Nullsummenspiel statt gezielter Unterstützung: Bundesrat bleibt bei Mercosur-Begleitmassnahmen ungenügend

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. Mai 2026

Der Bundesrat hat heute bekanntgegeben, wie er die Landwirtschaft im Zusammenhang mit den aktuellen Freihandelsabkommen unterstützen will. Er anerkennt zwar die Notwendigkeit von Begleitmassnahmen bleibt mit dem vorgeschlagenen Unterstützungsbetrag von 158 Mio. Franken jedoch sowohl beim Umfang als auch bei der Ausgestaltung deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Der Bund stellt dafür keine zusätzlichen Mittel bereit, sondern sieht eine Finanzierung aus der Branche selbst vor. Der Vorschlag ist aus Sicht der Landwirtschaft eine Nullnummer.

Das Abkommen mit den Mercosur-Staaten sieht für 25 Agrarprodukte zusätzliche Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente vor. Dadurch drohen zusätzliche Importe zu tiefen Zollansätzen und ein erheblicher Druck auf die Produzentenpreise. Je nach Marktsituation ist mit jährlichen Produktionswerteinbussen von 70 bis 115 Mio. Franken zu rechnen. Die Landwirtschaftskammer des SBV hat deshalb bereits im Februar gefordert, in den ersten acht Jahren zusätzliche 110 Mio. Franken pro Jahr für Strukturverbesserungen und Absatzförderung bereitzustellen. Für den SBV ist weiter klar, dass eine gemeinsame Beratung von Abkommen und Begleitmassnahmen notwendig ist, um das Gesamtpaket beurteilen zu können. 

Der Bundesrat hat heute bestätigt, dass der Abbau im landwirtschaftlichen Grenzschutz negative Folgen hat und daher Begleitmassnahmen nötig sind. Mit dem heutigen Entscheid treibt der Bundesrat aber eine getrennte Behandlung von Begleitmassnahmen und Abkommen voran, was aus Sicht des SBV der falsche Ansatz ist. Damit fehlt die nötige Verbindlichkeit hinter den flankierenden Massnahmen. Zudem bleibt die vorgesehene Mittelaufstockung von 158 Mio. Franken weit hinter dem Notwendigen zurück, und ist angesichts der potenziellen Auswirkungen auf die Agrarmärkte ungenügend. Besonders stossend ist, dass der Bundesrat die Finanzierung über die Versteigerung von Zollkontingenten lösen will. Damit würde die Landwirtschaft die Begleitmassnahmen weitgehend selbst finanzieren. Ein Nullsummenspiel, das den betroffenen Branchen nicht die notwendige Entlastung bringt. Statt einer echten Unterstützung handelt es sich hier faktisch um eine Umlagerung innerhalb des Sektors. 

Am 17. Juni wird der Nationalrat über das weitere Vorgehen beraten. Für den SBV ist die Kommissionsminderheit der AKP-N derzeit der einzig gangbare Weg. Sie verlangt für die auf 8 Jahre befristeten Begleitmassnahmen einen Verpflichtungskredit von jährlich 110 Mio. Franken. Damit sollen primär Massnahmen für die Strukturverbesserung (z.B. zinslose Darlehen) finanziert werden, so dass die Landwirtschaft die Kosten senken und den Preisdruck dämpfen kann. Ohne einen verbindlichen Beschluss zu wirksamen Begleitmassnahmen wird der SBV dem Abkommen nicht zustimmen können.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Nadine Trottmann

Leiterin Geschäftsbereich Internationales

Telefon 056 462 50 14
E-Mail nadine.trottmann@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 45 (06.11. – 10.11.2017)

15.11.17 | Der Bundesrat verabschiedete Anfang November einen Bericht zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022. Viel Platz nimmt darin seine Vorstellung einer Grenzöffnung für landwirtschaftliche Produkte ein. Der Bundesrat missachtet damit den deutlichen Entscheid vom 24. September, wo sich über 78 Prozent der Bevölkerung für eine Stärkung der inländischen Lebensmittelproduktion aussprachen. Besonders pikant: Dieser Rundumschlag gegen die Landwirtschaft war bereits vor der Abstimmung unter Dach und Fach. Kaum vorstellbar, welches Tempo der Bundesrat eingeschlagen hätte, wäre die wichtige Abstimmung für die Landwirtschaft verloren gegangen.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 10-17: Nahrungsmittelbilanz (NMB) 2016

13.11.17 | Die ausserordentlich schlechten Ernten, die das Jahr 2016 für diverse landwirtschaftliche Produkte mit sich brachte, hatten erstaunlich wenig Einfluss auf den Gesamtverbrauch von Nahrungs¬mitteln in der Schweiz. Das schlechte Produktionsjahr drückte jedoch auf den Anteil der Inlandproduktion am Verbrauch, der damit den tiefsten Wert seit Beginn der Berechnungsperiode 2007 aufweist. Die NMB wird seit 10 Jahren mit der aktuellen Methode berechnet. Mithilfe von Zusatzauswertungen lassen sich einige Schlüsse über die Entwicklung der Ernährungsgewohnheiten der Schweizer ziehen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 44 (30.10. – 03.11.2017)

