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SBV-News Nr. 18

Notiz der Woche

Pflanzliche Fleischersatzprodukte dürfen künftig nicht mehr mit dem Namen einer Tierart bezeichnet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Grundsatzentscheid des Bundesgerichts war wegen seiner Tragweite für die Deklaration von Lebensmitteln mit Spannung erwartet worden. Nun steht fest: Die veganen Produkte, die Auslöser für den Entscheid waren, haben ihren Markt und werden sich darin entwickeln. Bei der Deklaration darf aber nicht mit Zweideutigkeit gespielt werden. 


 

Neue Rahmenbedingungen Energiepolitik

Mit dem neuen Stromgesetz ändern sich die Rahmenbedingungen in der Energiepolitik. Dies hat sowohl direkt als auch indirekt Einfluss auf die Landwirtschaft. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen 2025 und 2026. In einem Merkblatt veröffentlicht der SBV die wichtigsten Punkte und seine dazugehörigen Forderungen. Das Merkblatt ist auf der Website des SBV im Dossier «erneuerbare Energien» oder direkt unter diesem Link abrufbar.

Zahlreiche Versammlungen

Traditionellerweise finden im Frühling zahlreiche General- und Delegiertenversammlungen statt. In der Berichtswoche nahmen Exponenten des SBV darum unter anderem an den Versammlungen des Schaffhauser und des Tessiner Bauernverbandes, der Branchenorganisation Milch, des Soja Netzwerks Schweiz oder des Vereins Agriterra teil. Diese Anlässe sind für den SBV wichtig, um seine Positionen bei der Basis noch stärker zu verankern.

Schweizer Bäuerinnen und Bauern

Die Basiskampagne der Schweizer Bäuerinnen und Bauern ist beliebt und bekannt. Rund 58 % aller Konsumentinnen und Konsumenten erkennen die Kampagne. Um diesen Wert noch weiter zu steigern, wird die Kampagne künftig visuell noch prägnanter und konsistenter auftreten. 

Positionen JULA

Die Junglandwirtekommission des SBV (JULA) verabschiedete ihre Stellungnahmen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket und dem Entlastungspaket. Die Einschätzung der JULA stimmt dabei grösstenteils mit jener des SBV überein. Beim Verordnungspaket begrüsst die JULA explizit den Verzicht auf Änderungen bei den Direktzahlungen und unterstützt einen grossen Teil der vorgeschlagenen Anpassungen. Hingegen beurteilt die JULA das Entlastungspaket aufgrund der weitreichenden Folgen für die Landwirtschaft kritisch. Aus Sicht der JULA würde die Kürzung von Geldern, die heute für die Marktstützung eingesetzt werden, die Funktion diverser Märkte gefährden.

Aktion für die Zahnzusatzversicherung «AGRI-dental»

Die Agrisano Versicherungen AG bietet mit AGRI-dental eine Zusatzversicherung, die Zahnarztkosten abfedert. Sie kann, sofern die Zusatzversicherung AGRI-spezial vorhanden ist, bis zu einem Alter von 55 Jahren abgeschlossen werden. AGRI-dental deckt 50 Prozent der Kosten für Behandlungen, die nicht von einer Sozialversicherung übernommen werden. Dazu gehören Zahnprophylaxe, Dentalhygiene, Kariesbehandlung und Zahnersatz. Die Aufnahmeprüfung schliesst bestehende Zahnprobleme aus, daher macht eine Versicherung in jungen Jahren Sinn. Derzeit läuft eine Aktion, bei der gezielt Eltern mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren informiert werden.