist die Ausarbeitung eines Kommentars zum schweizerischen Landwirtschaftsgesetz (LwG) ein bevorstehendes Grossprojekt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung

15.05.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind

Mehr lesen
Marktkommentar Gute Lämmer-Nachfrage

12.05.17 | Nach einem kurzen Angebotsüberhang Ende Januar hat sich der Lämmermarkt im 2017 positiv entwickelt. In den letzten 2 Wochen konnte der T3-Preis um 60 Rp. auf 12.40 kg/SG gesteigert werden. Auch Schlachtschafe werden konstant gut nachgefragt und der T3-Preis konnte in den letzten Wochen um 20 Rp. auf 5.90 kg/SG erhöht werden.

Mehr lesen