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Optimierungen am neuen Bildungsmodell vorgenommen

Medienmitteilung der OdA AgriAliForm vom 14. Dezember 2023

Die Grundbildung befindet sich in einem Revisionsprozess. Dieses Jahr fand eine interne Konsultation bei den Mitgliedorganisationen der OdA AgriAliForm zum neuen Bildungsmodell statt. Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen wurden die Bildungspläne und die Bildungsverordnung überarbeitet und dabei strittige Punkte optimiert.

Die neue Grundbildung der landwirtschaftlichen Berufe konkretisiert sich weiter. Aufgrund der Rückmeldungen der internen Vernehmlassung nahm die Oda AgriAliForm verschiedene Verbesserungen vor. So wurde die Anzahl Lektionen für alle Berufe auf 1500 über 3 Lehrjahre erhöht. Die neu lineare Verteilung war unbestritten, so dass nun in jedem Lehrjahr 500 statt 480 Lektionen vorgesehen sind. Alle Berufe haben in den ersten beiden Lehrjahren bei den fachspezifischen Inhalten erhöht. Im 3. Lehrjahr stehen nun zusätzliche 20 Lektionen für die Betriebsführung zur Verfügung.

In allen Berufen wird es maximal 12 Tage überbetriebliche Kurse geben. Dabei ist die Staplerprüfung bereits integriert. LandwirtInnen und Obstfachleute erhalten neu zwei Tage Ausbildung in der Handhabung der Motorsäge. Im Obstbau und im Gemüsebau erlangen alle Lernenden die Fachbewilligung Pflanzenschutz. Bei den LandwirtInnen ist diese in den Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau integriert, bei den Weinfachleuten in der Fachrichtung Winzer.

Eine weitere Anpassung bei den LandwirtInnen betrifft den Handlungskompetenzbereich «Bewirtschaften von Grünland». Dort ist neu die Raufutterproduktion integriert. Somit erwerben alle Landwirte EFZ diese grundlegende Kompetenz unabhängig von ihrer Fachrichtung. Daneben wurden die Fachrichtungen um 40 Lektionen gekürzt, die nun im Handlungskompetenzbereich «Pflege des Kulturlandes» den Schulen zur individuellen Verfügung stehen. Dieser Bereich ersetzt die bisherigen Wahlfächer, die aufgrund der Vorgaben des Bildungsgesetzes nicht mehr möglich sind.

Bildungsverordnung und Bildungspläne bilden die Grundlage für die Ausbildung. Für eine erfolgreiche und national einheitliche Umsetzung braucht es unterstützende Unterlagen für die drei Lernorte Betrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse. Im nächsten Schritt geht es also an die Erarbeitung der Umsetzungsdokumente. Dazu gehören detaillierte Ausbildungsprogramme für die Betriebe und die Schullehrpläne sowie die neuen Lehrmittel. Letztere werden in Zusammenarbeit mit der Edition-lmz AG und den Autoren entwickelt.   

Die Bildungspläne für Agrarpraktiker EBA werden ebenfalls bis 2026 überarbeitet. An der Struktur dieser Ausbildung wird sich aber nichts ändern. Die Höhere Berufsbildung hingegen wird bis 2029 ebenfalls eine Totalrevision erfahren. Zu diesem Zeitpunkt schliessen die ersten Absolventen das EFZ nach der neuen Bildungsverordnung ihre Ausbildung ab. Das nahtlose Zusammenspiel zwischen Grundbildung und Höherer Berufsbildung ist entscheidend, um die Absolventenzahl in der Berufs- und Meisterprüfung nachhaltig zu steigern.

Rückfragen

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales

Telefon 021 614 04 77
E-Mail loic.bardet@sbv-usp.ch

Petra Sieghart

Leiterin Agriprof Schweizer Bauernverband
Sekretariat OdA AgriAliForm

Tel: 056 462 54 31
Mobile: 079 669 02 01
E-Mail: petra.sieghart@agriprof.ch 

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