Stimmfreigabe zur Nachhaltigkeitsinitiative

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 22. April 2026

Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands beschloss die Stimmfreigabe zur Nachhaltigkeitsinitiative, die am 14. Juni zur Abstimmung kommt. Ebenso Stimmfreigabe gab es zur Änderung des Zivildienstgesetzes. Weiter verabschiedeten die Mitglieder die Stellungnahme zum agrarpolitischen Verordnungspaket 26.

Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die Nachhaltigkeitsinitiative («Keine 10-Millionen-Schweiz») ab. Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands (SBV) diskutierte diese heute. Dabei wägten die Mitglieder die verschiedenen Argumente gegeneinander ab. Unbestritten ist, dass die jährlich wachsende Bevölkerung Platz zum Wohnen, zum Arbeiten und für Infrastrukturprojekte braucht und damit Druck auf die bereits stark geschrumpften Landwirtschaftsflächen ausübt. Weiter steigt mit der Zunahme der Bevölkerung auch die Abhängigkeit vom Ausland in Bezug auf die Ernährungssicherheit. In der Folge sinkt der Selbstversorgungsgrad stetig. Auf der anderen Seite ist die Schweizer Landwirtschaft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Heute arbeiten über 50’000 familienfremde Arbeitskräfte auf den Schweizer Bauernhöfen. Davon stammen schätzungsweise 35'000 Personen oder 70 Prozent aus dem EU-Raum. Eine Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens würde deren Verfügbarkeit in Frage stellen. Aufgrund der unterschiedlichen Betrachtungen unterstützte heute eine Mehrheit der Mitglieder der Landwirtschaftskammer eine Stimmfreigabe. Weil die zweite Vorlage vom 14. Juni – der Änderung des Zivildienstgesetzes – aus Sicht der Landwirtschaft unterschiedliche Aspekte hat, gab es auch hier eine Stimmfreigabe. 

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026

Die Landwirtschaftskammer verabschiedete weiter die Stellungnahme des SBV zum diesjährigen Verordnungspaket. Eine Kernforderung ist dabei die Anpassung der Methode zur Berechnung des vergleichbaren Einkommens. Der SBV fordert, dass in der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes mit dem Median der Einkommen in den übrigen Sektoren verwendet wird. Die Verwendung des dritten Quartils – wie es der Vorschlag vorsieht – ist keine haltbare Vergleichsbasis. Vielmehr führt es zu einer Verzerrung der Einkommen in der Landwirtschaft und einer systematischen Überschätzung der wirtschaftlichen Situation der Bauernbetriebe. Diese Betrachtung unterstellt zudem, dass nur die Besten 25 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe nachhaltig wirtschaften und ökonomisch leistungsfähig sind. Weiter verlangt die Landwirtschaftskammer, dass der Stundenlohn der Familienarbeitskräfte ebenfalls als Kennzahl hinzugezogen wird. Dieser berücksichtigt neben dem Einkommen auch den dafür aufgewendeten Arbeitseinsatz. 

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales

Telefon079 718 01 88
E-Mail loic.bardet@sbv-usp.ch

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