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Chancen mit Bedacht nutzen!
Pressemitteilung vom 13. Juni 2025
Der Schweizer Bauernverband unterstützt die separate gesetzliche Reglung für Pflanzen aus neuen Züchtungsverfahren. Die Umsetzung muss jedoch so erfolgen, dass die Nutzung von Sorten mit Mehrwert für die Landwirtschaft effektiv möglich ist und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet bleibt.
Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands (SBV) verabschiedete die Stellungnahme zum «Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien». Er begrüsst es, dass dafür ein neuer rechtlicher Rahmen vorgesehen ist. Es macht Sinn, Züchtungstechnologien ohne transgenes Erbmaterial klar von der herkömmlichen Gentechnik zu unterscheiden. Deren Nutzung hat erhebliches Potenzial, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen in der Landwirt- und Ernährungswirtschaft besser und zeitnaher zu bewältigen. Dazu gehört beispielsweise die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten oder zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel. Bedingung dafür ist, dass die entsprechenden Züchtungen einen klaren, agronomischen, ökonomischen und ökologischen Nutzen aufweisen. Ebenso ist es unabdingbar, dass die Bevölkerung die Vorteile anerkennt und akzeptiert. Aus diesem Grund unterstützt der SBV die geplante Warenflusstrennung und die Kennzeichnungspflicht. Der SBV erwartet auf der anderen Seite eine praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes, damit die Nutzung von Pflanzen aus dieser Technologie mit entsprechendem Mehrwert für die Landwirtschaft effektiv möglich ist. Weiter soll die Umsetzung möglichst pragmatisch erfolgen, weshalb eine Harmonisierung mit der Regelung in der EU sinnvoll ist.
Parolen und Positionen: Nein zur Individualbesteuerung, Ja zur Abschaffung des Eigenmietwertes
Der Vorstand verabschiedete zudem die Positionen zu weiteren aktuellen politischen Geschäften. Unter anderem lehnt er den Gegenvorschlag des Parlaments zur Individualbesteuerung ab. Die Reform würde für die Gemeinde-, die Kantons- und die Bundessteuern gelten. Der Aufwand würde für die Steuerbehörden massiv steigen, über 1000 zusätzliche Steuerbeamte wären nötig. Zudem wäre es auch für die Landwirtschaftsbetriebe viel aufwändiger, weil jährlich die Einkommen und Vermögenswerte zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden müssten und die Kinderabzüge in vielen Fällen ins Leere fallen würden. Da die Landwirtschaft von diesem Reformprojekt betroffen ist, unterstützt der Vorstand das Referendum gegen diese Vorlage. Das Volk soll das letzte Wort zu diesem Geschäft haben.
Die Einführung einer Objektsteuer auf kantonaler Ebene, die im September zur Abstimmung kommt, unterstützt der SBV. Sie ermöglicht es den Bergregionen die Ausfälle bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts auf Ferienwohnungen abzufedern. Von der Abschaffung des Eigenmietwertes profitieren speziell ältere Menschen, die selbst in ihrem Wohneigentum wohnen. Zur zweiten Vorlage im September – der Einführung eines elektronischen Identifikationsnachweis – verzichtet der SBV auf eine Parole, weil die Landwirtschaft davon nicht überdurchschnittlich betroffen ist.
Rückfragen


David Brugger
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau
Fachverantwortlicher: Allgemeine Pflanzenbaufragen, Pflanzenschutz, pflanzliche Agrarmärke
Belpstrasse 26, 3007 Bern
david.brugger@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau