Bauernverband prüft neue Kulturen für die Schweizer Landwirtschaft

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 1. April 2026 

Der Schweizer Bauernverband untersucht neue Möglichkeiten zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion. Erste Analysen zeigen Potenzial für bislang untypische, aber bei der Bevölkerung sehr gefragte Kulturen wie Kaffee, Bananen, Avocado oder Mango in geeigneten Regionen der Schweiz.

Im Rahmen laufender Arbeiten zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft analysiert der Schweizer Bauernverband alternative Kulturen, die zu den sich verändernden klimatischen Bedingungen in der Schweiz passen. Hintergrund sind unter anderem Herausforderungen im Bereich der Spezialkulturen sowie das Ziel, die inländische Produktion breiter abzustützen. Erste Modellrechnungen deuten darauf hin, dass in bestimmten Regionen des Mittellands der Anbau von wärmeliebenden Pflanzen in Zukunft möglich sein könnte. Im Vordergrund stehen Versuche mit bei der Bevölkerung sehr beliebten Exoten wie Kaffee, Bananen, Avocado oder Mango. Dabei handelt es sich um Bäume respektive Sträucher, die auch für Agroforst geeignet sind. Dabei handelt es sich um die Kombination von Ackerkulturen und Baumreihen. Solche Ansätze könnten langfristig neue Marktchancen eröffnen und die Resilienz der Schweizer Landwirtschaft in der Zukunft stärken. Weitere Abklärungen zu Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sind geplant.

Mögliche Anbaugebiete sind auf einer Übersichtskarte ersichtlich – hier klicken

Rückfragen

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 08-17: Schätzung der Schweizer Ackerfläche für 2017

11.09.17 | Dank der Zunahme der Flächen von Silomais, Freilandgemüse und Kunstwiesen nimmt die Ackerfläche 2017 gegenüber dem Vorjahr um knapp 3000 Hektaren zu und überschreitet die Schwelle von 400 000 Hektaren deutlich. Die fünf wichtigsten Kulturen – Weizen, Mais, Gerste, Raps und Zuckerrüben – bedecken 78 % der offenen Ackerfläche.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)

11.09.17 | Der SBV hat die Vorlage geprüft und kann die Anpassungsvorschläge in Zusammenhang mit der gemischten Methode unterstützen. Teilerwerbstätige Personen, die wegen familiären Pflichten die Erwerbstätigkeit reduzieren mussten, dürfen bei der Invaliditätsbemessung nicht diskriminiert werden. Die Fallbeispiele 1 und 2 im erläuternden Bericht sind nach unserer Einschätzung oft in Bauernfamilien anzutreffen. Durch die neue Berechnungsart erfahren diese Personen eine spürbare Verbesserung.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 35 (28.08. – 01.09.2017)

06.09.17 | Gleich mehrere Tierschutzfälle haben in den vergangenen Wochen Schlagzeilen gemacht. Sehr oft liegen die Gründe für solche Fälle in der persönlichen Situation der Betroffenen. Darum hat der SBV unter dem Titel „Brauchen Sie Hilfe?“ bereits vor einiger Zeit eine Liste mit Hilfsangeboten auf nationaler und kantonaler Ebene auf seiner Website aufgeschaltet. Eine solche Anlaufstelle zu nutzen braucht aber Mut, und manchmal ist ein Gespräch unter Berufskollegen dafür ein erster wichtiger Schritt. Darum: Hinsehen und ansprechen statt wegschauen lohnt sich!

Mehr lesen
Stellungnahmen Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) Änderungen VZAE, VIntA, AVV, AVIV und Reisende

05.09.17 | Der SBV fordert eine Lösung, welche für Arbeitgeber umsetzbar bzw. finanzierbar ist und keine administrativen Leerläufe verursacht. Das heisst: Die Stellenmeldepflicht soll generell erst ab einem Schwellenwert von 8% gel-ten. Zusätzlich sollen die Kantone bei Berufsarten mit unterdurchschnittlichen kantonalen Arbeitslosenzahlen die Kompetenz erhalten, diese von der Stellenmeldepflicht zu befreien. Der SBV hat angesichts des knappen Zeitplans grosse Bedenken, dass das SECO den öAV nicht rechtzeitig die notwendigen IT-Hilfsmittel zur Verfügung stellen kann. Fraglich erscheint uns ebenfalls, ob die Mitarbeitenden der öAV überhaupt bis 1. Januar 2018 ausgebildet werden können. Wir bitten Sie, dies bei der Festlegung des Datums für die Inkraftsetzung zu berücksichtigen, zumal der Vollzug sonst nicht sichergestellt werden kann.

Mehr lesen
Marktkommentar Schweizer Eier sind sauber

01.09.17 | In Schweizer Eiern gibt es keine Rückstände des Insektizids Fipronil. Dies ergaben Analysen von Stichproben, welche das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit dem Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) letzte Woche durchgeführt hat.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 34 (21.08. – 25.08.2017)

30.08.17 | Nach monatelangem Stillstand bei den Milchpreisen erhöhte die Branchenorganisation Milch nun endlich den Richtpreis für A-Milch. Matchentscheidend ist nun, dass die Beschlüsse flächendeckend umgesetzt werden. Der SBV wird ganz genau hinsehen, ob die Milchverarbeiter a) die Milchpreise per 1. Oktober anpassen und b) sie bei den Abzügen oder der Segmentierung die nötigen Korrekturen vornehmen werden.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes und den damit verbundenen Änderungen der dazugehörenden Verordnungen

25.08.17 | Der landwirtschaftliche Ertragswert ist ein zentrales Element bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Es handelt sich dabei nicht um ein Privileg des Betriebsnachfolgers / der Betriebsnachfolgerin. Der Ertragswert ist jene ausschlaggebende Bedingung, welche den Fortbestand des landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie sicherstellt. Damit wird auch das Kulturland nachhaltig erhalten und geschützt. Müssten die Betriebe durch die nachfolgende Generation zum Verkehrswert gekauft werden, so wäre eine landwirtschaftliche Produktion nicht mehr wirtschaftlich. Die Produktionsgrundlage würde den selbstbewirtschaftenden Landwirten entzogen und könnte höchstens noch von Grossgrundbesitzern gepachtet werden. Der landwirtschaftliche Ertragswert verhindert im Zusammenspiel mit den anderen Bestimmungen des BGBB schädliche Spekulationen mit dem für uns so wertvollen Boden.

Mehr lesen