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Rückerstattung der Mineralölsteuer bleibt

Standpunkt vom 5. Januar 2024

Treibstoffrückerstattungen sind gerechtfertigt und führen nicht zu einem unnötigen Mehrverbrauch. Der Bundesrat hat deshalb kürzlich beschlossen diese Rückerstattung unverändert beizubehalten. Im Rahmen zu einem internationalen Abkommen führte das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine Studie zur Reform der Mineralölsteuerrückerstattung durch. Dabei wurden verschiedene Varianten geprüft. Der SBV hat sich mit der SVLT und andere betroffene Organisationen bei der Analyse dieser Varianten eingebracht und dargelegt, wieso das aktuelle System richtig ist.

Die Mineralölsteuer wird für den Unterhalt von Strassen eingesetzt. Die Landwirtschaft benützt diese Strassen jedoch kaum. Der Grossteil des Dieselbedarfs entfällt auf den Einsatz im Kulturland. Darum ist die Rückerstattung völlig gerechtfertigt. Die Kritiker behaupten, dass aufgrund Rückerstattung der Treibstoff zu billig sei. Das schaffe Anreize mehr als notwendig einzusetzen, was der Umwelt schade. Das ist falsch. Bei der Landwirtschaft wird die Rückerstattung nach Normverbrauch pro Fläche und Kulturart berechnet. Und zwar unabhängig nach Bodenbearbeitungsverfahren und dementsprechend effektiven Verbrauch. Der Anreiz ist somit da, möglichst treibstoffarme Verfahren einzusetzen.. Ausserdem würde die Streichung eine Verteuerung der einheimischen Lebensmittelproduktion nach sich ziehen und den Wettbewerb mit den Importprodukten noch zusätzlich erschweren. Der Bundesrat erkannt da und verzichtete auf die Abschaffung. Somit bleiben der Landwirtschaft die jährlich 64 Millionen Franken erhalten. Dies ist gerade hinsichtlich der steigenden Produktionskosten und Sparabsichten des Bundesrates sehr erfreulich.  

Auch die Landwirtschaft ist aufgrund der Betroffenheit vom Klimawandel an der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen interessiert. Die Lösung liegt aber vermutlich nicht auf einer Spezialisierung mittels Elektrifizierung, sondern in einem Mix verschiedenster Technologien. Aktuell sind die Alternativen noch nicht verfügbar. Deshalb ist die Beibehaltung der Rückerstattung für eine nachhaltige einheimische Landwirtschaft wichtig.

Autor

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

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