Nationalrat lehnt Mercosur-Abkommen ab

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 17. Juni 2026

Der Nationalrat lehnte das Mercosur-Abkommen in der Gesamtabstimmung ab. Ein Grund dürfte sein, dass sich die Mitglieder der grossen Kammer bezüglich der Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft nicht einig waren. Das Abkommen führt zu zusätzlichen Importen aus Ländern mit völlig anderen Produktionsbedingungen und damit Druck auf die entsprechenden einheimischen Märkte. Es liegt nun am Ständerat, eine mehrheitstaugliche Lösung zu finden und verbindliche Abfederungsmassnahmen zu definieren, damit das Abkommen in Kraft treten kann. 

In der Schlussabstimmung sagte der Nationalrat Nein zum geplanten Mercosur-Abkommen. Dies, nachdem es den Mitgliedern in der Debatte nicht gelang, sich auf ausreichende und verbindliche Ausgleichsmassnahmen für die Landwirtschaft zu einigen. Mit einem auf 8 Jahre befristeten Kredit für die Bauernbetriebe, hätten die Einbussen aufgrund der vom Bundesrat zugestandenen Konzessionen abgefedert werden sollen. Denn erstmals sind 25 bilaterale Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente vorgesehen. Damit kommen mehr Fleisch, aber auch Früchte, Ackerbau- oder Milchprodukte aus Südamerika auf den Schweizer Markt. Die Produktionsbedingungen in den Mercosur-Staaten unterscheiden sich grundlegend von den Schweizer Standards. 

Der Schweizer Bauernverband schlug deshalb vor, die Mittel für die Strukturverbesserungen aufzustocken. Die Kasse des dafür wichtigen «Fond de Roulement» ist fast leer. Dieser gibt zinslose, aber zurückzuzahlende Darlehen. Gleichzeitig steigen die Bau- und Investitionskosten in der Landwirtschaft. Der Kredit soll also vor allem dazu dienen, dass die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sich weiterentwickeln und die künftigen Herausforderungen besser meistern können.  

Nach dem Scherbenhaufen im Nationalrat, liegt der Ball nun beim Ständerat. Für den Schweizer Bauernverband ist klar: Ohne verbindliche Entschädigung wird er das Abkommen nicht unterstützen können.

Warum braucht es beim Mercosur-Abkommen Begleitmassnahmen?

Mit dem Mercosur-Abkommen wurden erstmals Importkontingente ausserhalb der bestehenden WTO-Kontingente gewährt. Dadurch entstehen zusätzliche Importe. Dies kann zu sinkenden Produzentenpreisen oder zu Marktanteilsverlusten führen. Die finanziellen Einbussen für die Schweizer Landwirtschaft werden auf 70 bis 115 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Wofür werden die Mittel eingesetzt?

Die Erlöseinbussen sollen durch effizientere Strukturen aufgefangen werden. Deshalb soll der grösste Teil der geforderten Mittel in Form von zinslosen, rückzahlbaren Darlehen für Massnahmen zur Strukturverbesserung eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Modernisierung von Stallanlagen oder der Ausbau von Bewässerungsinfrastrukturen. Zinslose Darlehen sind ein bewährtes Instrument der Agrarpolitik.

Braucht es bei allen künftigen Freihandelsabkommen Begleitmassnahmen?

Nein. Solange die Konzessionen im Agrarbereich innerhalb der bestehenden WTO-Zollkontingente liegen, sind keine Begleitmassnahmen erforderlich.

Rückfragen

Nadine Trottmann

Leiterin Geschäftsbereich Internationales

Telefon 056 462 50 14
E-Mail nadine.trottmann@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 1. August-Brunch: klein aber fein

01.08.21 | Der Brunch auf dem Bauernhof am Nationalfeiertag ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein fixer Bestandteil in der Agenda. Trotz aufwendiger Corona-Schutzmassnahmen und unsicherer Wetterlage luden über 200 Bauernfamilien landauf landab zu Tisch. Kleinere Buurezmorge standen dabei im Vordergrund. Auch Vertreter der Landesregierung mischten sich in den Kantonen Luzern und Freiburg unter die bunte Gästeschar. Kurz und gut: Die 29. Ausgabe des Traditionsanlasses war einmal mehr ein voller Erfolg.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 29 (19. – 23.7.2021)

26.07.21 | Der Arbeitgeber darf den Mitarbeitern in einem Landwirtschaftsbetrieb empfehlen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Er darf sie aber nicht dazu zwingen. Die Mitarbeiter müssen sich freiwillig für eine Impfung entscheiden. Eine Impfung hat nebst dem Schutz vor einer Corona-Erkrankung weitere Vorteile: Befreiung von der Kontakt- und Reisequarantäne in der Schweiz oder Reiseerleichterungen (je nach Land unterschiedlich). Aktuell sind keine Rekrutierungsländer auf der BAG-Risikoliste, dies kann sich jedoch schnell wieder ändern. Vollständig geimpfte Personen, welche aus einem Staat/Gebiet mit einer besorgniserregender Virusvariante (BAG Risikoliste) einreisen, müssen nicht in Quarantäne. Es lohnt sich frühzeitig neu einreisende Mitarbeiter darauf hinzuweisen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bundesräte outen sich als Brunch-Fans

