Bundesrat macht AP2030 zur Sparübung

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. Februar 2026

Der Bundesrat gab heute bekannt, wie er die Agrarpolitik 2030 ausrichten will. In einigen Punkten setzt er die Ziele richtig, mit einem grossen Ausreisser: Unverständlicherweise will die Regierung den Zahlungsrahmen massiv kürzen. Ein völliges No-Go! Die AP2030 wird damit faktisch zu einer Sparvorlage. Die vom Parlament gemachten Vorgaben zur künftigen Agrarpolitik können so nicht erfüllt werden.  

Der Bundesrat äusserte sich heute zu seinen Vorstellungen über die künftige Agrarpolitik. Er unterstrich dabei seinen Willen, die Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit zu stärken. Er verzichtet dabei auch auf die Einführung von Lenkungsabgaben. Der SBV begrüsst diesen Entscheid, da dies die Lebensmittelproduktion in der Schweiz nur verteuert und zu hohem Verwaltungsaufwand geführt hätte. Weiter will der Bundesrat die Situation der Urproduktion auf dem Markt verbessern, was ebenfalls sehr positiv ist. Der dritte erfreuliche Punkt ist die Absicht der Regierung, das Problem der grossen administrativen Belastung anzugehen. 

Hingegen hält der Bundesrat an seinen Sparplänen fest und ist nicht bereit, die ausgewiesenen Mehraufwände zu finanzieren. Der vorgeschlagene Zahlungsrahmen 2030-33 liegt gar um 750 Mio. Franken tiefer als der geltende Finanzrahmen. Die AP2030 wird damit zu einer Sparvorlage. Die vom Parlament im Rahmen der Motion 22.4251 gemachten Vorgaben an die künftige Ausgestaltung der Agrarpolitik werden zur Farce. Die ungenügende Einkommenssituation in der Landwirtschaft würde sich weiter verschlechtern. Die Mittelkürzungen sind auch deshalb unangebracht, weil die Ausgaben für die Landwirtschafft seit 25 Jahren nominal stabil sind, während die Bundesausgaben um 80% gewachsen sind. Der SBV erwartet, dass die zusätzlich verlangten Leistungen korrekt entschädigt werden und der Teuerung Rechnung getragen wird.

Der SBV fordert den Bundesrat auf, bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlagen diesen Punkt zu korrigieren und die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Haltung des SBV zu einzelnen Elementen zur AP2030 sind auf diesem Merkblatt zu finden.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Präsident bisher, AgriAliForm

Mobile: 079 718 01 88
E-Mail: loic.bardet@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 41 (09.10. – 13.10.2017)

18.10.17 | Mit 78.7 % der verfügbaren Stimme hat der Artikel 104a zur Ernährungssicherheit das viertbeste Resultat einer Initiative oder eines Gegenvorschlags seit 1848 erreicht. Noch nie hat sich die Bevölkerung zu einem landwirtschaftlichen Thema so deutlich geäussert. Dies sollte die Verantwortlichen im Hinterkopf behalten, wenn es um die Konkretisierung geht.

Mehr lesen
Stellungnahmen Entwurf der Personenzulassungsverordnung (E-PZV)

16.10.17 | Die Ausnahmen von der Verordnung müssen klarer definiert und formuliert werden. Momentan bewegen sich Landwirt/innen, welche Materialtransporte zu höchstens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit durchführen, im Graubereich. Die Chauffeurprüfung würde für diese Betroffenen einen grossen Aufwand bedeuten. Ausserdem werden die Inhalte dieser Prüfung bereits durch die Ausbildungen Landwirt/in EFZ und Gemüsegärtner/in EFZ abgedeckt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Führerausweisvorschriften

16.10.17 | Schweizer Bauernfamilien und ihre Angestellten sind auf eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge angewiesen. Sei dies zum Bestellen der Äcker, für die Arbeiten auf dem Hof, für Transporte von Tieren und Material oder auch für Fahrten mit dem Personenwagen. Da sich diese Fahrzeuge in verschiedenen Zulassungskategorien befinden, ist die Landwirtschaft mehrfach von der Revision der Führerausweisvorschriften betroffen. Aus Sicht der Landwirtschaft gibt es keinen Grund, die bisherige Zulassungspraxis zur Kategorie G zu verschärfen. Ein obligatorischer Traktorfahrkurs sowie ein Lernfahrausweis dürfen daher nicht eingeführt werden. Ausserdem müssen die blauen Papierführerausweise weiterhin gültig bleiben. In der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitskräfte aus EU- und EFTA-Staaten sollen nicht mehr gezwungen werden, einen schweizerischen Führerausweis zu erwerben, wenn sie einen gültigen Ausweis aus ihrem Herkunftsland besitzen. Und schliesslich muss der Graubereich in der Chauffeurzulassungsverordnung für Landwirt/innen aufgehoben werden, sodass sie auch ohne Chauffeurprüfung gelegentlich Transporte durchführen können.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 40 (02.10. – 06.10.2017)

