Sicherung der landwirtschaftlichen Souveränität ist wichtig

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 22. Oktober 2025

Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands verabschiedete die Stellungnahme zum Abkommen mit der EU und fasste die Parolen zu den anstehenden Abstimmungen. 

Die Landwirtschaftskammer – das Parlament des Schweizer Bauernverbands (SBV) – befasste sich mit dem geplanten Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und verabschiedete mit 82 zu 0 Stimmen bei sieben Enthaltungen seine Stellungnahme dazu. Im Zentrum der Beurteilung standen die Chancen und Risiken jener Abkommen, die einen direkten Bezug zur Landwirtschaft aufweisen: Institutionelle Elemente, staatliche Beihilfen, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Programme, Schweizer Beitrag, Strom- und Lebensmittelsicherheit. 

Landwirtschaft steht hinter bilateralem Weg

Der SBV steht grundsätzlich hinter dem bilateralen Weg. Im Vergleich zum früheren Rahmenabkommen erachtet er das vorliegende Paket als Verbesserung. Insbesondere die Stabilisierung des Landwirtschaftsabkommen, das keiner dynamischen Rechtsübernahme unterstellt ist, beurteilt er positiv. Die Absicherung der vollständigen Souveränität in der Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik ist eine rote Linie des SBV. Kritisch beurteilt er die dynamische Rechtsübernahme im Lebensmittelsicherheitsabkommen und den Mechanismus bezüglich Ausgleichsmassnahmen. Den gemischten Ausschüssen käme eine grosse Bedeutung zu, weshalb es einen besseren Einbezug der Branchen braucht. Die Folgen des Lebensmittelsicherheitsabkommen sind schwierig abzuschätzen und dürften nicht zuletzt von der inländischen Umsetzung abhängen. Um von möglichen Chancen z.B. bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu profitieren, braucht es im Hinblick auf die parlamentarische Beratung Nachbesserungen. Grundsätzlich liegt es am Bundesrat zu entscheiden, ob die nötigen Optimierungen im nationalen Recht umgesetzt werden können oder ob dazu Nachverhandlungen mit der EU nötig sind. Eine abschliessende Positionierung wird der SBV vornehmen, wenn die parlamentarische Debatte abgeschlossen ist. Er spricht sich aus verfassungsrechtlichen und demokratischen Gründen klar für eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehr aus. 

Drei Mal Nein zu kommenden Abstimmungsvorlagen

Weiter diskutierten die Mitglieder der Landwirtschaftskammer die Vorlagen der November-Abstimmung. Sowohl zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz» (Service-citoyen-Initiative) wie auch zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» (Initiative für eine Zukunft) fassten sie die Nein-Parole. Ebenso lehnt die Landwirtschaftskammer das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. 

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
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Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

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