Hauptinhalt

Nach drei Jahren flopp, ist es mal wieder gut

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. November 2025

Die Landwirtschaft darf sich nach drei schlechten Jahren auf ein gutes Resultat im 2025 freuen. Doch da auch die Kosten sowie Anbaurisiken gestiegen sind, bleiben die landwirtschaftlichen Einkommen nach wie vor ungenügend. 

Die landwirtschaftlichen Einkommen waren – das zeigen die heute veröffentlichten Zahlen der Forschungsanstalt Agroscope – nach zwei bereits schlechten Vorjahren, auch 2024 tief. Der Grund war in erster Linie die schlechten Erträge im Pflanzenbau, die unter dem feuchten Wetter und den Lücken beim Pflanzenschutz litten. In der Folge betrugen letztes Jahr die durchschnittlichen Einkommen pro Familienarbeitskraft im Schnitt gerade mal 59'100 Franken. Im Berggebiet mit 44’000 Franken noch weniger. Die Direktzahlungen sind darin bereits eingerechnet. Die tiefen Einkommen sind ein grosses Problem für die Schweizer Bauernfamilien. Sie führen zu miserablen Stundenlöhnen, welche die Betriebsleitenden wirtschaftlich und psychisch belasten. Viele Betriebe leben von der Substanz und haben kein Geld für Investitionen, z.B. für einen Stallumbau oder für ihre Altersvorsorge. 

Die provisorische landwirtschaftliche Gesamtrechnung für 2025 sieht nun deutlich besser aus. Das Wetter meinte es für einmal gut mit den Kulturen auf dem Feld, da es weder zu trocken noch zu nass war. Entsprechend gab es endlich mal wieder gute Erträge. Auch im tierischen Bereich verlief das Jahr mehrheitlich erfreulich. Das Sektoreinkommen steigt deutlich. Nach drei schlechten Jahren verspricht dieses Landwirtschaftsjahr den dringend benötigten positiven Ausreisser. Zu beachten ist allerdings, dass die kumulierte Teuerung der letzten 5 Jahre 7 Prozent beträgt, was den kaufkraftbereinigten Anstieg des Einkommens wieder reduziert. 

Für den Schweizer Bauernverband ist deshalb klar: Die wirtschaftlichen Perspektiven der Bauernbetriebe müssen weiter verbessert werden, denn ein gutes Jahr auf vier schlechte reicht nicht. Die Produzentenpreise müssen steigen, um die Kosten zu decken und um die zunehmenden Produktionsrisiken aufzufangen. Und Sparübungen zur Sanierung der Bundeskasse dürfen nicht auf Kosten der Bauernfamilien erfolgen.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Präsident bisher, AgriAliForm

Mobile: 079 718 01 88
E-Mail: loic.bardet@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 38 (18.09. – 22.09.2017)

27.09.17 | Der landwirtschaftliche Klub der Bundesversammlung und die parlamentarische Gruppe für Tierschutz führten gemeinsam einen Anlass zur Thematik Tierschutz und Tiergesundheit durch. In Referaten und Diskussionen wurde aufgezeigt, dass es beim Vollzug des Tierschutzrechtes Handlungsbedarf gibt, damit künftig Skandale verhindert werden können. Bei allfälligen Tierschutzproblemen müssen Veterinärbehörden, landwirtschaftliche Organisationen und Gemeinden gemeinsam intervenieren und Unterstützung bieten. Die Anwesenden waren sich auch einig, dass der hohe Druck auf die Produzentenpreise und die damit verbundene Notwendigkeit für Betriebswachstum nicht im Sinne des Tierwohls ist!

Mehr lesen
Standpunkte Ein Sieg für die Land- und Ernährungswirtschaft

25.09.17 | Die Schlacht ist geschlagen, das Resultat ist mit 79 Prozent Zustimmung grossartig. Es war bei Weitem nicht so einfach zu erreichen, wie es im Nachhinein aussieht. Auch ohne offizielle Gegenkampagne sah sich die Vorlage heftigem Gegenwind ausgesetzt. Widersprüchliche Aussagen betreffend Freihandel und offene Märkte verunsicherten Teile der Bauernschaft und führten zu teilweise heftiger Kritik aus der Landwirtschaft. Diverse Medien – vor allem in der Deutschschweiz – schrieben gegen die Vorlage, einige verfielen gar in eine Art Kampagnenjournalismus. Es ist erfreulich, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht verunsichern liessen und die Kommentare abprallten.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 37 (11.09. – 15.09.2017)

