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Zwei Mal Nein zu den Rentenvorlagen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 11. Januar 2024

Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands lehnt aus Gründen der Finanzierbarkeit eine 13. AHV-Rente ab und erachtet eine generelle Erhöhung des Rentenalters zurzeit als ebenfalls nicht zielführend.

Am 3. März kommen zwei Rentenvorlagen vors Volk. Um die Parolen dazu zu fassen, führte der Schweizer Bauernverband heute eine ausserordentliche Landwirtschaftskammersitzung durch. Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» fordert einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftelst der jährlichen Rente für alle Personen, die eine Altersrente beziehen. Für die Bäuerinnen und Bauern ist die AHV eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Sie würden also von einer 13. Rente vordergründig profitieren. Allerdings ist schon das heutige Niveau der AHV nicht gesichert, da immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentenbeziehenden gegenüberstehen. Die Initianten sagen nichts dazu, wie die 13. Rente und damit das immer grösser werdende Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben zu finanzieren ist. Es wären Anpassung der Beitragssätze bei den Versicherten und Arbeitgebern sowie die Querfinanzierung durch das bereits stark gebeutelte Bundesbudget notwendig. Damit stiege die Gefahr von Kürzungen im Agrarbudget und die 13. AHV-Rente könnte zu Kürzungen bei den Direktzahlungen führen. Das Unschöne an der Vorlage ist zudem das Giesskannenprinzip. Die 13. AHV-Rente käme allen Rentenbeziehenden zu, auch jenen, die gar nicht darauf angewiesen sind. Entsprechend hoch fallen deshalb die Kosten für die Finanzierung aus. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile der Vorlage, beschloss die Landwirtschaftskammer (LAKA) aus Gründen der Finanzierbarkeit die Nein-Parole zur 13. AHV-Rente.

Weniger kontrovers verlief die Diskussion zur Renteninitiative. Diese fordert eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre für beide Geschlechter und eine anschliessende Koppelung an die Lebenserwartung. Die Mitglieder der LAKA beschlossen auch dazu die Nein-Parole. Sie erachten eine generelle Erhöhung des Rentenalters zurzeit als nicht den richtigen Weg. Menschen, die Berufe mit starker körperlicher Belastung ausüben, zahlen im Alter den Tribut dafür und können nicht einfach länger arbeiten. Weiter wäre aus Sicht der Landwirtschaft ein Modell basierend auf einer Lebensarbeitszeit zu favorisieren.

 

Produzentenpreise müssen 5 bis 10 Prozent nach oben!

Es ist in den letzten zwei Jahre nicht vollständig gelungen, die gestiegenen Vorleistungskosten in Form von besseren Produzentenpreisen weiterzugeben. Dazu steigen auch dieses Jahr die Anforderungen, die zu Mehraufwand und Mindererträgen führen. Dazu kommen die steigenden Anbaurisiken. Um der schlechten Entwicklung entgegenzuwirken, fordert die LAKA 2024 eine Erhöhung der Produzentenpreise zwischen 5 und 10 Prozent. Faire, kostendeckende Preise sind die Grundlage für weitere Verbesserungen in den Bereichen Tierwohl, Klimaschutz und Biodiversitätsförderung.

 

Keine Kürzung beim Zahlungsrahmen 2026-2029

Die LAKA verabschiedete auch die Stellungnahme zum landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029. Der Bundesrat schlägt gegenüber dem aktuellen Zahlungsrahmen eine Kürzung in der Höhe von 2.5% oder von 347 Mio. Franken vor. Die LAKA weist diese Kürzungsabsichten vehement zurück. Bundesrat und Parlament haben in den letzten Jahren die Anforderungen an die Landwirtschat massiv erhöht und die Einkommen sind heute schon tief. Eine Kürzung der Mittel ist daher in keiner Art und Weise angebracht. Es wäre vielmehr eine substanzielle Mittelaufstockung angezeigt. Aufgrund der finanzpolitischen Lage des Bundes verzichtet der SBV auf eine solche Forderung. Die Mehrkosten sind über höhere Produzentenpreise abzudecken.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

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Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

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