11.10.17 | Mit der Olma startet diese Woche die grösste Messe der Land- und Ernährungswirtschaft der Schweiz. Gegen 400‘000 Besucherinnen und Besucher werden in St. Gallen erwartet. Der Schweizer Bauernverband und diverse seiner Mitgliedorganisationen sind vielfältig engagiert und präsent. Dies mit attraktiven Sonderschauen wie die Fotoausstellung „Agrimage.ch – Landwirtschaft im Fokus“, „Schweiz, Suisse, Svizzera: En Guete, Bon appétit, buon appetito“, „Erlebnis Nahrung“ sowie mit Tierausstellungen und vieles mehr. Jeden Tag findet das „Säulirennen“ statt, das nicht mehr wegzudenken istt. Gast ist der Kanton Thurgau mit seiner wirtschaftlich bedeutungsvollen Land- und Ernährungswirtschaft.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 09-17: Der Nutztierbestand der Schweiz

10.10.17 | 2017 bleibt der Rindviehbestand annähernd stabil (-0.1 %). Der Rückgang der Milchkühe (-0.5 %) wird weitgehend durch die Zunahme der „anderen Kühe“ (+2.3 %) kompensiert. Der Schafbestand bleibt nach mehreren Jahren mit Abnahmen erstmals insgesamt stabil. Die zunehmende Beliebtheit von Ziegen- und Schafmilchprodukten führt zu einer Zunahme der Ziegen und der Milchschafe (+5 %). Der Schweinebestand ist weiterhin leicht rückläufig (-1.7 %). Der Bestand der Mastpoulets (+5 %) ist weiter angestiegen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 39 (25.09. – 29.09.2017)

04.10.17 | Gut Ding will Weile haben! Seit 13 Jahren versuchte der SBV in regelmässigen Abständen, die Domain sbv.ch, die früher vom Schweizerischen Bankverein genutzt wurde und nur noch auf ubs.ch zeigte, zu erhalten. Die Antwort der Grossbank fiel stets negativ aus. Seit Kurzem ist die Domain des Bankvereins jedoch inaktiv. In der Folge kontaktierte der SBV die UBS ein weiteres Mal – und siehe da: diesmal war die Antwort positiv. Seit 29. Septem-ber zeigt www.sbv.ch nun auf die Seite des Schweizer Bauernverbands. Steter Tropfen höhlt den Stein!

Mehr lesen
Stellungnahmen Heilmittelverordnungspaket IV (HMV IV)

04.10.17 | Das Verordnungsrecht zum Heilmittelgesetz ist äusserst umfangreich und sehr komplex. Der Umstand, dass die Erlasse sowohl für die Humanmedizin als auch die Veterinärmedizin gelten, trägt auch nicht zur Verständlichkeit und Vereinfachung bei. Daher ist aus Sicht des SBV die Trennung der Bestimmungen für die beiden Bereiche auf Stufe Verordnung zu prüfen. Die Zusammenfassung der Vorgaben für die Arzneimittelinformation für Tierarzneimittel (TAM) in Anhang 6 der AZV wird daher ausdrücklich begrüsst. Für die Humanmedizin ist ein analoges Überwachungsinstrument des Antibiotikaverbrauches einzuführen. Die Veterinärmedizin kann die hausgemachten Probleme der Humanmedizin nicht lösen, da ist die Humanmedizin in der Pflicht. Besonders zu beachten ist die möglichst einfache Datenerfassung und Benutzerfreundlichkeit. Der Aufbau des Benchmarking-Systems zur Information und Sanktionierung bei übermässigem Antibiotikaeinsatz von Tierärzten oder Tierhaltern und die Vorbereitung der Rechtsgrundlagen müssen unbedingt zusammen mit den Vertretern der betroffenen Kreise erfolgen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 38 (18.09. – 22.09.2017)

27.09.17 | Der landwirtschaftliche Klub der Bundesversammlung und die parlamentarische Gruppe für Tierschutz führten gemeinsam einen Anlass zur Thematik Tierschutz und Tiergesundheit durch. In Referaten und Diskussionen wurde aufgezeigt, dass es beim Vollzug des Tierschutzrechtes Handlungsbedarf gibt, damit künftig Skandale verhindert werden können. Bei allfälligen Tierschutzproblemen müssen Veterinärbehörden, landwirtschaftliche Organisationen und Gemeinden gemeinsam intervenieren und Unterstützung bieten. Die Anwesenden waren sich auch einig, dass der hohe Druck auf die Produzentenpreise und die damit verbundene Notwendigkeit für Betriebswachstum nicht im Sinne des Tierwohls ist!

Mehr lesen