20.09.17 | Im Vorfeld der Abstimmung vom 24. September zur Ernährungssicherheit, nahmen Exponenten des SBV an verschiedenen Debatten teil und äusserte sich in zahlreichen Medien. Die Argumente und das Verhalten der Gegenseite sind zum Teil recht abstrus. Zum Beispiel, wenn eine Vertreterin von Avenir Suisse nur deshalb Nein zur Vorlage sagt, weil sie nicht will, dass der SBV „gewinnt“. Oder wenn eine NZZ sich standhaft weigert, auch nur einen Leserbrief abzudrucken, der nicht ihrer Linie entspricht. Erstaunlich, dass gerade die Befürworter einer liberalen Wirtschaft dem Thema nicht mehr entgegenzusetzen haben und die Meinungsfreiheit zensurieren !

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

19.09.17 | SBV begrüsst die Anpassung der Verordnungen im Bereich Tiergesundheit an neuen Entwicklungen und zur Vorbereitung auf Seuchenausbrüche. Der Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen ist nötig, um bestehende oder neue Tierseuchen besser vermeiden oder bekämpfen zu können. Es ist sicherzustellen, dass ein einfaches, getestetes und funktionierendes System eingeführt wird. Die Meldungen an die TVD von Schaf- und Ziegenhaltern sollen auch schriftlich (nicht nur elektronisch) erfolgen können. Allenfalls ist es sinnvoll, die TVD Schafe und Ziegen erst auf den 1. Januar 2020 einzuführen. Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass für die TVD Schafe und Ziegen die gleichen Regeln wie bei Tieren der Rindergattung angewendet werden sollen. Insbesondere ist richtig, dass die Entsorgungsbeiträge künftig je zur Hälfte an den Geburts- und den Schlachtbetrieb ausgerichtet werden. Die optionale Einführung von elektronischen Ohrmarken wird begrüsst. Die Schaffung von Grundlagen für elektronische Begleitdokumente ist nötig. Der SBV unterstützt die Anpassung der Gültigkeit der Begleitdokumente bis zur Schlachtung, auch wenn vor Mitternacht verladen wird. Die Anpassung der Kompetenzen der Kantonstierärzte in Bezug auf die Organisation der Milchsammlung bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist in Zusammenarbeit mit der Branche ausgearbeitet worden und wird unterstützt. Die Anpassung der Regelungen für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und die Verfütterung von Proteinen tierischer Herkunft an die neuen Entwicklungen bezüglich BSE-Status der Schweiz und der Nutzung von Insektenproteinen werden begrüsst.

Mehr lesen
Marktkommentar Kühe werden knapper

15.09.17 | Kühe werden auch den kommenden Sommer auf Fr. 8.50 je kg SG für die Qualität T3 steigen. Das sagt Hubert Jungo, Geschäftsführer der Freiburgischen Viehverwertungs-Genossenschaft, voraus. Dies treffe zu, wenn die Umstände wie jetzt März bleiben.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabgabe

15.09.17 | Grundsätzlich ist der SBV mit der Vorlage einverstanden. Es ist wichtig, dass die Änderungen – wie im erläuternden Bericht dargelegt – finanziell selbsttragend sind und das Bundesbudget nicht zusätzlich belasten. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Einführung der E-Vignette dem Daten-schutz höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, sodass dieser gewährleistet ist. Allfällige Bedenken seitens der Vignettennutzer bezüglich des Datenschutzes müssen ernst genommen werden

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]

15.09.17 | Der SBV begrüsst, dass im neuen Referenzszenario mit grösseren Mengen an freigesetzter Radioaktivität gerechnet wird. So wird sichergestellt, dass man auch auf ein grosses Schadensausmass mit entsprechenden Massnahmen vorbereitet ist. Auch mit den terminologischen Anpassungen ist der SBV ein-verstanden. Auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft wird in der Notfallschutzplanung aber momentan zu wenig eingegangen. Insbesondere in der „Normdokumentation und Checklisten“ für den ABC-Schutz fehlen Checklisten für landwirtschaftliche Betriebe. Bei deren Überarbeitung müssen zumindest die Punkte aus dem Dokument Merkpunkte für den ABC-Schutz in der Landwirtschaft (Bundesamt für Landwirtschaft, 2005) aufgenommen werden. Es ist klar, dass die Notfallschutzverordnung nur den Sofortschutz während und kurz nach einem Ereignis regelt. Es wäre aber dennoch wichtig, auch Pläne für ein Weiterleben nach einem Ereignis bereitzuhalten. Insbesondere für die standortgebundene Landwirtschaft

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Mehr lesen