(Viel) Geld abholen statt verschenken!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 11. Mai 2026

Der Bund stellt jährlich 60 bis 70 Mio. Franken zur Verfügung, um Landwirtschaftsbetrieben die Mineralölsteuer zurückzuerstatten. Pro Betrieb kann das mehrere Tausend Franken ausmachen! Bis jetzt hat erst ein kleiner Teil der Betriebe die dafür nötige Registrierung vorgenommen. Wer das nicht macht, verschenkt folglich einen hohen Geldbetrag. Zudem besteht das Risiko, dass der Bund die Gelder kürzt und diese für immer verloren sind.

Zwischen Mai und Juni können die Landwirtschaftsbetriebe beim Bund die Mineralölsteuer für das letzte Jahr zurückverlangen. Dafür ist neu zuerst eine einmalige Registrierung nötig. Bis jetzt hat erst ein kleiner Teil der Betriebsleitenden diese gemacht. Wer nicht registriert ist, kann keinen Antrag auf Rückerstattung einreichen! Wer sofort handelt, kann die ihm zustehenden Gelder für die Rückerstattung 2025 noch abholen. Es geht um grosse Beträge, die je nach Betriebsgrösse mehrere Tausend Franken ausmachen können. 

Selbst machen oder delegieren

Die Registrierung erfolgt einmalig auf der neuen Plattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit. Die Details zum Vorgehen für die Registrierung sind auf der Webseite des Schweizer Bauernverbands unter dem Stichwort «Mineralölsteuer» zu finden. Grundsätzlich kann man die Registrierung selbstständig vornehmen. Wer Unterstützung benötigt, kann sich an seine Treuhandstelle oder an den landwirtschaftlichen Beratungsdienst wenden. Sowohl die Registrierung als auch die Gesuchstellung können delegiert und von einer anvertrauten Person – etwa einer Treuhänderin oder einem Treuhänder oder einer Fachstelle – übernommen werden.

Nicht warten!

Es gilt zu beachten, dass die Verarbeitung der Registrierung einige Tage dauert. Um die Erstregistrierung abzuschliessen, bekommt man einen Registrierungscode per Post zugestellt. Anschliessend kann man noch bis zum 30. Juni die eigentliche Rückerstattung beantragen. Ab Juli ist eine Rückerstattung für 2025 nicht mehr möglich. Es lohnt sich, sich die Mühe zu machen. Total geht es um Gelder in der Höhe zwischen 60 und 70 Millionen Franken, die den Bauernbetrieben zustehen. Wer das Geld nicht abholt, verschenkt einen hohen finanziellen Betrag. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Bund die Mittel kürzt oder umschichtet und sie in der Folge für immer verloren sind. 

 

Was ist AGOV und warum lohnt es sich?
 

AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz. Damit kann man sich bei den Online-Diensten von Bund, Kantonen und Gemeinden anmelden. Auch für den Zugang auf die verschiedenen digitalen Plattformen der Landwirtschaft kann man AGOV nutzen. Es funktioniert ohne klassisches Passwort und gilt deshalb als einfacher und sicherer. Am einfachsten nutzt man dafür die AGOV «Access App» auf dem Smartphone. Wer AGOV das erste Mal nutzt, muss sich registrieren. Anschliessend ist es sehr einfach. Wenn man sich für eine behördliche Online-Plattform anmelden will, scannt man mit der APP den gezeigten QR-Code und bestätigt den Zugang z.B. mit seinen biometrischen Daten (Gesicht oder Fingerabdruck) oder einem Pin. 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Vernehmlassung zur vorgezogenen Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht

09.07.21 | Der SBV hat keine Bemerkugen zu den Anpassungen betreffend AMBV, VAM und AMVZ. Was die TAMV angeht, verlangt der SBV, dass der Bund als flankierende Massnahme Therapiealternativen ermöglicht und Tierarzneimittel, welche in der Schweiz nicht zugelassen sind, durch die Anerkennung von ausländischen Zulassungen für die Schweiz zulässt. In den Erläuterungen zu der vorliegenden Revision wird erwähnt, dass die Revision keine Auswirkungen auf den Tierschutz hat. Ohne flankierende Massanahmen ist bei Verboten von bestimmten Wirkstoffen ein Therapienotstand zu befürchten. Daher hat die Revision durchaus eine Relevanz im Bereich Tierschutz. Ohne wirksame Alternativtherapie kann es zu vermehrten Notschlachtungen kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin

