Fotowettbewerb AGRIPHOTO: Menschen, Tiere und Landschaften im Fokus

Medienmitteilung der Basiskommunikation des Schweizer Bauernverband vom 9. März 2026

Die Kampagne «Schweizer Bäuerinnen & Bauern» des Schweizer Bauernverbandes lanciert mit AGRIPHOTO einen nationalen Fotowettbewerb zu Themen, die den Alltag prägen: Menschen, Landschaften, Lebensmittel und Tiere. Alle sind eingeladen, ihre persönliche Momente und Erlebnisse festzuhalten und so eine vielfältige Bildgeschichte der Schweiz und der Landwirtschaft entstehen zu lassen. Diese wird anschliessend im Hauptbahnhof Zürich präsentiert. 

Der Wettbewerb sucht authentische und persönliche Perspektiven auf die Themen in den vier Kategorien Mensch, Land, Nahrung und Tier. Die Kategorie «Mensch» stellt Begegnungen, Emotionen und besondere Momente mit Menschen in den Mittelpunkt. In der Kategorie «Land» stehen Landschaften, Felder, Berge oder Jahreszeiten im Fokus. «Nahrung» zeigt den Weg von Lebensmitteln – von ihrer Herkunft bis zum Genuss. Die Kategorie «Tier» widmet sich Nutz- und Haustieren sowie besonderen Tiermomenten im Alltag. Teilnehmende können ihre Bilder einfach online einreichen. 

Eine Fachjury aus Fachpersonen aus Fotografie, Medien und Landwirtschaft beurteilt die eingereichten Bilder. Zu gewinnen gibt es 24 attraktive Preise, darunter ein hochwertiges SONY Fotokamera-Bundle sowie Reise- und Hotelgutscheine im Wert von bis zu 2000 Franken. 

Höhepunkt des Wettbewerbs ist eine öffentliche Ausstellung der besten Bilder: Vom 14. bis 20. September werden ausgewählte Fotografien in der grossen Halle des Zürcher Hauptbahnhofs präsentiert und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Mit AGRIPHOTO möchte die Kampagne «Schweizer Bäuerinnen & Bauern» die Vielfalt der Themen sichtbar machen, die unsere Ernährung und Landschaft prägen. Gleichzeitig lädt der Wettbewerb dazu ein, diese Themen aus ganz unterschiedlichen Perspektiven zu entdecken und fotografisch festzuhalten.

Rückfragen

Oliver Wehrli

Schweizer Bauernverband
Co-Leiter Kommunikation SBV, Bereich Marketing

Telefon    056 462 52 14
E-Mail     oliver.wehrli@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen 21.08.19 Freihandelsabkommen mit Indonesien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Am 16. Dezember 2018 hat die EFTA- und damit die Schweiz - ein Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnet. lm Grundsatz würdigt der SBV diesen Abschluss wegen der Tatsache, dass Indonesien eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt ist und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial hat. Das Abkommen beinhaltet aber Konzessionen bei sensiblen Agrarprodukten, welche bisher nie zugestanden wurden. Dies betrifft speziell Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel mit Milchbestandteil. Damit wird die Rote Linie des SBV - die den Behörden bestens bekannt ist - überschritten. Bei den erwähnten Konzessionen ist zwar mehrheitlich nicht mit direkten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft zu rechnen, weil Indonesien mit punktuellen Ausnahmen kein starker Agrarexporteur ist. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass solche Konzessionen erfahrungsgemäss ein Präjudiz für künftige Verhandlungen beispielsweise mit den USA, Neuseeland oder mit der EU darstellen. Auch bezüglich des Vorgehens ist der SBV unzufrieden, weil stets versichert wurde, dass unsere Rote Linie mit Ausnahme des Palmöls eingehalten wird. Nun da das Abkommen unterzeichnet ist, werden wir vor die vollendete Tatsache gestellt, dass diese bei zahlreichen Zollpositionen überschritten wurde, ohne die betroffenen Produzentenorganisationen vorgängig zu konsultieren. Was das Palmöl betrifft, trägt das Abkommen mit der mengenmässigen Limitierung der zollvergünstigten Importe den Bedenken der Landwirtschaft weitgehend Rechnung. Das Importwachstum kann damit gebremst werden. Mit den Liefervorgaben in Containern zu 22 Tonnen wird zudem die Rückverfolgbarkeit des Palmöls wesentlich verbessert. Dies gibt den Abnehmern die Möglichkeit genauer hinzuschauen, bevor sie Billigware einkaufen.

