Hauptinhalt

Rückerstattung der Mineralölsteuer bleibt

Standpunkt vom 5. Januar 2024

Treibstoffrückerstattungen sind gerechtfertigt und führen nicht zu einem unnötigen Mehrverbrauch. Der Bundesrat hat deshalb kürzlich beschlossen diese Rückerstattung unverändert beizubehalten. Im Rahmen zu einem internationalen Abkommen führte das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine Studie zur Reform der Mineralölsteuerrückerstattung durch. Dabei wurden verschiedene Varianten geprüft. Der SBV hat sich mit der SVLT und andere betroffene Organisationen bei der Analyse dieser Varianten eingebracht und dargelegt, wieso das aktuelle System richtig ist.

Die Mineralölsteuer wird für den Unterhalt von Strassen eingesetzt. Die Landwirtschaft benützt diese Strassen jedoch kaum. Der Grossteil des Dieselbedarfs entfällt auf den Einsatz im Kulturland. Darum ist die Rückerstattung völlig gerechtfertigt. Die Kritiker behaupten, dass aufgrund Rückerstattung der Treibstoff zu billig sei. Das schaffe Anreize mehr als notwendig einzusetzen, was der Umwelt schade. Das ist falsch. Bei der Landwirtschaft wird die Rückerstattung nach Normverbrauch pro Fläche und Kulturart berechnet. Und zwar unabhängig nach Bodenbearbeitungsverfahren und dementsprechend effektiven Verbrauch. Der Anreiz ist somit da, möglichst treibstoffarme Verfahren einzusetzen.. Ausserdem würde die Streichung eine Verteuerung der einheimischen Lebensmittelproduktion nach sich ziehen und den Wettbewerb mit den Importprodukten noch zusätzlich erschweren. Der Bundesrat erkannt da und verzichtete auf die Abschaffung. Somit bleiben der Landwirtschaft die jährlich 64 Millionen Franken erhalten. Dies ist gerade hinsichtlich der steigenden Produktionskosten und Sparabsichten des Bundesrates sehr erfreulich.  

Auch die Landwirtschaft ist aufgrund der Betroffenheit vom Klimawandel an der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen interessiert. Die Lösung liegt aber vermutlich nicht auf einer Spezialisierung mittels Elektrifizierung, sondern in einem Mix verschiedenster Technologien. Aktuell sind die Alternativen noch nicht verfügbar. Deshalb ist die Beibehaltung der Rückerstattung für eine nachhaltige einheimische Landwirtschaft wichtig.

Autor

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Sachbearbeiter/in Personal 50-70 %, Schweizer Bauernverband, Brugg

27.08.25 | Schlägt dein Herz fürs HR? Dann bist du bei uns richtig! Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/in Personal 50-70 %. Werde Teil unseres motivierten Teams in Brugg!

Mehr lesen
Jobs
Jobs Jurist/in 60–100%, Brugg

25.08.25 | In Ihrer neuen Rolle beraten und unterstützen Sie unsere Kunden in verschiedenen Rechtsbereichen. Werden Sie Teil unseres Teams!

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 34-2025

25.08.25 | Der SBV traf sich mit den Geschäftsführer:innen und Präsident:innen seiner Mitgliedorganisationen zum jährlichen Austausch. Themen waren z.B. AP2030+, Entlastungspaket 2027, digiFLUX, EU-Abkommen, Pflanzenschutz, Lobbyarbeit und neue Kommunikationsprojekte.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 33-2025

18.08.25 | Der SBV-Vorstand hat sich in seiner Sitzung mit aktuellen Marktfragen, Bodenrecht, Umwelt- und Tierschutzthemen sowie internationalen Herausforderungen befasst – und wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 32-2025

11.08.25 | Hohe US-Zölle setzen der Schweizer Exportwirtschaft zu – der SBV fordert faire Lösungen und betont, dass sensible Landwirtschaftsprodukte wie Fleisch nicht verantwortlich sind.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 30-2025

28.07.25 | Infolge des Ausbruchs der «Lumpy-Skin Disease» in Savoyen gilt in Teilen der Westschweiz eine Überwachungszone mit Impfpflicht für Tiere der Rindergattung.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Heiratsstrafe abschaffen: JA. Aber doch nicht so!

25.07.25 | In der Sommersession verabschiedete das Parlament eine Vorlage zur Individualbesteuerung. Damit wollte es zwei Ziele erreichen: Die Heiratsstrafe bei den Steuern abschaffen und die Frauen zur Erwerbsarbeit animieren. Tönt auf den ersten Blick vernünftig. Doch beim genaueren Hinschauen stellt sich heraus: Hier hat die Maus einen Berg, respektive ein völlig unverhältnismässiges und unnötiges Bürokratiemonster geboren. Gerade für die Bauernfamilien wäre dieses neue System jedes Jahr mit extremem Zusatzaufwand verbunden.

Mehr lesen
Stellungnahmen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Änderung des Tierseuchengesetzes

25.07.25 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverband zur Vernehmlassung zur Änderung des Tierseuchengesetzes

Mehr lesen