Nationalrat lehnt Mercosur-Abkommen ab

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 17. Juni 2026

Der Nationalrat lehnte das Mercosur-Abkommen in der Gesamtabstimmung ab. Ein Grund dürfte sein, dass sich die Mitglieder der grossen Kammer bezüglich der Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft nicht einig waren. Das Abkommen führt zu zusätzlichen Importen aus Ländern mit völlig anderen Produktionsbedingungen und damit Druck auf die entsprechenden einheimischen Märkte. Es liegt nun am Ständerat, eine mehrheitstaugliche Lösung zu finden und verbindliche Abfederungsmassnahmen zu definieren, damit das Abkommen in Kraft treten kann. 

In der Schlussabstimmung sagte der Nationalrat Nein zum geplanten Mercosur-Abkommen. Dies, nachdem es den Mitgliedern in der Debatte nicht gelang, sich auf ausreichende und verbindliche Ausgleichsmassnahmen für die Landwirtschaft zu einigen. Mit einem auf 8 Jahre befristeten Kredit für die Bauernbetriebe, hätten die Einbussen aufgrund der vom Bundesrat zugestandenen Konzessionen abgefedert werden sollen. Denn erstmals sind 25 bilaterale Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente vorgesehen. Damit kommen mehr Fleisch, aber auch Früchte, Ackerbau- oder Milchprodukte aus Südamerika auf den Schweizer Markt. Die Produktionsbedingungen in den Mercosur-Staaten unterscheiden sich grundlegend von den Schweizer Standards. 

Der Schweizer Bauernverband schlug deshalb vor, die Mittel für die Strukturverbesserungen aufzustocken. Die Kasse des dafür wichtigen «Fond de Roulement» ist fast leer. Dieser gibt zinslose, aber zurückzuzahlende Darlehen. Gleichzeitig steigen die Bau- und Investitionskosten in der Landwirtschaft. Der Kredit soll also vor allem dazu dienen, dass die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sich weiterentwickeln und die künftigen Herausforderungen besser meistern können.  

Nach dem Scherbenhaufen im Nationalrat, liegt der Ball nun beim Ständerat. Für den Schweizer Bauernverband ist klar: Ohne verbindliche Entschädigung wird er das Abkommen nicht unterstützen können.

Warum braucht es beim Mercosur-Abkommen Begleitmassnahmen?

Mit dem Mercosur-Abkommen wurden erstmals Importkontingente ausserhalb der bestehenden WTO-Kontingente gewährt. Dadurch entstehen zusätzliche Importe. Dies kann zu sinkenden Produzentenpreisen oder zu Marktanteilsverlusten führen. Die finanziellen Einbussen für die Schweizer Landwirtschaft werden auf 70 bis 115 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Wofür werden die Mittel eingesetzt?

Die Erlöseinbussen sollen durch effizientere Strukturen aufgefangen werden. Deshalb soll der grösste Teil der geforderten Mittel in Form von zinslosen, rückzahlbaren Darlehen für Massnahmen zur Strukturverbesserung eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Modernisierung von Stallanlagen oder der Ausbau von Bewässerungsinfrastrukturen. Zinslose Darlehen sind ein bewährtes Instrument der Agrarpolitik.

Braucht es bei allen künftigen Freihandelsabkommen Begleitmassnahmen?

Nein. Solange die Konzessionen im Agrarbereich innerhalb der bestehenden WTO-Zollkontingente liegen, sind keine Begleitmassnahmen erforderlich.

Rückfragen

Nadine Trottmann

Leiterin Geschäftsbereich Internationales

Telefon 056 462 50 14
E-Mail nadine.trottmann@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 20 (15.05. – 19.05.2017)

24.05.17 | Die Freitagabend-Sendung Arena von SRF griff in einer tierischen Sendung wieder mal das Thema Landwirtschaft auf. Ob Massentierhaltung, Lebensmittelimporte, Einkaufstourismus, die Initiativen zur Ernährungssicherheit, vegane Menüs oder Kühe mit oder ohne Horn – kein Thema wurde ausgelassen (was dem roten Faden sichtlich schadete). SBV-Präsident Markus Ritter war neben Avenir Suisse-Direktor Peter Grünenfelder, Hans-Ulrich Huber vom Schweizer Tierschutz und Meret Schneider, Geschäftsführerin Sentience Politics Gast in der Runde und brachte die Sicht der einheimischen Bäuerinnen und Bauern ein. Schwer nachvollziehbar, dass die Zuschauer bei diesem Themen-Potpourri den Überblick behalten konnten.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Entsendeverordnung (EnstV)

23.05.17 | Der SBV äussert sich gegen eine Erhöhung der Mindestanzahl von Kontrollen auf 35'000 und beantragt, die Anzahl Kontrollen bei 27'000 beizubehalten: Im 2010 wurden hinsichtlich der FZA-Erweiterung die Anzahl Kontrollen erhöht und deshalb drängt sich, zumal die Zuwanderung bei den Kurzaufenthaltern seit 2013 stagniert, auch keine weitere Erhöhung auf. Im Weiteren ist es bereits heute in begründeten Fällen möglich, die Anzahl der durch den Bund entschädigten Kontrollen zu erhöhen. Der SBV erachtet die heutige Kontrolldichte als genügend hoch und ist dementsprechend auch gegen eine Erhöhung der zu kontrollierenden Schweizer Arbeitgebern von 2 auf 3 Prozent und innerhalb der Fokusbranchen von 3 auf 5 Prozent

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung Zusatzmodul 8 Suisse-Bilanz

22.05.17 | Vergärungsprodukte aus Biogasanlagen haben sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Landwirtschaft zu einer wichtigen Nährstoffquelle entwickelt – mit steigender Bedeutung. Dank modernster Ausbringtechnik können diese Produkte heute verlustarm sowie Klima- und Bodenschonend in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Die Landwirtschaft ist bestrebt, die Effizienzsteigerung bei der Stickstoffdüngung weiter voranzutreiben. Dazu braucht sie aber Rahmenbedingungen, welche fachlich und agronomisch nachvollziehbar sind. Die oben gemachten Ausführungen zeigen hingegen eindeutig auf, dass für Einführung eines strengeren N- Ausnützungsgrades die wissenschaftliche Begründung fehlt und die herrschenden Praxisbedingungen sowie nicht beeinflussbare Umweltfaktoren ignoriert werden. Bereits heute ist der Stickstoff-Einsatz auf Grund sehr tief angesetzter Pflanzenbedarfs- und Ertragsnormen (GRUD) stark limitiert.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 04-17: Futtermittelbilanz 2015

17.05.17 | Im Jahr 2015 haben die verfügbaren Futtermittel gegenüber dem Vorjahr mit 8 479 000 Tonnen Trockensubstanz um 0.9 % abgenommen. Die marktfähigen Futtermittel sind hauptsächlich Kraftfutter, davon standen im Berichtsjahr 1 905 000 Tonnen zur Verfügung. Die nicht marktfähigen Produkte sind Grundfutter, die fast ausschliesslich von den Raufutterverzehrern gefressen werden. 2015 stammten 6 574 000 Tonnen Futtermittel, d.h. 77.5% des gesamten Verbrauches, aus dieser Rohstoff-Kategorie. Der Anteil der Inlandproduktion am gesamten verfügbaren Futter ist 2015 mit 85.4% leicht gesunken. Die überdurchschnittlichen Ernten des Vorjahres konnten nicht mehr erreicht werden. So standen weniger inländische Ackerprodukte und Nebenerzeugnisse für die Fütterung zur Verfügung. Dieser Mangel wurde mit zusätzlichen Importen und teilweise mit der Reduktion des Viehbestandes kompensiert.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 19 (08.05. – 12.05.2017)

17.05.17 | An der Uni Luzern wurde vor 10 Jahren ein kleiner, einzigartiger Lehrstuhl geschaffen, der sich dem Agrarrecht widmet. Die von Prof. Dr. Roland Norer bewirtschafteten Themen erstrecken sich über den Schutz der Kulturlandflächen, Raumplanung, Naturgefahren, Wolf zur Nutzung der natürlichen Ressourcen von Land, Wald, Luft und Gewässer. Die fundierte rechtliche Aufarbeitung dieser Gebiete ist von grossem Nutzen. Aktuell ist die Ausarbeitung eines Kommentars zum schweizerischen Landwirtschaftsgesetz (LwG) ein bevorstehendes Grossprojekt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung

15.05.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind

Mehr lesen
Marktkommentar Gute Lämmer-Nachfrage

12.05.17 | Nach einem kurzen Angebotsüberhang Ende Januar hat sich der Lämmermarkt im 2017 positiv entwickelt. In den letzten 2 Wochen konnte der T3-Preis um 60 Rp. auf 12.40 kg/SG gesteigert werden. Auch Schlachtschafe werden konstant gut nachgefragt und der T3-Preis konnte in den letzten Wochen um 20 Rp. auf 5.90 kg/SG erhöht werden.

Mehr lesen
Stellungnahmen Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

11.05.17 | Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll.

Mehr lesen