Es ist das UNO-Jahr der Landwirtinnen!

Medienmitteilung vom 15. Januar 2026

Die UNO hat 2026 zum internationalen Jahr der Landwirtinnen (International Year of the Woman Farmer) erklärt. Die Organisation will damit die zentrale Rolle der Frauen in der Landwirtschaft weltweit sichtbar und bekannter machen. Auch in der Schweiz soll das Jahr dazu dienen, um Frauen in der landwirtschaftlichen Praxis zu fördern, sie zu vernetzen und zur Mitwirkung in der Branche zu motivieren. Dazu findet unter anderem am 6. November 2026 eine Netzwerktagung in Aarau statt. 

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2026 zum Internationalen Jahr der Landwirtinnen (IYWF 2026) erklärt. Sie wollen damit die Leistungen der Landwirtinnen für die Ernährungssicherheit und die ländliche Entwicklung würdigen, die Gleichstellung fördern und die strukturellen Ungleichheiten abbauen.

Frauen in der Schweizer Landwirtschaft

Nach wie vor dominieren klassische Familienbetriebe die Schweizer Landwirtschaft. In diesen sind mehr oder weniger alle Familienmitglieder und oft mehrere Generationen eingespannt und die Rollenteilung ist auf den ersten Blick oft traditionell. Die Männer sind die Chefs auf dem Hof, die Frauen kümmern sich in erster Linie um Kinder, Haushalt, Verpflegung und Garten und springen bei Engpässen auf dem Betrieb ein. Doch bei genauerem Hinschauen haben Frauen schon längst andere Rollen übernommen. Sie managen Betriebszweige wie z.B. die Direktvermarktung, sind ebenbürtige Mitbewirtschafterinnen und sie übernehmen zunehmend als Hauptverantwortliche den elterlichen Betrieb. Damit steigt langsam, aber sicher der Anteil der Landwirtinnen, Betriebs(zweig)leiterinnen und Praktikerinnen in der Landwirtschaft. Offiziell werden mittlerweile fast 8% der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz von Frauen geleitet. Neben einer veränderten Stellung der Frauen in der gesamten Gesellschaft und einem neuen Selbstverständnis der Frauen selbst hilft es auch, dass die moderne Landwirtschaft dank Mechanisierung und Automatisierung weniger körperliche Kraft verlangt. 

Nach wie vor viele Herausforderungen

Es ist jedoch nach wie vor nicht selbstverständlich und problemfrei, als Frau einen Betrieb oder einen Betriebszweig zu leiten. Frauen sind mit verschiedenen Herausforderungen sowie fremden und eigenen Ansprüchen konfrontiert, die Männer weniger kennen. Das gilt speziell dann, wenn Kinder da sind. Auch die gesamte Gesellschaft hat sich noch wenig an Frauen als Chefinnen in der Landwirtschaft gewöhnt.

Engagement für die Rolle der Frau

Der Schweizer Bauernverband, die BFH-HAFL sowie die Bauernzeitung haben sich deshalb zusammengetan, um das UNO-Jahr der Landwirtinnen für Aktivitäten in der Schweiz zu nutzen. Sie wollen analog der UNO die Frauen mit einer aktiven Rolle in der Landwirtschaft sichtbar machen, stärken, untereinander vernetzen und für das Engagement in der Branche gewinnen. Im Zentrum stehen Portraits mit unterschiedlichen Lebenswegen, Erfahrungen und Herausforderungen von landwirtschaftlichen Praktikerinnen aus der ganzen Schweiz sowie eine Netzwerktagung am 6. November 2026 in Aarau. Das Programm der Tagung inkl. Anmeldeformular ist unter diesem Link zu finden.

Rückfragen

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 103 neue MeisterInnen und zwei diplomierte Bäuerinnen

28.08.20 | 105 Absolventinnen und Absolventen, davon drei Meisterlandwirtinnen, 99 Meisterlandwirte, eine Geflügelwirtschaftsmeisterin und zwei diplomierte Bäuerinnen schlossen im 2020 die Meisterprüfung erfolgreich ab. Sie haben eine intensive, mehrteilige berufliche Weiterbildung hinter sich. An den Diplomfeiern in Zollikofen und Einsiedeln konnten sie das Eidgenössische Diplom in Empfang nehmen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Falsche Grundlagen führen zu falschen Lösungen

28.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen
Stellungnahmen Consultation relative à la loi fédérale sur les voies cyclables

27.08.20 | Dans votre courrier du 13 mai dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en ob-jet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. De façon générale, l’Union suisse des paysans (USP) salue la nouvelle loi fédérale sur les voies cyclables, mais rappelle que cette dernière doit avant tout fixer les principes de base, ainsi que la mise en œuvre, et non se perdre dans trop de détails.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 34 (17. – 23.8.20)

24.08.20 | Derzeit macht das Bild eines kleinen Kalbes aus einer Mutterkuhherde die Runde, das von einem Wolfsrudel ge-jagt und gerissen worden war. Allein im Kanton Graubünden fielen dieses Jahr rund 160 Schafe und Ziegen Wölfen zum Opfer. Rund die Hälfte davon lebte in geschützten Herden. Dass die Wölfe nun beginnen, Kuhherden anzu-greifen, bereitet Sorge: Es besteht die Gefahr, dass die Kuhherden zunehmend nervös werden und in der Folge auch Wanderer und Berggänger gefährden. Ja zum neuen Jagdgesetz: Auch Nutztiere haben ein Recht auf Schutz!

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Unerwartetes Bekenntnis für eine umfassende Ernährungspolitik

21.08.20 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats will die Agrarpolitik 22+ sistieren. Sie verlangt grundsätzliche Antworten zur Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspoli-tik. Die Vorgehensweise bietet die Chance, die einseitige Agrarpolitik zu einer glaubwürdigen Ernährungspolitik umzubauen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der CO2-Verordnung Vernehmlassungsverfahren

21.08.20 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindäm-men. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Die Massnahmen zur Umsetzung führen aber auch zu zusätzlichen Kosten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden. Um eine drohende Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes 2022 zu vermeiden, unterstützen wir die Verlängerung der bestehenden Klimaschutzinstrumente für das Jahr 2021. Die Weiterführung der Inland-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure begrüssen wir ausdrücklich. Die Aufrechterhaltung des Emissionshandelssystems (EHS), welches mittlerweile mit dem System der EU verknüpft ist, erachten wir als wichtige Notwendigkeit, ebenso die Neuregelungen bezüglich den Emissi-onsvorschriften im Rahmen des Neuwagenzieles. Jedoch wünschen wir, dass die Teilrevision der Verordnung besser auf das zukünftige CO2-Gesetz abgestimmt ist.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

20.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen
Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2021

20.08.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2021 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2021 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2020 sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

Mehr lesen