21.07.21 | Rund 200 Bauernfamilien stecken mitten in den Vorbereitungen für den 1. August-Brunch auf dem Bauernhof. Dieser findet unter Berücksichtigung besonderer Corona-Schutzmassnahmen statt. Die Plätze sind heiss begehrt; erste Gastgeberhöfe melden ihren Anlass bereits als ausgebucht. Auch heuer kündigt sich magistraler Besuch an – dies in den Kantonen Luzern, Freiburg und Bern, wovon letzterer eine Woche vor dem Nationalfeiertag in Form einer Wanderung stattfindet.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 28 (12. – 16. Juli 2021)

20.07.21 | Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben teilweise Auswirkungen auf die Versorgung mit Lebensmitteln – so erfüllen die Produkte unter anderem die hohen Qualitätsanforderungen nicht immer. Die Landwirtschaft erwartet von den Abnehmern und dem Detailhandel die nötige Toleranz. Auch hier braucht es Taten statt nur Worte.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bauernfamilien bringen die Schweiz zum Blühen

13.07.21 | Bienen sind wegen ihrer Bestäubungsarbeit für die landwirtschaftliche Produktion von grosser Bedeutung. Doch finden sie nach dem Abblühen der Kulturen oft nur noch wenig Nahrung. Deshalb säten über 400 Bauernfamilien im Rahmen des vom Schweizer Bauernverbands (SBV) initiierten Projekts «Die Schweiz blüht» über 500 Blühstreifen an. An seiner Medienkonferenz erläuterte der SBV den Nutzen für Bestäuber und Nützlinge, erklärte weshalb Biodiversität für die Landwirtschaft wichtig ist, und präsentierte sein Fokusmagazin zu diesem Thema.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 06-21: Transport und Herkunft von Schweizer Agrarimporten

12.07.21 | Eine deutliche Mehrheit der landwirtschaftlichen Einfuhren gelangt via Strassenverkehr in die Schweiz und stammt vorwiegend aus der EU. Weitere bedeutende Einfuhrregionen sind die Länder Südamerikas, Afrikas sowie Asiens (ohne China). Von dort werden vor allem Früchte, Kaffee, Tee und Gewürze sowie Getreide eingeführt. Dabei kommt unter anderem auch der Transport via Bahn- und Schiffverkehr zum Einsatz. Der Flugverkehr ist mit einem Anteil von 0,2 % an den Gesamteinfuhren selten. Jedes Verkehrsmittel hat seine eigene Nische; so ist der Flugverkehr tendenziell auf leichte Waren und/oder kleine Mengen, die einen hohen Kilogrammpreis aufweisen, spezialisiert. Via Flugverkehr werden vorwiegend Gemüse, Schaffleisch und Fisch sowie exotische Früchte importiert. Via Schiffverkehr werden vor allem Ölkuchen, Reis, Getreide und Kaffee eingeführt.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 27 (5. – 9.7.2021)

12.07.21 | Wenn die Land- und Ernährungswirtschaft über den Erhalt des Selbstversorgungsgrades spricht, wird das oftmals als alter Zopf abgetan. Die FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) erwartet, dass die globalen Lebensmittelimporte 2021 gegenüber dem Jahr 2020 um satte 12% steigen. Die derzeitigen Reserven an Essen reichen gerade mal aus, um die Weltbevölkerung rund 10 Wochen zu ernähren. Eine einheimische, produzierende Landwirtschaft zu erhalten, ist deshalb nach wie vor wichtig.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur vorgezogenen Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht

09.07.21 | Der SBV hat keine Bemerkugen zu den Anpassungen betreffend AMBV, VAM und AMVZ. Was die TAMV angeht, verlangt der SBV, dass der Bund als flankierende Massnahme Therapiealternativen ermöglicht und Tierarzneimittel, welche in der Schweiz nicht zugelassen sind, durch die Anerkennung von ausländischen Zulassungen für die Schweiz zulässt. In den Erläuterungen zu der vorliegenden Revision wird erwähnt, dass die Revision keine Auswirkungen auf den Tierschutz hat. Ohne flankierende Massanahmen ist bei Verboten von bestimmten Wirkstoffen ein Therapienotstand zu befürchten. Daher hat die Revision durchaus eine Relevanz im Bereich Tierschutz. Ohne wirksame Alternativtherapie kann es zu vermehrten Notschlachtungen kommen.

Mehr lesen