Buchhaltungsdaten sind wichtig für gute Rahmenbedingungen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 19. Dezember 2025

Kürzlich ist die neue Erhebungskampagne für die Zentrale Auswertung (ZA) der Buchhaltungsdaten bei Agroscope gestartet. Angefragte Bauernbetriebe können mit dem Bereitstellen ihrer Buchhaltung mithelfen, die statistische Grundlage für das Einkommensmonitoring zu verbessern. Danke an alle, die einen Beitrag leisten!

Im Hinblick auf die Agrarpolitik AP30+ werden derzeit wichtige Entscheide für die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft getroffen. Eine der vier zentralen Zielsetzungen der AP30+ ist die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven der Bauernbetriebe. Eine objektive Beurteilung dieses Ziels, sowie die Ausgestaltung wirksamer Massnahmen ist nur möglich, wenn aktuelle, repräsentative und qualitativ hochwertige Daten zur Kosten- und Einkommensentwicklung verfügbar sind. Diese liefert die zentrale Auswertung (ZA) der Buchhaltungsdaten von Agroscope. 

Vier von fünf Franken erwirtschaften die Bauernfamilien am Markt. Kostendeckende Produzentenpreise sind daher entscheidend für die Einkommenssituation der Betriebe. Die ZA liefert den landwirtschaftlichen Verbänden wichtige Referenzwerte zu den tatsächlichen Produktionskosten, die als Grundlage für Preisverhandlungen dienen. Nur mit belastbaren Daten zu den Vollkosten können kostendeckende Produzentenpreise sachlich begründet eingefordert werden. Die ZA bildet daher sowohl für die politische als auch für die marktbezogene Arbeite eine unverzichtbare Datengrundlage. Der Schweizer Bauernverband dankt deshalb allen, welche ihre Daten zu Gunsten des gesamten Sektors zur Verfügung stellen!

Rückfragen

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Präsident bisher, AgriAliForm

Mobile: 079 718 01 88
E-Mail: loic.bardet@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Landwirtschaft nimmt Anliegen der Gesellschaft ernst

20.09.19 | Mit dem heute von der Landwirtschaftskammer verabschiedeten Green-Paper sowie der Unterstützung der parlamentarischen Initiative der Ständeratskommission verpflichtet sich die Schweizer Landwirtschaft ihr Engagement im Bereich Umwelt und Tierhaltung zu verstärken.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Keine Massentierhaltung in der Schweiz

17.09.19 | Das Tierwohl ist in der Schweizer Landwirtschaft grossgeschrieben und festgelegte Maxi-malgrössen der Anzahl Tiere pro Betrieb verhindern eine industrielle Massentierhaltung. Der Schweizer Bauernverband erachtet die neu lancierte Volksinitiative «Keine Massentierhal-tung in der Schweiz» deshalb als müssig.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Dating mit Land- und Gastwirten

16.09.19 | An der «Sichlete» heute in Bern lancierten der Schweizer Bauernverband, GastroSuisse und HotellerieSuisse das gemeinsame Projekt «Land Gast Wirt». Dieses will Bauern- und Gastrobetriebe zusammenführen. Am Nachmittag fand ein entsprechender Kennenlern-Anlass auf dem Bundesplatz statt.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 37 (09.09. – 15.09.2019)

16.09.19 | Das Abkommen zwischen den EFTA-Ländern, darunter die Schweiz, und dem Mercosur machte Schlagzeilen. Die Gefahr eines Referendums besteht bereits. Der Schweizer Bauernverband führt aktuelle eine detaillierte Analyse durch und wird Stellung nehmen, sobald der Inhalt Abkommen öffentlich ist und die Botschaft des Bundesrats dazu steht.

Mehr lesen
Stellungnahmen 12.09.19 Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens

12.09.19 | Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 22. Mai 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Das Prinzip der anerkannten und geschützten geografischen Angaben hat sich seit vielen Jahren bewährt. Es garantiert den Konsumenten Qualität und den Produzenten Mehrwert. Vor dem Hintergrund der immer wichtiger werdenden internationalen Warenströme ist eine verstärkte internationale Verankerung dieses Prinzips sehr zu begrüssen. Der Schweizer Bauernverband SBV unterstützt daher den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte vom 20. Mai 2015 des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben, sowie die Änderungen des betroffenen Markenschutzgesetzes vom 28. August 1992 voll. Insbesondere möchten wir hervorheben, dass wir die Schlussfolgerungen des eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum teilen, indem durch den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens für alle verschiedenen betroffenen Gruppen, sei es die Produzenten, die Konsumenten, die ländlichen Regionen oder die Verwaltung, ein Effizienzgewinn und zumindest mittelfristig auch eine beträchtliche Kosteneinsparung für den öffentlichen und den privaten Sektor zu erwarten ist.  

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 08-19: Schätzung der Schweizer Ackerfläche 2019

10.09.19 | Gemäss der vorliegenden Flächenschätzung 2019 nimmt die offene Ackerfläche im laufenden Jahr um 3000 Hektaren ab. Die Flächen des Getreides (-3027 ha), der Körnerleguminosen (-309 ha) und der Hackfrüchte (-874 ha) werden kleiner. Ein Anstieg erfolgt bei den Ölsaaten (+618 ha) und diversen kleineren Kulturen. Offensichtlich haben einige Landwirte die Futterfläche aufgrund des Futtermangels im Vorjahr vergrössert. So nehmen die Flächen der Kunstwiesen (+3562 ha), des silierten Getreides (+205 ha) und des Sorghums (+187 ha) zu.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 36 (02.09. – 06.09.2019)

10.09.19 | Sechs Wochen vor den Eidgenössischen Wahlen steht schon die entscheidende Phase des Wahlkampfs bevor. Angesichts der vielen und bedeutenden landwirtschaftlichen Themen, die im Parlament zur Behandlung anstehen, ist es äusserst wichtig, auch in der nächsten Legislaturperiode über eine starke bäuerliche Vertretung zu verfügen. Der SBV wird daher in Aufrufen und Inseraten die bäuerliche Basis und deren Umfeld zur Teilnahme an den Wahlen aufrufen. Die Teilnahme war schon immer wichtig, aber dieses Mal ist sie wichtiger als je zuvor.

Mehr lesen
Stellungnahmen 10.09.19 Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)

10.09.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Mit Ausnahme von Art. 15e sowie Art. 17d Abs. 3 lit d der ELV verzichten wir auf eine konkrete Stellungnahme zu einzelnen Bestimmungen. Wir erachten die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt als zweckmässig und begrüs-sen sie. Im vierten Abschnitt der Erläuterungen zum Artikel 15e der ELV wird festgehalten, dass der Vermögensverzicht auf Basis des Verkehrswertes erfolgt. Dies stimmt für landwirtschaftliche Liegenschaften, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind und ein Gewerbe darstellen nicht, wenn der Beschenkte die Anforderungen an einen Selbstbewirtschafter gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Boden-recht BGBB erfüllt und diese auch ausführt. Der Verzicht entspricht gemäss der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes vom 31. Januar 2018 dann nur dem landwirtschaftlichen Ertragswert. Dement-sprechend weisen wir darauf hin, dass bei der Ermittlung eines Verzichts die besonderen Regelungen des bäuerli-chen Bodenrechts zu berücksichtigen sind. Die Regelung von Art. 17d Abs. 3 lit. d, wonach Genugtuungssummen einschliesslich des Solidaritätsbeitrages nach dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 bei der Ermittlung des Vermögensverzichts unberücksichtigt bleiben, begrüssen wir ausdrücklich. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen. Freundliche Grüsse Schweizer Bauernverband

Mehr lesen