Hauptinhalt

Neue Fachbewilligung Pflanzenschutz: Jetzt aktiv werden!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2027 ist eine gültige Fachbewilligung die Voraussetzung, um Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen zu dürfen. Um diese Fachbewilligung zu bekommen, muss man sich unbedingt bis Ende Juni 2026 beim BAFU-Register persönlich registrieren.

Wer weiterhin beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel verwenden will, braucht ab 2027 eine Fachbewilligung (FaBe) und muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen. Das heisst: Alle professionellen Anwender aus der Landwirtschaft, die ab 2027 Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen wollen (inkl. Einzelstockbehandlung), brauchen eine Fachbewilligung. Die Ausbringung unter Anleitung durch eine Person mit Fachbewilligung ist nach wie vor möglich. Nach Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit muss die Fachbewilligung durch den Nachweis gesetzlich vorgeschriebener acht Weiterbildungsstunden erneuert werden. Ein entsprechendes Weiterbildungsangebot befindet sich aktuell im Aufbau. 

Wie bekommt man eine Fachbewilligung?

Personen mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen. Die Liste der anerkannten Abschlüsse ist hier zu finden. Ebenso kann sich registrieren, wer bereits ein Diplom aus einem absolvierten Fachbewilligungskurs hat. Alle anderen müssen ab 2026 eine Prüfung ablegen, um die Fachbewilligung zu erwerben. 

Welche Typen von FaBe gibt es?

  • FaBe SB: Gilt neu nur noch für Herbizidanwendungen (auch Einzelstockanwendungen in der Landwirtschaft) sowie Rodentizide und Molluskizide
  • FaBe L: Anwendung aller PSM im Bereich Landwirtschaft
  • FaBe G: Gilt weiterhin für alle PSM-Anwendungen (Herbizide, Insektizide, Fungizide, etc.) im Gartenbau, Unterhalt von Sportanlagen und Gebäudeumgebungen

Frist vom 30. Juni 2026 nicht verpassen!

Bestehende Fachbewilligungen oder anerkannte Ausbildungsabschlüsse müssen zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden. Die Gebühr für die Registrierung beträgt 50 Franken, die Fachbewilligung wird digital ausgestellt. Jeder muss sich selbst aktiv registrieren, es läuft nicht automatisch. Für die Umwandlung der absolvierten Ausbildungen kann man sich durch verschiedene Logins anmelden: Agov, CH-Login, FED-Login sowie verschiedene kantonale Logins. 

Wieso hat das Bundesamt für Umwelt diese Vorgabe eingeführt?

Die Massnahme der Fachbewilligung Pflanzenschutz ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pa. Iv. Absenkpfad). Ziel ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Weitere Informationen gibt es auf dem offiziellen Portal des BAFU zur Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel.

Fachbewilligung und Grundbildung

Ab 2026 ist die Fachbewilligung in die neue Grundbildung EFZ integriert. Alle Lernenden im Bereich Spezialkulturen oder der Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau in der Landwirtschaft machen im Jahr 2029 automatisch die entsprechende Prüfung für die FaBe L. Alle Lernenden (unabhängig von der gewählten Fachrichtung) erwerben die theoretischen Kompetenzen für die FaBe SB.

Rückfragen

Diana Fomasi

Fachverantwortliche Grundbildung

Laurstrasse 10, 5201 Brugg
diana.fomasi@agriprof.ch  
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agriprof

Lara Stamler

Geschäftsführerin Vereinigung Schweizer Kartoffelproduzenten
Fachverantwortliche: Getreide, Futtermittel, Digitalisierung im Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Nährstoffe, Nischenkulturen und Biolandbau

Belpstrasse 26, 3007 Bern
lara.stamler@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau

Weitere Beiträge zum Thema

AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 04-24: Futtermittelbilanz 2022

13.05.24 | Im Jahr 2022 haben die verfügbaren Futtermittel mit 7'848'000 Tonnen Trockensubstanz um 1,0 % gegen-über dem Vorjahr zugenommen. Die marktfähigen Futtermittel sind hauptsächlich Kraftfutter, davon standen im Berichtsjahr 1'995'000 Tonnen zur Verfügung. Die nicht marktfähigen Produkte sind Grundfuttermittel, die fast ausschliesslich von den Raufutterverzehrern gefressen werden. 2022 stammten 5'923'000 Tonnen Futtermittel, d.h. 75,5 % der gesamten verfügbaren Menge, aus dieser Kategorie. Der Anteil der Inlandproduktion am gesamten verfügbaren Futter ist 2022 auf 82,0 % gesunken. Die schwache Silomais- und Getreideernte 2022 wurde mit zusätzlichen Futterimporten kompensiert.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 19-2024

13.05.24 | Der SBV koordiniert die Verhandlungen bei verschiedenen Produzentenorganisationen. Diese sind auf gutem Weg. Bei den Kartoffeln konnten schon Preisaufschläge realisiert werden. Im Juni steht das Getreide an.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Prämien-Entlastungs-Initiative: Es droht eine weitere Milliardenrechnung

10.05.24 | Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP fordert, dass die Versicherten höchsten 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Es ist unbestritten, dass die Krankenkassenprämien viele Haushalte zunehmend belasten. Denn die Gesundheitskosten sind in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Aktuell erhält deshalb rund ein Viertel der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. Das sind 2.3 Millionen Menschen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Abfuhr für die Sparvorschläge des Bundesrats

07.05.24 | Der Bundesrat entscheidet bald über den landwirtschaftlichen Rahmenkredit für die Jahre 2026 bis 2029. Nicht nur der Schweizer Bauernverband, sondern viele weitere Organisationen sowie fast alle Kantone und Parteien sprachen sich klar gegen die geplanten Sparmassnahmen von 2.5 Prozent aus. Der Bundesrat ist in der Pflicht, das eindeutige Resultat der Vernehmlassung zu berücksichtigen, wenn die demokratischen Prozesse nicht zur Farce werden sollen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 18-2024

06.05.24 | Am Hearing der WAK-S sprach sich der SBV dafür aus, auf die Pflicht von 3.5% BFF auf Ackerland zu verzichten. Die Mehrheit der Kommission liess sich überzeugen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Klimaschutz der Schweizer Landwirtschaft in Wert setzen

06.05.24 | Die Landwirtschaft trifft zahlreiche Massnahmen, um Emissionen von Klimagasen zu reduzieren oder aktiv CO2 zu speichern. Der Schweizer Bauernverband wird Mitglied von AgroImpact, um die Klimaschutzbestrebungen der Schweizer Landwirtschaft in Wert zu setzen.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Für mehr Versorgungssicherheit: Ja zum neuen Stromversorgungsgesetz

03.05.24 | Sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Energiewirtschaft ist es vorteilhaft, wenn die Produktion im Inland stattfindet und wir nicht von fragwürdigen Importen abhängig sind. Zudem hätte eine Stromknappheit auch für landwirtschaftliche Betriebe massive Auswirkungen. Das Stromversorgungsgesetz, über das wir im Juni abstimmen werden, setzt hier an. Es zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit durch den Ausbau einheimischer erneuerbarer Energien zu stärken.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024/AP22+

01.05.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024/AP22+.

Mehr lesen