Unterstützung für Härtefälle infolge Trockenheit

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 31. August 2026

Die Bucher-Gossweiler-Stiftung verteilt die Spenden, um Härtefällen infolge der Trockenheit zu helfen. Unterdessen sind die Bedingungen für eine Unterstützung sowie ein Antragsformular aufgeschaltet.

Die extreme Trockenheit und Hitze in diesem Sommer war für die Landwirtschaft einschneidend. Gelbe Weiden, vertrocknende Ackerkulturen, Hitzeschäden und grosser Aufwand für die Bewässerung – fast alle Betriebe verzeichnen Ausfälle und Mehrkosten. Der Bund und die Kantone haben die Vorgaben zu den Direktzahlungen gelockert, Futtermittelzölle reduziert und die Mittel für die Betriebshilfedarlehen erhöht. Für den Schweizer Bauernverband stehen höhere Produzentenpreise im Vordergrund, um die finanziellen Folgen abzufedern. Hier braucht es nun glaubwürdige Entscheide. Weiter hat die Migros unabhängig der Produzentenpreise 2 Mio. Franken gespendet, um Härtefällen infolge der Trockenheit zu helfen. Das Geld wurde der Bucher-Grossweiler-Stiftung überwiesen, welche die Kriterien für die Nothilfe definiert und ein entsprechendes Formular auf der Webseite aufgeschaltet hat. Melden können sich Betriebe, die zusätzlich zur Trockenheit und den damit verbundenen Ausfällen oder Zusatzkosten mindestens einen weiteren Grund für die wirtschaftliche Notlage anführen können. Zudem gibt es verschiedene Ausschlusskriterien. Die Bucher Gossweiler-Stiftung verteilt in erster Linie die von der Migros überwiesenen 2 Mio. Franken sowie weitere eingegangene Spenden von Firmen und Privatpersonen.

Rückfragen

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

Mehr lesen
Marktkommentar Gutes Jahr für Kalb und Lamm

27.10.17 | Die Kälbermäster hatten ein besseres Jahr als 2016. Im Frühjahr wurden als preisstützende Massnahme rund 590 Tonnen Kalbfleisch eingefroren und erst im Spätherbst verkauft. So sanken die Kälberpreise saisonal nur auf Fr. 13.20 je kg Schlachtgewicht statt wie im Vorjahr auf unter 12 Franken.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung von Anhang 1 der UVV

27.10.17 | Schweizer Aufgrund schwerer körperlicher Arbeit leiden viele Landwirte – wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – an berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates. Wir sind der Meinung, dass die heutige Anerkennungspraxis solcher berufsbedingter Erkrankungen in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Berufsfeldern mit schweren körperlichen Belastungen zu konservativ gehandhabt wird und die finanziellen Auswirkungen bei der Behandlung solcher arbeitsplatzassoziierter Erkrankungen des Bewegungsapparates mangels BK-Anerkennungskriterien allzu oft nicht nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Wir beantragen deshalb, folgenden neuen Anerkennungspunkt aufzunehmen: a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen NEU: Arbeitsplatzassoziierte, durch schwere körperliche Belastungen verursachte Erkrankungen des Bewegungs-apparates NEU: Arbeiten in gesundheitsschädigenden, allergisierenden, organischen Feinstäuben wie Pilzsporen, Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und Futtermitteln (inkl. Stroh, Dürrfutter und dergleichen) sowie deren Mehle, Enzymen und Schimmelpilzen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 42 (16.10. – 20.10.2017)

25.10.17 | Die Situation im Buttermarkt ist weiterhin unhaltbar. Die Butterlager sinken von Woche zu Woche und sind bereits auf einem Tiefststand angekommen. Trotzdem führte die aktuelle Butterknappheit noch zu keiner zusätzlichen Anpassung der Preise. Butter ist im Ausland teilweise teurer als in der Schweiz, dies trotz hohem Grenzschutz. Irgendetwas läuft in diesem Markt schief. Der SBV ruft die Marktakteure ein weiteres Mal auf, die Preisanpassungen endlich vorzunehmen.

Mehr lesen
Marktkommentar Gute Bilanz für 2017

20.10.17 | Als Folge des anhaltend tiefen Milchpreises gingen die Milchviehbestände auch 2017 weiter zurück. Schlachtkühe waren über das ganze Jahr gesucht. Zur Deckung der Nachfrage nach Verarbeitungsfleisch wurden Importe bewilligt.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 41 (09.10. – 13.10.2017)

18.10.17 | Mit 78.7 % der verfügbaren Stimme hat der Artikel 104a zur Ernährungssicherheit das viertbeste Resultat einer Initiative oder eines Gegenvorschlags seit 1848 erreicht. Noch nie hat sich die Bevölkerung zu einem landwirtschaftlichen Thema so deutlich geäussert. Dies sollte die Verantwortlichen im Hinterkopf behalten, wenn es um die Konkretisierung geht.

Mehr lesen
Stellungnahmen Entwurf der Personenzulassungsverordnung (E-PZV)

16.10.17 | Die Ausnahmen von der Verordnung müssen klarer definiert und formuliert werden. Momentan bewegen sich Landwirt/innen, welche Materialtransporte zu höchstens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit durchführen, im Graubereich. Die Chauffeurprüfung würde für diese Betroffenen einen grossen Aufwand bedeuten. Ausserdem werden die Inhalte dieser Prüfung bereits durch die Ausbildungen Landwirt/in EFZ und Gemüsegärtner/in EFZ abgedeckt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Führerausweisvorschriften

16.10.17 | Schweizer Bauernfamilien und ihre Angestellten sind auf eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge angewiesen. Sei dies zum Bestellen der Äcker, für die Arbeiten auf dem Hof, für Transporte von Tieren und Material oder auch für Fahrten mit dem Personenwagen. Da sich diese Fahrzeuge in verschiedenen Zulassungskategorien befinden, ist die Landwirtschaft mehrfach von der Revision der Führerausweisvorschriften betroffen. Aus Sicht der Landwirtschaft gibt es keinen Grund, die bisherige Zulassungspraxis zur Kategorie G zu verschärfen. Ein obligatorischer Traktorfahrkurs sowie ein Lernfahrausweis dürfen daher nicht eingeführt werden. Ausserdem müssen die blauen Papierführerausweise weiterhin gültig bleiben. In der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitskräfte aus EU- und EFTA-Staaten sollen nicht mehr gezwungen werden, einen schweizerischen Führerausweis zu erwerben, wenn sie einen gültigen Ausweis aus ihrem Herkunftsland besitzen. Und schliesslich muss der Graubereich in der Chauffeurzulassungsverordnung für Landwirt/innen aufgehoben werden, sodass sie auch ohne Chauffeurprüfung gelegentlich Transporte durchführen können.

Mehr lesen