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Düngung

Um den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und damit die Bedingungen für den Bezug von Direktzahlungen zu erfüllen, müssen die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe eine ausgeglichene Nährstoffbilanz und möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe ausweisen. Die Anzahl der Nutztiere muss dem Standort angepasst sein, die Obergrenze liegt bei drei Düngergrossvieheinheiten (DGVE) pro Hektare. Anhand einer Nährstoffbilanz muss der Landwirt aufzeigen, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird. In der Schweiz wird dazu die „Suisse Bilanz“ eingesetzt, die den Bedarf der Pflanzen dem Nährstoffanfall aus der Tierhaltung gegenüberstellt. . Die Phosphor- und Stickstoffbilanz darf gesamtbetrieblich je einen Fehlerbereich von höchstens + 10 % des Bedarfs der Kulturen aufweisen. Überschüssige Nährstoffmengen müssen an andere, weniger gut versorgte Betriebe abgegeben werden.

Eine ausreichende und optimale Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen ist wichtig, um Qualität und Mengen zu sichern. Hofdünger sind in der Schweizer Landwirtschaft die wichtigsten Dünger. Sie decken 70% des Stickstoff- und 85% des Phosphorbedarfs. Es liegt im eigenen Interesse der Bewirtschafter, die Hofdünger effizient und mit möglichst geringen Verlusten auszubringen. Dabei müssen sie die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes einhalten, das auch die Aufzeichnungspflicht, Lagerdauer und Distanzen für Hofdüngerabgabe regelt. Alle zehn Jahre muss der Landwirt von seinen Parzellen Bodenproben nehmen um den Nährstoffgehalt exakt bestimmen lassen. Die Angaben dienen dazu, die Dünger gezielt, bedarfs- und umweltgerecht einzusetzen.

Zum Ausgleich von Versorgungslücken können sowohl im konventionellen wie im biologischen Anbau andere organische und mineralische Dünger ausgebracht werden. Konventionelle Betriebe können zusätzlich chemisch synthetische Dünger als einsetzen. Alle Dünger unterliegen einer Zulassungspflicht des Bundes. Recyclingdünger wie Kompost und Gärgut werden gefördert. Bis 2026 muss der Phosphor aus Abwasser und Abfall wiederverwertet der  Landwirtschaft wieder zur Verfügung gestellt werden.

Kontaktperson

Marion Ramp

Fachverantwortliche Pflanzenzüchtung, Ernährung, Nährstoffe, geistiges Eigentum, Nischenkulturen, Biolandbau

Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.ramp@sbv-usp.ch  
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau

  

SBV-News SBV-News Nr. 5 (27. – 31.01.2020)

04.02.20 | Junglandwirtekommission Die Junglandwirtekommission (JULA) – eine Fachkommission des SBV – traf sich zur ersten Sitzung im neuen Jahr. Themen waren die Umfrage zur Revision der Grundbildung, die Raumplanung und die AP 22+. Mit dem Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband tauschten sich die JULA-Mitglieder zudem über aktuelle Themen wie die Absicherung des Ehepartners und Frauenförderung aus.

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SBV-News SBV-News Nr. 12 (18.03. – 22.03.2019)

25.03.19 | Relaunch sbv-usp.ch Nach einer intensiven Zeit ist die neue SBV-Webseite www.sbv-usp.ch aufgeschaltet! Über 2’000 Seiten Inhalt und über 7’000 Inhaltselemente wurden übertragen. Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen: In den kommenden Wochen werden weitere Inhalte erfasst sowie gestalterische und inhaltliche Optimierungen vorgenommen. Die Webseiten der Dienstleistungsbereiche folgen in den nächsten Wochen.

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SBV-News SBV-News Nr. 5 (29.01. – 02.02.2018)

07.02.18 | Die Lobbyarbeit des SBV ist in aller Munde – nicht zuletzt auch dank den Erfolgen im Parlament und der damit verbundenen Medienpräsenz. Schnell geht vergessen, dass die Dachorganisation der Schweizer Bäuerinnen und Bauern noch viel mehr zu bieten hat – wenn auch manchmal mit weniger Trommelwirbel drum herum. So wirkt der SBV auch in zahlreichen Expertengruppen mit, beispielsweise bei der neuen Schätzungsanleitung für den landwirtschaftlichen Ertragswert oder für die Berechnung der Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen und Masten im Kulturland. Fazit: Die Bäuerinnen und Bauern können in vielerlei Hinsicht von der Arbeit des SBV profitieren, auch wenn diese nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist.

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Stellungnahmen Änderung Zusatzmodul 8 Suisse-Bilanz

22.05.17 | Vergärungsprodukte aus Biogasanlagen haben sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Landwirtschaft zu einer wichtigen Nährstoffquelle entwickelt – mit steigender Bedeutung. Dank modernster Ausbringtechnik können diese Produkte heute verlustarm sowie Klima- und Bodenschonend in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Die Landwirtschaft ist bestrebt, die Effizienzsteigerung bei der Stickstoffdüngung weiter voranzutreiben. Dazu braucht sie aber Rahmenbedingungen, welche fachlich und agronomisch nachvollziehbar sind. Die oben gemachten Ausführungen zeigen hingegen eindeutig auf, dass für Einführung eines strengeren N- Ausnützungsgrades die wissenschaftliche Begründung fehlt und die herrschenden Praxisbedingungen sowie nicht beeinflussbare Umweltfaktoren ignoriert werden. Bereits heute ist der Stickstoff-Einsatz auf Grund sehr tief angesetzter Pflanzenbedarfs- und Ertragsnormen (GRUD) stark limitiert.

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