Hauptinhalt

Neue Fachbewilligung Pflanzenschutz: Jetzt aktiv werden!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2027 ist eine gültige Fachbewilligung die Voraussetzung, um Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen zu dürfen. Um diese Fachbewilligung zu bekommen, muss man sich unbedingt bis Ende Juni 2026 beim BAFU-Register persönlich registrieren.

Wer weiterhin beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel verwenden will, braucht ab 2027 eine Fachbewilligung (FaBe) und muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen. Das heisst: Alle professionellen Anwender aus der Landwirtschaft, die ab 2027 Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen wollen (inkl. Einzelstockbehandlung), brauchen eine Fachbewilligung. Die Ausbringung unter Anleitung durch eine Person mit Fachbewilligung ist nach wie vor möglich. Nach Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit muss die Fachbewilligung durch den Nachweis gesetzlich vorgeschriebener acht Weiterbildungsstunden erneuert werden. Ein entsprechendes Weiterbildungsangebot befindet sich aktuell im Aufbau. 

Wie bekommt man eine Fachbewilligung?

Personen mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen. Die Liste der anerkannten Abschlüsse ist hier zu finden. Ebenso kann sich registrieren, wer bereits ein Diplom aus einem absolvierten Fachbewilligungskurs hat. Alle anderen müssen ab 2026 eine Prüfung ablegen, um die Fachbewilligung zu erwerben. 

Welche Typen von FaBe gibt es?

  • FaBe SB: Gilt neu nur noch für Herbizidanwendungen (auch Einzelstockanwendungen in der Landwirtschaft) sowie Rodentizide und Molluskizide
  • FaBe L: Anwendung aller PSM im Bereich Landwirtschaft
  • FaBe G: Gilt weiterhin für alle PSM-Anwendungen (Herbizide, Insektizide, Fungizide, etc.) im Gartenbau, Unterhalt von Sportanlagen und Gebäudeumgebungen

Frist vom 30. Juni 2026 nicht verpassen!

Bestehende Fachbewilligungen oder anerkannte Ausbildungsabschlüsse müssen zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden. Die Gebühr für die Registrierung beträgt 50 Franken, die Fachbewilligung wird digital ausgestellt. Jeder muss sich selbst aktiv registrieren, es läuft nicht automatisch. Für die Umwandlung der absolvierten Ausbildungen kann man sich durch verschiedene Logins anmelden: Agov, CH-Login, FED-Login sowie verschiedene kantonale Logins. 

Wieso hat das Bundesamt für Umwelt diese Vorgabe eingeführt?

Die Massnahme der Fachbewilligung Pflanzenschutz ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pa. Iv. Absenkpfad). Ziel ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Weitere Informationen gibt es auf dem offiziellen Portal des BAFU zur Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel.

Fachbewilligung und Grundbildung

Ab 2026 ist die Fachbewilligung in die neue Grundbildung EFZ integriert. Alle Lernenden im Bereich Spezialkulturen oder der Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau in der Landwirtschaft machen im Jahr 2029 automatisch die entsprechende Prüfung für die FaBe L. Alle Lernenden (unabhängig von der gewählten Fachrichtung) erwerben die theoretischen Kompetenzen für die FaBe SB.

Rückfragen

Diana Fomasi

Fachverantwortliche Grundbildung

Laurstrasse 10, 5201 Brugg
diana.fomasi@agriprof.ch  
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agriprof

Lara Stamler

Geschäftsführerin Vereinigung Schweizer Kartoffelproduzenten
Fachverantwortliche: Getreide, Futtermittel, Digitalisierung im Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Nährstoffe, Nischenkulturen und Biolandbau

Belpstrasse 26, 3007 Bern
lara.stamler@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 9

07.03.22 | Wie immer lud der SBV die bäuerlichen Parlamentarier und Parlamentarierinnen zu Beginn der Session zu einem Austausch ein. Rund 20 Personen nahmen teil, um die anstehenden Themen rund um die Landwirtschaft vorzubesprechen. Dazu gehörten die Massentierhaltungsinitiative, das Gentechnikgesetz oder das Jagdgesetz.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

07.03.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über die Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)

07.03.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen).

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus

07.03.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Gentechnik in der Schweiz: Weitsichtiger Entscheid

02.03.22 | Der Nationalrat lehnt die vom Ständerat vorgesehene Ausnahme für die neuen Züchtungsverfahren vom Gentech-Moratorium ab. Er setzt richtigerweise auf eine GVO-freie Schweizer Landwirtschaft. Gleichzeitig beauftragt der Nationalrat den Bundesrat bis 2024 Regulierungsvorschläge für die neuen Züchtungsverfahren vorzulegen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nur Massentierhaltungsinitiative kommt vors Volk

02.03.22 | Mit dem Entscheid des Ständerats ist der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Massentierhaltungsinitiative vom Tisch. Die Initiative selbst wird noch dieses Jahr zu Abstimmung kommen. Bundesrat und Parlament lehnen sie ab. Die Landwirtschaft selbst erachtet sie als unnötig, weil die Schweizer Tierwohlniveau bereits sehr hoch ist und das von der Initiative geforderte Angebot bereits in mehr als ausreichendem Umfang zur Verfügung steht.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 8

01.03.22 | Für 2022 ist eine Erhöhung des Produzentenpreises für Chips-Kartoffeln um 5 bis 10 Prozent mindestens nötig, um a) die Rohstoffbeschaffung in der Schweiz sicherzustellen und b) die Anbaubereitschaft der Produzenten trotz Inflation zu halten. Auf der anderen Seite würde dies rund 1 Prozent Mehrkosten pro Chips-Packung bedeuten – umgerechnet zwischen 1 bis 3 Rappen. Die Schweizer Kartoffel ist für diverse Firmen zentraler Bestandteil des Erfolgskonzepts. Diese Mehrkosten sollten sich transferieren lassen, damit auch in Zukunft noch viele Produzenten stolz ihren Namen auf der Chips-Packung suchen werden!

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bauernverband verlangt höhere Produzentenpreise

23.02.22 | Nachdem der Ständerat etwas vorschnell Ausnahmen zum Gentechmoratorium schaffen wollte, setzt die vorberatende Kommission des Nationalrats auf eine saubere Regelung der Thematik. Der Schweizer Bauernverband unterstützt das.

Mehr lesen