08.11.17 | Mit den Regionalseminaren in der Ost- (Gonten) und Westschweiz (Yverdon) fanden die diesjährigen Regionals-eminare des SBV ihren Abschluss. Im Zentrum standen das Manifest zur Umsetzung des vom Volk mit 78.7 Pro-zent angenommenen Artikels 104a zur Ernährungssicherheit, das Tätigkeitsprogramm sowie die Schwerpunkte 2018, welche am 23. November 2017 von den Delegierten verabschiedet werden. Daneben beantwortete der SBV Fragen zur AP2022+ und informierte über den aktuellen Stand des Bundesbudgets 2018, bei dem es Kürzungen für die Landwirtschaft zu verhindern gilt. Die Regionalseminare in dieser Woche waren geprägt von der vom Bundesrat vorgestellten Gesamtschau, welche unverständlicherweise Grenzöffnungen vorsieht. Die Verärgerung über die Vorschläge ist gross. Der SBV wird sich mit aller Vehemenz gegen diese wehren und sich dabei auch auf das Abstimmungsergebnis berufen, denn dieses verlangt ganz klar eine Stärkung der Inlandproduktion.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung

06.11.17 | Der SBV nimmt als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft zur geplanten Änderung wie folgt Stellung: - Wir begrüssen den Aufbau einer Eidg. Berufsprüfung für Sicherheitsfachleute uneingeschränkt. Dies führt zu einer Einbindung in die formale schweizerische Bildungslandschaft. - Wir unterstützen die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber neu die Wahl haben zwischen zwei Typen von Spezialisten der Arbeitssicherheit nach Artikel 11a VUV. - Artikel 11d, Abs. 1: Die Ergänzung ist folgerichtig. - Artikel 11d, Abs. 2: keine Bemerkungen - Artikel 11d, Abs. 3: keine Bemerkungen - Artikel 11dbis: keine Bemerkungen

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 43 (23.10. – 27.10.2017)

01.11.17 | Hofübergabe, war das Thema des gemeinsam mit Agridea durchgeführten Fachkurses des SBV. Die alle zwei Jahre stattfindende, zweitägige Weiterbildung war mit über 70 Teilnehmern gut besucht. Dabei ging es um die Bewertung der Betriebsbestandteile, Wohnlösungen für die abtretende Generation, Spezialfälle wie Bauland und Miteigentum, Übergabe in Betriebsgemeinschaften, Neues zur Ertragswertrevision sowie Steuerfragen. Die Landwirtschaft ist ein komplexes Metier und auch Fachleute sind gefordert, um den Bauernfamilien immer die besten Optionen aufzuzeigen!

Mehr lesen
Stellungnahmen Fragekatalog zur Gültigkeit der Banknoten

30.10.17 | Die Umtauschfrist von 20 Jahren verhindert, dass alte Serien als Bargeld gehortet werden und nach sehr lan-ger Zeit wieder in Umlauf kommen. Bargeld soll sinnvollerweise nur für eine relativ kurze Zeit der Wertaufbe-wahrung dienen. Konsequenterweise müssen Banknoten (im Gegensatz zu Münzen) eine begrenzte Gültig-keitsdauer haben. Die Auslagen des Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden, fondssuisse, werden zum grössten Teil aus dem Gegenwert nicht fristgerecht eingetauschter Noten gedeckt. Im Jahr 2000 waren dies letztmals 244 Millionen Schweizerfranken. Die künftig entstehende Finanzierungslücke würde den fondssuisse empfindlich schwächen. Die Ausgaben des fondssuisse werden demgegenüber in Zukunft enorm ansteigen, da mit der Klimaveränderung Schadenereignisse häufiger vorkommen und damit einhergehend deutlich höhere Schäden im Alpenraum zu erwarten sind. Höhere Temperaturen führen zu stärkeren Stürmen, zu grösseren Schwankungen zwischen Trockenheit und Regenschauern, damit zusammenhängend zu Überschwemmungen und Murgängen. Bergstürze nehmen zu, da der Permafrost zu tauen beginnt. Die jüngsten Ereignisse im Jahr 2017 müssten zur grössten Vorsicht mahnen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

Mehr lesen
Marktkommentar Gutes Jahr für Kalb und Lamm

27.10.17 | Die Kälbermäster hatten ein besseres Jahr als 2016. Im Frühjahr wurden als preisstützende Massnahme rund 590 Tonnen Kalbfleisch eingefroren und erst im Spätherbst verkauft. So sanken die Kälberpreise saisonal nur auf Fr. 13.20 je kg Schlachtgewicht statt wie im Vorjahr auf unter 12 Franken.

Mehr lesen