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Agrisano

Die Agrisano ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um den landwirtschaftlichen Personen- und Sachversicherungsbereich. Sie bietet Bauernfamilien alle Versicherungen aus einer Hand an und nimmt als Versicherer der Landwirtschaft eine wichtige und exponierte Stellung im Versicherungs- und Vorsorgebereich ein. Unsere Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Bäuerinnen, Bauern und ihrer Familienangehörigen sowie den landwirtschaftlichen Angestellten. Unsere Partner sind die kantonalen Bauernverbände, bei denen unsere Versicherungsberatungsstellen angesiedelt sind. Sie sind Ihre erste Anlaufstelle für alle Versicherungsfragen.

Kontaktperson

Peter Fluder

Agrisano-Unternehmungen
Leiter Kommunikation und Zentrale Dienste
Mitglied der Geschäftsleitung

peter.fluder@agrisano.ch
056 461 71 38

  

Stellungnahmen Änderung des Heilmittelgesetzes und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse

21.03.18 | Die in der Vernehmlassungsunterlage vorgeschlagene Neuregelung führt zu einer Aushebelung übergeordneter öffentlicher Interessen (Gesundheits- oder Konsumentenschutz), wird keine Preiswirkung haben, ist unnötig und politisch kaum mehrheitsfähig. Der SBV lehnt diese daher ab und schlägt stattdessen vor, die Lebensmittel aus dem Geltungsbereich des CdD-Prinzips auszunehmen.

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung

06.11.17 | Der SBV nimmt als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft zur geplanten Änderung wie folgt Stellung: - Wir begrüssen den Aufbau einer Eidg. Berufsprüfung für Sicherheitsfachleute uneingeschränkt. Dies führt zu einer Einbindung in die formale schweizerische Bildungslandschaft. - Wir unterstützen die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber neu die Wahl haben zwischen zwei Typen von Spezialisten der Arbeitssicherheit nach Artikel 11a VUV. - Artikel 11d, Abs. 1: Die Ergänzung ist folgerichtig. - Artikel 11d, Abs. 2: keine Bemerkungen - Artikel 11d, Abs. 3: keine Bemerkungen - Artikel 11dbis: keine Bemerkungen

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Stellungnahmen Fragekatalog zur Gültigkeit der Banknoten

30.10.17 | Die Umtauschfrist von 20 Jahren verhindert, dass alte Serien als Bargeld gehortet werden und nach sehr lan-ger Zeit wieder in Umlauf kommen. Bargeld soll sinnvollerweise nur für eine relativ kurze Zeit der Wertaufbe-wahrung dienen. Konsequenterweise müssen Banknoten (im Gegensatz zu Münzen) eine begrenzte Gültig-keitsdauer haben. Die Auslagen des Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden, fondssuisse, werden zum grössten Teil aus dem Gegenwert nicht fristgerecht eingetauschter Noten gedeckt. Im Jahr 2000 waren dies letztmals 244 Millionen Schweizerfranken. Die künftig entstehende Finanzierungslücke würde den fondssuisse empfindlich schwächen. Die Ausgaben des fondssuisse werden demgegenüber in Zukunft enorm ansteigen, da mit der Klimaveränderung Schadenereignisse häufiger vorkommen und damit einhergehend deutlich höhere Schäden im Alpenraum zu erwarten sind. Höhere Temperaturen führen zu stärkeren Stürmen, zu grösseren Schwankungen zwischen Trockenheit und Regenschauern, damit zusammenhängend zu Überschwemmungen und Murgängen. Bergstürze nehmen zu, da der Permafrost zu tauen beginnt. Die jüngsten Ereignisse im Jahr 2017 müssten zur grössten Vorsicht mahnen.

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SBV-News SBV-News Nr. 39 (25.09. – 29.09.2017)

04.10.17 | Gut Ding will Weile haben! Seit 13 Jahren versuchte der SBV in regelmässigen Abständen, die Domain sbv.ch, die früher vom Schweizerischen Bankverein genutzt wurde und nur noch auf ubs.ch zeigte, zu erhalten. Die Antwort der Grossbank fiel stets negativ aus. Seit Kurzem ist die Domain des Bankvereins jedoch inaktiv. In der Folge kontaktierte der SBV die UBS ein weiteres Mal – und siehe da: diesmal war die Antwort positiv. Seit 29. Septem-ber zeigt www.sbv.ch nun auf die Seite des Schweizer Bauernverbands. Steter Tropfen höhlt den Stein!

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SBV-News SBV-News Nr. 37 (11.09. – 15.09.2017)

20.09.17 | Im Vorfeld der Abstimmung vom 24. September zur Ernährungssicherheit, nahmen Exponenten des SBV an verschiedenen Debatten teil und äusserte sich in zahlreichen Medien. Die Argumente und das Verhalten der Gegenseite sind zum Teil recht abstrus. Zum Beispiel, wenn eine Vertreterin von Avenir Suisse nur deshalb Nein zur Vorlage sagt, weil sie nicht will, dass der SBV „gewinnt“. Oder wenn eine NZZ sich standhaft weigert, auch nur einen Leserbrief abzudrucken, der nicht ihrer Linie entspricht. Erstaunlich, dass gerade die Befürworter einer liberalen Wirtschaft dem Thema nicht mehr entgegenzusetzen haben und die Meinungsfreiheit zensurieren !

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)

11.09.17 | Der SBV hat die Vorlage geprüft und kann die Anpassungsvorschläge in Zusammenhang mit der gemischten Methode unterstützen. Teilerwerbstätige Personen, die wegen familiären Pflichten die Erwerbstätigkeit reduzieren mussten, dürfen bei der Invaliditätsbemessung nicht diskriminiert werden. Die Fallbeispiele 1 und 2 im erläuternden Bericht sind nach unserer Einschätzung oft in Bauernfamilien anzutreffen. Durch die neue Berechnungsart erfahren diese Personen eine spürbare Verbesserung.

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SBV-News SBV-News Nr. 32 (07.08. – 11.08.2017)

16.08.17 | Der Schweizer Bauernverband realisierte zusammen mit der Vogelwarte Sempach, IP-Suisse und Migros die Sonderschau „Naturnahe Landwirtschaft beflügelt“ („Des champs et des ailes“). Die Idee entstand 2012 bei einem Treffen mit der Vogelwarte. Die Ausstellung war ein grosser Erfolgt: Sie kam landesweit zwischen 2014 und 2017 an zahlreichen Messen zum Einsatz und erreichte potentiell 1.65 Millionen Messebesucher.

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SBV-News SBV-News Nr. 26 (26.06. – 30.06.2017)

05.07.17 | Die WAK-S will im Rahmen eines Berichts überprüfen lassen, wie die Ausnahmen vom Cassis de Dijon-Prinzip abgeschafft oder eingeschränkt werden können. Seit Jahren werden über das Cassis de Dijon-Prinzip unzählige, teure Studien und Gutachten verfasst. Die von Bundesrat und Verwaltung ursprünglich prognostizierte preissenkende Wirkung hat bis heute wohl kein Konsument gespürt. Der bestellte Bericht von der WAK-S wird daran auch nichts ändern.

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