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Das Neuste

In den folgenden Boxen finden Sie die aktuellsten Mitteilungen des Schweizer Bauernverbands.
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AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 08-19: Schätzung der Schweizer Ackerfläche 2019

10.09.19 | Gemäss der vorliegenden Flächenschätzung 2019 nimmt die offene Ackerfläche im laufenden Jahr um 3000 Hektaren ab. Die Flächen des Getreides (-3027 ha), der Körnerleguminosen (-309 ha) und der Hackfrüchte (-874 ha) werden kleiner. Ein Anstieg erfolgt bei den Ölsaaten (+618 ha) und diversen kleineren Kulturen. Offensichtlich haben einige Landwirte die Futterfläche aufgrund des Futtermangels im Vorjahr vergrössert. So nehmen die Flächen der Kunstwiesen (+3562 ha), des silierten Getreides (+205 ha) und des Sorghums (+187 ha) zu.

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SBV-News SBV-News Nr. 36 (02.09. – 06.09.2019)

10.09.19 | Sechs Wochen vor den Eidgenössischen Wahlen steht schon die entscheidende Phase des Wahlkampfs bevor. Angesichts der vielen und bedeutenden landwirtschaftlichen Themen, die im Parlament zur Behandlung anstehen, ist es äusserst wichtig, auch in der nächsten Legislaturperiode über eine starke bäuerliche Vertretung zu verfügen. Der SBV wird daher in Aufrufen und Inseraten die bäuerliche Basis und deren Umfeld zur Teilnahme an den Wahlen aufrufen. Die Teilnahme war schon immer wichtig, aber dieses Mal ist sie wichtiger als je zuvor.

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Stellungnahmen 10.09.19 Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)

10.09.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Mit Ausnahme von Art. 15e sowie Art. 17d Abs. 3 lit d der ELV verzichten wir auf eine konkrete Stellungnahme zu einzelnen Bestimmungen. Wir erachten die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt als zweckmässig und begrüs-sen sie. Im vierten Abschnitt der Erläuterungen zum Artikel 15e der ELV wird festgehalten, dass der Vermögensverzicht auf Basis des Verkehrswertes erfolgt. Dies stimmt für landwirtschaftliche Liegenschaften, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind und ein Gewerbe darstellen nicht, wenn der Beschenkte die Anforderungen an einen Selbstbewirtschafter gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Boden-recht BGBB erfüllt und diese auch ausführt. Der Verzicht entspricht gemäss der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes vom 31. Januar 2018 dann nur dem landwirtschaftlichen Ertragswert. Dement-sprechend weisen wir darauf hin, dass bei der Ermittlung eines Verzichts die besonderen Regelungen des bäuerli-chen Bodenrechts zu berücksichtigen sind. Die Regelung von Art. 17d Abs. 3 lit. d, wonach Genugtuungssummen einschliesslich des Solidaritätsbeitrages nach dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 bei der Ermittlung des Vermögensverzichts unberücksichtigt bleiben, begrüssen wir ausdrücklich. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen. Freundliche Grüsse Schweizer Bauernverband

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SBV-News SBV-News Nr. 35 (26.08. – 30.08.2019)

03.09.19 | Die reisserische und einseitige Berichterstattung rund um das Thema Pflanzenschutz reisst nicht ab. Umso wichtiger, dass wir mit der Aufklärungskampagne «Wir schützen was wir lieben» mit Fakten entgegenhalten. In einem Facebook-Post wiesen wir darauf hin, was gemäss Bundesamt für Umwelt in einem Jahr den Rhein hinunterfliesst: 65t Industrie- und Haushaltchemikalien, 20t Arzneimittel, 20t künstliche Lebensmittelzusatzstoffe und 1t Pflanzenschutzmittel. Dieser Beitrag ging viral, erreichte bereits 130'000 Menschen und wurde über 1'100 Mal geteilt. Die weitere Verbreitung ist sehr gewünscht! t.

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Nein zur unsinnigen Vegi-Initiative

Die Initiative «Für eine sichere Ernährung» von Franziska Herren sieht eine staatlich verordnete vegetarische Ernährung der Schweizer Bevölkerung vor. Denn nur so für alle liesse sich ihre Forderung von 70% Selbstversorgungsgrad erreichen. Die Initiative ist zudem eine Zwängerei: Vor drei Jahren lehnte das Stimmvolk ihre erste Initiative mit ähnlichem Inhalt unter anderem Titel ab. Aktuell laufen bereits zahlreiche Arbeiten, um die Schweizer Landwirtschaft noch nachhaltiger zu machen. 

Einkommen der Bauernfamilien

Das Einkommen für eine Familienarbeitskraft ist in der Landwirtschaft viel tiefer, als in vergleichbaren Branchen. Im Schnitt liegt dieses bei weniger als 5000 Franken pro Person und Monat bei einem Arbeitseinsatz, der gemäss der offiziellen Arbeitsstatistik zwischen 60 und 66 Stunden pro Woche beträgt. Damit ist die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der einheimischen Bauernfamilien in Frage gestellt. Denn ohne genügend Einkommen, fehlt es an Geld für Investitionen und damit die Weiterentwicklung der Betriebe. 

August-Brunch: Werde Gastgeber!

Der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof ist bei der Bevölkerung sehr beliebt, das Angebot jedoch knapp. Deshalb sind möglichst viele Bauernhöfe gefragt, die einen kleinen, mittleren oder grossen Brunch anbieten. Der Brunch ist eine gute Plattform, um zu zeigen, was die Schweizer Landwirtschaft ausmacht: Nachhaltige, tierfreundliche Lebensmittel aus der Nähe. Jetzt via das Bauernportal anmelden!

Aktuelle Themen

Der SBV ist in verschiedensten Dossiers aktiv. Beachten Sie insbesondere folgende Themen: