Hauptinhalt

Milchstatistik der Schweiz 2024

Medienmitteilung von Agristat vom 2. September 2025

Gemeinsam mit den Schweizer Milchproduzenten SMP, der TSM Treuhand GmbH, der Branchenorganisation Milch (BO Milch) und der Switzerland Cheese Marketing AG hat Agristat die Ausgabe 2024 der jährlich erscheinenden Publikation „Milchstatistik der Schweiz“ veröffentlicht.

Die „Milchstatistik der Schweiz 2024“ ist da. Sie enthält 86 Tabellen mit den aktuellsten Daten über Milchproduktion, Milchverarbeitung, Aussenhandel, Preisentwicklung und Konsum von Milch und Milchprodukten in der Schweiz sowie internationale Vergleiche. Über 50 farbige Grafiken und Schemas zeigen Zusammenhänge auf und vereinfachen das Verständnis der Zahlen. Die Einleitungstexte zu jedem Kapitel geben zudem wichtige Hintergrundinformationen. Die Publikation mit 119 Seiten ist komplett zweisprachig (Deutsch und Französisch). Wer sich für das Thema Milch interessiert – sei es als Produzent, Milchverwerter, Konsument oder aus anderen Gründen – findet in der „Milchstatistik der Schweiz“ eine Fülle von Angaben zur Schweizer Milchwirtschaft.

Die Publikation kann im Internet unter www.agristat.ch| Milchstatistik gratis als PDF heruntergeladen werden.

Rückfragen

Lena Obrist

Lena Obrist

Schweizer Bauernverband
Agristat

Telefon 056 462 54 41
E-Mail lena.obrist@sbv-usp.ch

Daniel Erdin

Daniel Erdin

Schweizer Bauernverband
Leiter Agristat

Telefon 056 462 54 41
E-Mail daniel.erdin@agristat.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Raumplanungsgesetzes

22.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

11.05.17 | Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll.

Mehr lesen
Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Mehrwertsteuerverordnung

03.04.17 | Die beiden ergänzten Artikel (Art. 79 Abs. 3 MWSTV und Art. 81 Abs. 5 MWSTV) unterstützen wir mit Vorbehalt. Aus unserer Sicht muss in der Praxis eine klare Regel gefunden werden, was unter „in geringerem Umfang“ oder „in grösserem Umfang“ verstanden wird. Eine gewisse Toleranzbreite, welche in der MWST-Info 12 Saldosteuersätze festzulegen ist, sollte gewährt werden. Mit Ausnahme der Bemerkungen zu den vorgenannten Artikeln 79 und 81 stimmt der SBV der Revision der MWST-Verordnung zu.

Mehr lesen
Stellungnahmen Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Mehr lesen