Es ist das UNO-Jahr der Landwirtinnen!

Medienmitteilung vom 15. Januar 2026

Die UNO hat 2026 zum internationalen Jahr der Landwirtinnen (International Year of the Woman Farmer) erklärt. Die Organisation will damit die zentrale Rolle der Frauen in der Landwirtschaft weltweit sichtbar und bekannter machen. Auch in der Schweiz soll das Jahr dazu dienen, um Frauen in der landwirtschaftlichen Praxis zu fördern, sie zu vernetzen und zur Mitwirkung in der Branche zu motivieren. Dazu findet unter anderem am 6. November 2026 eine Netzwerktagung in Aarau statt. 

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2026 zum Internationalen Jahr der Landwirtinnen (IYWF 2026) erklärt. Sie wollen damit die Leistungen der Landwirtinnen für die Ernährungssicherheit und die ländliche Entwicklung würdigen, die Gleichstellung fördern und die strukturellen Ungleichheiten abbauen.

Frauen in der Schweizer Landwirtschaft

Nach wie vor dominieren klassische Familienbetriebe die Schweizer Landwirtschaft. In diesen sind mehr oder weniger alle Familienmitglieder und oft mehrere Generationen eingespannt und die Rollenteilung ist auf den ersten Blick oft traditionell. Die Männer sind die Chefs auf dem Hof, die Frauen kümmern sich in erster Linie um Kinder, Haushalt, Verpflegung und Garten und springen bei Engpässen auf dem Betrieb ein. Doch bei genauerem Hinschauen haben Frauen schon längst andere Rollen übernommen. Sie managen Betriebszweige wie z.B. die Direktvermarktung, sind ebenbürtige Mitbewirtschafterinnen und sie übernehmen zunehmend als Hauptverantwortliche den elterlichen Betrieb. Damit steigt langsam, aber sicher der Anteil der Landwirtinnen, Betriebs(zweig)leiterinnen und Praktikerinnen in der Landwirtschaft. Offiziell werden mittlerweile fast 8% der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz von Frauen geleitet. Neben einer veränderten Stellung der Frauen in der gesamten Gesellschaft und einem neuen Selbstverständnis der Frauen selbst hilft es auch, dass die moderne Landwirtschaft dank Mechanisierung und Automatisierung weniger körperliche Kraft verlangt. 

Nach wie vor viele Herausforderungen

Es ist jedoch nach wie vor nicht selbstverständlich und problemfrei, als Frau einen Betrieb oder einen Betriebszweig zu leiten. Frauen sind mit verschiedenen Herausforderungen sowie fremden und eigenen Ansprüchen konfrontiert, die Männer weniger kennen. Das gilt speziell dann, wenn Kinder da sind. Auch die gesamte Gesellschaft hat sich noch wenig an Frauen als Chefinnen in der Landwirtschaft gewöhnt.

Engagement für die Rolle der Frau

Der Schweizer Bauernverband, die BFH-HAFL sowie die Bauernzeitung haben sich deshalb zusammengetan, um das UNO-Jahr der Landwirtinnen für Aktivitäten in der Schweiz zu nutzen. Sie wollen analog der UNO die Frauen mit einer aktiven Rolle in der Landwirtschaft sichtbar machen, stärken, untereinander vernetzen und für das Engagement in der Branche gewinnen. Im Zentrum stehen Portraits mit unterschiedlichen Lebenswegen, Erfahrungen und Herausforderungen von landwirtschaftlichen Praktikerinnen aus der ganzen Schweiz sowie eine Netzwerktagung am 6. November 2026 in Aarau. Das Programm der Tagung inkl. Anmeldeformular ist unter diesem Link zu finden.

Rückfragen

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Stellungnahme zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)

10.03.20 | Betroffen ist die Schweizer Landwirtschaft in zweierlei Hinsicht. Die Landwirtschaft beschäftigt eine Vielzahl von Arbeitnehmenden mit eher tiefen Löhnen, die stark von den Reformvorschlägen betroffen sind. Ebenfalls gehen ein erheblicher Anteil der Landwirte/ Landwirtinnen und eine grosse Anzahl der Partner/ innen der Betriebsleitenden einem Zu- oder Nebenerwerb nach und sind damit ebenfalls stark von den Vorschlägen der Reform des BVG tangiert

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 10 (2. – 6.3.2020)

09.03.20 | Per 1. April 2020 treten verschiedene Neuerungen in der operativen Führung des SBV in Kraft. Martin Rufer tritt das Amt als Direktor an. Urs Schneider bleibt Stellvertretender Direktor. Francis Egger ist neu Vizedirektor, um nach dem Ausscheiden von Jacques Bourgeois gegenüber der Westschweiz mit dem nötigen Gewicht auftreten zu können. Sandra Helfenstein, die stellvertretende Leiterin des Departements «Kommunikation und Services» und Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit gehört neu der Geschäftsleitung des Bauernverbandes an.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Francis Egger wird Vizedirektor des Bauernverbands

05.03.20 | Ab dem 1. April ist Francis Egger Vizedirektor und Sandra Helfenstein Mitglied der Geschäfts-leitung des Schweizer Bauernverbands (SBV), so die heutigen Vorstandsentscheide. Weiter befasste er sich mit strategischen Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung der Agrarpo-litik im Parlament. Er legte auch die Position des SBV zur Reform der beruflichen Vorsorge fest.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Initiativen: Alle können und müssen sich engagieren!