09.07.21 | Keine 4 Wochen nach dem Start dieser Vernehmlassung ist die Tierarzneimittelverordnung in die Vernehmlassung zur «vorgezogenen Verordnungsrevision im Tierarzneimittelrecht» einbezogen. Bei der Durchsicht dieser zweiten Vernehmlassung, stellt der Schweizer Bauernverband (SBV) fest, dass diese 2. Revision wohl eine zeitliche Dringlichkeit aufweist, diese aber aufgrund der Tatsache, dass die Erlasse der EU, welche diese Revision nötig machen schon seit dem 11. Dezember 2018 vorliegen. Das Warten auf allfällige Durchführungserlasse der EU, die noch immer nicht vorliegen, hat keine Klarheit gebracht. Wir bitten Sie künftig die Beübung der interessierten Krise mit parallel laufenden Vernehmlassungen zu gleichen Erlassen durch eine rechtzeitige amtsinterne Koordination zu vermeiden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Beliebte Shirts mit exklusiven Edelweiss-Motiven jetzt im Shop erhältlich

07.07.21 | Ob «knackig frisch», mit einer eigenen frechen Wortkreation und einem witzigen Edelweiss-Motiv – so wird jedes Stück zum individuellen Hingucker. Seit dieser Woche ist die eigene Modekollektion mit Motiven im Edelweiss-Look zum selber gestalten im Webshop der Schweizer Bauern erhältlich. 

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Auch nach Corona lohnt es sich auf einheimische Qualitätsprodukte zu set-zen

06.07.21 | Aufzeigen, dass hinter dem auf der Schweizer Seite des Rheins gekauften, von einem Schweizer Feld stammenden Salat mehr als nur ein Salat steckt, ist eines der Ziele der gemeinsamen Kam-pagne «Shopp Schwiiz» der Swiss Retail Federation, des Schweizer Gewerbeverbandes und von Agro-Marketing Suisse (AMS). Drei Verbände – ein gemeinsames Ziel: Die Bevölkerung für den Einkauf und den Bezug von Dienstleistungen im Inland sensibilisieren und ihr aufzuzeigen, dass ein entsprechendes Konsum- und Kaufverhalten durchaus im eigenen Interesse ist.

Mehr lesen
Standpunkte Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

05.07.21 | Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luft-reinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 26 (28.06. – 04.07.2021)

05.07.21 | Facebook, Twitter und Instagram spielen in der Kommunikation des SBV eine wesentliche Rolle. Dies zeigte sich exemplarisch im Zusammenhang mit den extremen Agrarinitiativen: Über die sozialen Medien konnten in den Städten viele jüngere Menschen für die Thematik sensibilisiert werden. Doch auch ausserhalb von Abstimmungs-kampagnen sind die Zahlen eindrücklich: In normalen Wochen erzielt der SBV über seine Social-Media-Kanäle zwi-schen 300'000 und 500'000 Kontakte.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Jetzt einen Platz am 1. August-Brunch sichern!

05.07.21 | Nach ersten Unsicherheiten beschloss der Schweizer Bauernverband den 1. August-Brunch auf dem Bauernhof 2021 durchzuführen. Eine gute Nachricht für alle Brunch-Liebhaberinnen und -Liebhaber. Denn so kann auch in diesem Jahr der Geburtstag der Schweiz traditionsgemäss bei einem regionalen, selbstgemachten Zmorge auf dem Bauernhof gefeiert werden. Am besten heute noch auf brunch.ch einen Hof suchen und sich anmelden. Die Plätze sind limitiert und die Anmeldung erforderlich.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Jagdverordnung: Ein zu kleiner erster Schritt in die richtige Richtung

01.07.21 | Der Schweizer Bauernverband nahm heute die vom Bundesrat beschlossene Revision der Jagdverordnung zur Kenntnis. Die Revision geht zwar in die richtige Richtung – für den Umgang mit dem Wolf wäre jedoch ein grösserer Schritt angezeigt gewesen, da sowohl Bestände und Schäden stark zunehmen.

Mehr lesen