Mehr lesen
Stellungnahmen 21.08.19 Handelsabkommen mit Grossbritannien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2019 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem ,,Brexit". Der SBV begrüsst das vorsorgliche Handeln des Bundesrates, welches darauf abzielt, die heutigen Handelsbeziehungen über den ,,Brexit" hinaus sicherzustellen. Für die Schweizer Wirtschaft und für die Schweizer Landwirtschaft sind stabile Verhältnisse zentral. Kritisch beurteilt der SBV, dass das Ziel des Abkommens u.a. ,,die Bereitstellung einer Plattform zur weiteren Handelsliberalisierung" darstellt (Art.3). Eine Liberalisierung des Agrarmarktes über das mit der EU vereinbarte Niveau hinaus hätte gravierende Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft und würde unsere rote Linie klar überschreiten. Daher erwartet der SBV umgehend eine Verdeutlichung der damit verbundenen Vorhaben wie auch verbindliche Aussagen darüber, inwiefern diese Handelsliberalisierung den Agrarbereich betreffen soll. Unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtungen dieses Abkommens keine weitere Liberalisierung des Agrarmarktes nach sich ziehen und das aktuelle Grenzschutzniveau langfristig aufrechterhalten wird, stimmt der SBV zugunsten der politischen Stabilität dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Mehr lesen
Stellungnahmen 21.08.19 Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2020

22.08.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2020 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1% für das Jahr 2020 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung BVG-Mindestzins rechtfertigen. Wie bereits festgehalten dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbe-sehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden kann. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener Weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch und eine Kehrtwende auf der Zinsfront zeichnet sich weniger denn je ab. Nichts desto trotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen nach dem sehr schwierigen Jahr 2018 aktuell sehr solide präsentiert. Die per Ende Vorjahr bilanzierten Verluste konnten bei weitem aufgefangen werden, so dass unter diesem Aspekt kein akuter Handlungsbedarf besteht. Wir sind weiterhin der Meinung, dass ein BVG-Mindestzins von weniger als einem Prozent das Vertrauen der Bevölkerung in die Kapitalgedeckte zweite Säule arg strapazieren würde und nur im absoluten Bedarfsfall be-schlossen werden sollte. Dies ist aus unserer Sicht beim BVG-Mindestzins der jährlich neu festgelegt wird, aktuell nicht gegeben. Ein markanter Einbruch der Kapitalmärkte hätte zwar einen schmerzhaften Rückgang der De-ckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen zur Folge. Der Einfluss eines während einem Jahr um 0,5% höheren oder tieferen BVG-Mindestzinses wäre in diesem Fall jedoch vernachlässigbar. Gestützt auf unsere Ausführungen sprechen wir, wie eingangs bereits festgehalten, für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1 % für das Jahr 2020 aus. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 33 (12.08. – 18.08.2019)

19.08.19 | Vorstand Der Vorstand des SBV befasste sich intensiv mit den beiden Pflanzenschutzinitiativen und dem weiteren Vorgehen. Er setzte sich mit der Situation auf den Märkten auseinander und würdigte die Lancierung des «grünen Teppichs» durch die Branchenorganisation Milch. Daneben verabschiedete er mehrere Stellungnahmen (Landschaftskonzept, Indirekter Gegenvorschlage zur Fair-Preis-Initiative, Stretto 3) und erörterte den Projektstand zur AP 22+. In diesem Zusammenhang definierte der Vorstand rote Linien, welche bei den regionalen Landwirtschaftskonzepten einzuhalten sind. Ausserdem unterstützt der Vorstand die Wahl der neuen Präsidentin der Landfrauen, Anne Challandes, als neues Vorstandsmitglied und als Vizepräsidentin. Die Wahl erfolgt durch die Delegiertenversammlung im November. Schliesslich verabschiedete er das Tätigkeitsprogramm 2020 zuhanden der Landwirtschaftskammer.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Jein zum Fair-Preis-Gegenvorschlag

16.08.19 | Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» und das Bekenntnis für eine noch umweltfreundlichere Landwirtschaft: Mit diesen beiden Themen setzte sich der Vorstand des Schweizer Bauernverbands heute auseinander.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Sauberes Trinkwasser ist ein gemeinsames Anliegen

15.08.19 | Der heute vom Bundesamt für Umwelt veröffentlichte Bericht zur nationalen Grundwasser-beobachtung zeigt, dass es Anstrengungen auf allen Ebenen braucht, um auch künftig den Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten. Die Landwirtschaft macht ihre Hausaufgaben.

Mehr lesen