03.03.20 | Aufgrund verschiedener anstehenden Initiativen ist Aufklärungsarbeit 2020 grossgeschrieben. Im Zentrum stehen die Themen Pflanzenschutz, Fütterung oder Tierhaltung. Alle Bauernfamilien sind aufgefordert, dabei mitzuwirken!

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 9 (24. – 28.02.2020)

03.03.20 | Landwirtschaftskammer wählt neuen SBV-Direktor Die Landwirtschaftskammer (LAKA) – das Parlament der Bäuerinnen und Bauern – stand für einmal unter einem speziellen Stern. Deren Mitglieder wählten mit Martin Rufer den erst siebten Direktor des SBV in der fast 125-jährigen Verbandsgeschichte. Er wird die Leitung am 1. April 2020 von Jacques Bourgeois übernehmen. Die LAKA nahm zudem eine erste Beurteilung der vom Bundesrat vorgestellten Botschaft zur AP 22+ vor. Diese sieht enor-me Mehraufwände, hohe Kosten und gleichzeitig Mindererträge für die Bauernfamilien vor. Weiter verabschiede-te die LAKA das Budget 2020 und brachte sich zum AP-Verordnungspaket 2020 sowie zum Projektstand der Be-kämpfung der Pflanzenschutzmittel-Initiativen auf den neusten Stand.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren

28.02.20 | Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu neh-men. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angele-genheit vernehmen zu lassen. Grundsätzliche Erwägungen Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussionen rücken auch Biozide vermehrt in den Fokus. Nicht nur die Landwirtschaft setzt Wirkstoffe ein, z. B. zu gezielten Kontrolle von Schaderregern. Auch in vielen anderen Berei-chen werden chemische Stoffe eingesetzt, welche unerwünschte Nebenwirkungen auf Menschen und Umwelt haben können. Geht es um sauberes Trinkwasser oder Insektensterben, soll nicht nur in der Landwirtschaft mit strengen Massstäben gemessen werden, sondern auch in anderen Bereichen. Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen Zur Vernehmlassungvorlage haben wir folgende Bemerkungen: Art. 14a, 14abis, 38a, 62e Der SBV begrüsst die Einführung des UFI als eindeutiger Rezepturidentifikator. Wichtig erscheint uns, dass dieses Kennzeichnungselement möglichst bald eingeführt wird, damit im Falle von Vergiftungen diese Information bald zur Verfügung steht. Mit der Bestimmung, dass das UFI «on the packaging located with the other label ele-ments» angebracht werden kann, muss nicht die ganze Etikette geändert werden. Daher ist eine kürzere Über-gangsfrist zumutbar. Art. 62e Noch längstens bis zum 31. Dezember 2026 2024 dürfen ohne Angabe des UFI nach Artikel 38a in Verkehr gebracht werden: Art 17 Abs. 1 Bst. cbis (neu) Der SBV kann nicht nachvollziehen, dass im Umfeld der aktuellen Diskussionen um Rückstände und Risikoreduk-tion das Zulassungsfahren für Biozide vereinfacht wird. Gemäss Definition in der VBP sind «Biozidprodukte: Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände … die dazu bestimmt sind, … Schadorganismen zu zerstören, abzu- Eidgenössisches Departement des Innern EDI Herr Bundesrat Alain Berset 3003 Bern per elektronischen Versand an rrm@bag.admin.ch gever@bag.admin.ch Brugg, 26. Februar 2020 Zuständig: Steiner Barbara Sekretariat: Ursula Boschung Dokument: Stellungnahme Änderung VBP.docx Seite 2|2 Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 441 53 48 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch schrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. » Je nach Anwendung dieser Produkte ist davon auszugehen, dass geringe Mengen dieser Produkte oder deren Metaboliten in die Umwelt, beispielsweise in Gewässer, gelangen. Zudem geht es hier um Wirkstoffe, die noch nicht umfassend beurteilt sind. Wir erachten diese Anpassung als ein grundlegend falsches Signal.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Martin Rufer zum Direktor gewählt

26.02.20 | Martin Rufer leitet ab dem 1. April als Direktor den Schweizer Bauernverband. Das entschied heute die Landwirtschaftskammer. Gleichzeitig verabschiedete und würdigte sie den langjährigen Vorgänger Jacques Bourgeois. Grosse Sorgen bereitet den Mitgliedern die Botschaft zur Agrarpolitik 22+.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Industriezölle sollen bleiben

25.02.20 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats diskutierte die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Industriezölle. Die Mitglieder wehrten sich gegen die Pläne und beschlossen, nicht auf die Botschaft einzutreten. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst diesen Entscheid. Er sprach sich in der Vernehmlassung ebenfalls dagegen aus. Eine einseitige Zollsenkung ist strategisch falsch: Damit vergibt sich die Schweiz viel Verhandlungsspielraum bei anstehenden Freihandelsverhandlungen. Die Abschaffung der Industriezölle würde zudem ein Loch von 540 Millionen Franken in die Bundeskasse reissen. Geld, das dem Staat in der Folge fehlen würde und das er anderswo wieder einsparen müsste. Die Erfahrungen aus verschiedenen Handelsabkommen zeigen weiter, dass Zollsenkungen in erster Linie die Margen des Handels erhöhen und nicht zu tieferen Konsumentenpreisen führen. Diese richten sich weniger nach den effektiven Importpreisen, als nach der Kaufkraft.

Mehr lesen