Hauptinhalt

Agrarpolitik: Komplexität reduzieren!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 1. November 2024

Die Komplexität des agrarpolitischen Systems hat ein untragbares Ausmass erreicht. Mit dem runden Tisch «Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben» stösst Bundesrat Guy Parmelin deshalb eine wichtige Diskussion an. Für den Schweizer Bauernverband ist klar: Bei den Kontrollen anzusetzen ist gut, es reicht aber nicht. Für eine wirksame Entlastung der Bauernfamilien braucht es zeitnahe Vereinfachungen auf allen Stufen. 

Die steigende Komplexität und die administrative Belastung gehören zu den grossen Baustellen des aktuellen agrarpolitischen Systems. Eine vor einem Jahr durchgeführte Umfrage des Schweizer Bauernverbands (SBV) bei den Bauernbetrieben bestätigte die Dringlichkeit des Problems. Mehr als die Hälfte der befragten Landwirtinnen und Landwirte gaben an, dass weniger administrativer Aufwand das oberste Ziel der zukünftigen Agrarpolitik sein muss. Der SBV erwartet daher, dass zeitnah wirksame Massnahmen zur Vereinfachung folgen. Er begrüsst den heute von Bundesrat Parmelin durchgeführten runden Tisch und die Bestrebung, mit gezielteren Kontrollen und mehr Koordination Doppelspurigkeiten abzubauen. 

Der Fokus muss weg von ausufernden Detailvorschriften und hin zu einem stimmigen Gesamtbild. Eine grundlegende Verbesserung ist nur durch Vereinfachungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe möglich. Allein auf Stufe Kontrolle lässt sich das Problem nicht lösen. Der SBV fordert mehr Stabilität und Planungssicherheit durch eine Reduktion der Frequenz für Gesetzes- und Verordnungsanpassungen und einen tieferen Detailierungsgrads. Das betrifft sowohl die ÖLN-Grundanforderungen als auch die Vorgaben für einzelne Programme. Nicht zuletzt durch die Massnahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 ist die Komplexität unlängst weiter gestiegen.

Vereinfachung und weniger administrativer Aufwand sind eines von vier Zielen der Agrarpolitik 2030. Doch alles, was sich bereits heute anpassen lässt, sollte sofort angegangen werden. So sind beispielsweise die Kontrollen mit jenen auf privatrechtlicher Basis zu koordinieren. Der heutige runde Tisch ist ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen folgen.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Falsche Grundlagen führen zu falschen Lösungen

28.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen
Stellungnahmen Consultation relative à la loi fédérale sur les voies cyclables

27.08.20 | Dans votre courrier du 13 mai dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en ob-jet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. De façon générale, l’Union suisse des paysans (USP) salue la nouvelle loi fédérale sur les voies cyclables, mais rappelle que cette dernière doit avant tout fixer les principes de base, ainsi que la mise en œuvre, et non se perdre dans trop de détails.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Unerwartetes Bekenntnis für eine umfassende Ernährungspolitik

21.08.20 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats will die Agrarpolitik 22+ sistieren. Sie verlangt grundsätzliche Antworten zur Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspoli-tik. Die Vorgehensweise bietet die Chance, die einseitige Agrarpolitik zu einer glaubwürdigen Ernährungspolitik umzubauen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der CO2-Verordnung Vernehmlassungsverfahren

21.08.20 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindäm-men. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Die Massnahmen zur Umsetzung führen aber auch zu zusätzlichen Kosten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden. Um eine drohende Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes 2022 zu vermeiden, unterstützen wir die Verlängerung der bestehenden Klimaschutzinstrumente für das Jahr 2021. Die Weiterführung der Inland-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure begrüssen wir ausdrücklich. Die Aufrechterhaltung des Emissionshandelssystems (EHS), welches mittlerweile mit dem System der EU verknüpft ist, erachten wir als wichtige Notwendigkeit, ebenso die Neuregelungen bezüglich den Emissi-onsvorschriften im Rahmen des Neuwagenzieles. Jedoch wünschen wir, dass die Teilrevision der Verordnung besser auf das zukünftige CO2-Gesetz abgestimmt ist.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

20.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen
Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2021

20.08.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2021 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2021 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2020 sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Warum endet das Tierwohl an der Grenze?

12.08.20 | Der vorgesehene Gegenvorschlag des Bundesrats zur Masstierhaltungsinitiative verteuert einseitig die Schweizer Produktion, blendet die Importe aus und schwächt die aktuellen Tierwohllabels.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) – Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung

13.07.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung [ALV]) vernehmen zu lassen, dan-ken wir Ihnen bestens. Die Corona-Krise hat die Schweizer Wirtschaft unter Einschluss des Arbeitsmarkts stark getroffen. Die Nutzung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ist in den vergangenen Monaten in die Höhe geschnellt. Gemäss dem erläu-ternden Bericht wurden im April für rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz KAE genehmigt. Dies hat natürlich eine grosse finanzielle Belastung der ALV zur Folge. Ohne finanzielle Unterstützung des Bundes im laufenden Jahr würde die ALV-Schuldenbremse aktiviert. In Anbetracht dieser aussergewöhnlichen Situation können wir uns mit den befristeten Gesetzesänderungen ein-verstanden erklären. Ist abzusehen, dass der Bund die ALV auch im Jahr 2021 ausserordentlich unterstützen muss, ist ebenfalls eine Erhöhung der Lohnbeiträge zu prüfen. Wir danken für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen bei Ihren Beschlüssen.

Mehr lesen