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Travaux forestiers sur mandat : formation obligatoire

Communiqué de presse de l’Union suisse des paysans du 16 novembre 2021

À compter du 1er janvier 2022, tout travail en forêt requerra la justification d’une formation en conséquence. Les employés et les apprentis sont aussi concernés. Pour ces derniers, l’USP a trouvé une solution de mise en œuvre pragmatique.

La fin de l’année marquera l’arrivée à échéance d’une disposition transitoire de la loi sur les forêts, la mise en œuvre de cette dernière étant du ressort des cantons. À partir du 1er janvier, toute personne mandatée pour exécuter des travaux forestiers devra justifier d’une formation d’au moins dix jours ou présenter une reconnaissance d’équivalence émise par le canton. Cette nouvelle consigne vaudra aussi pour les apprentis et les employés. Les offres de formation en la matière figurent sur le site www.cours-de-bucheronnage.ch. Quiconque ne bénéficiant ni d’une formation de dix jours ni d’une reconnaissance d’équivalence ne sera pas assuré en cas d’accident.

D’entente avec le SPAA, agriss et les cantons, l’USP a élaboré une solution pragmatique pour les apprentis. Les exploitations agricoles formatrices seront autorisées à guider et à surveiller les apprentis lors de travaux forestiers pour autant qu’elles aient suivi la formation requise de dix jours ou qu’elles présentent une reconnaissance d’équivalence émise par le canton. En contrepartie, les apprentis pourront suivre les cours de sensibilisation en deux temps, à savoir un premier module de base de cinq jours avant le début de la formation sur l’exploitation, puis un module de perfectionnement de cinq jours deux ans plus tard. Entre les deux cours, ils seront autorisés à effectuer des travaux qui correspondent au contenu du module de base pour acquérir de l’expérience pratique en vue du second module.

 

Renseignements

Martin Rufer

Martin Rufer

Directeur de l'Union suisse des paysans

Téléphone 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Petra Sieghart

responsable Agriprof
secrétariat de l'OrTra AgriAliForm

Tél: 056 462 54 31
Mobile : 079 669 02 01
E-Mail: petra.sieghart@agriprof.ch 

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