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Stimmvolk verpasst die Chance für ein fortschrittliches Jagdgesetz

JagdSchweiz/SBV/SAB – Medienmitteilung vom 27. September 2020

Mit 51.9  Prozent Nein-Stimmen hat das Schweizer Volk sehr knapp die Revision des 34 Jahre alten Jagdgesetzes abgelehnt. Mit diesem Entscheid hat es die Stimmbevölkerung heute verpasst, den Tier- und Artenschutz zu stärken und klare Regeln für das Nebeneinander von Wolf und Nutztieren zu setzen. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete bedauern das Abstimmungsergebnis. Sie erachten dieses auch als Folge der millionenschweren Kampagne der Gegnerschaft. Ein fortschrittliches Jagdgesetz rückt nun in weite Ferne.

Das Schweizer Volk hat das revidierte Jagdgesetz und somit eine nachhaltige und fortschrittliche Jagd mit 51.9 Prozent sehr knapp abgelehnt. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband (SBV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB), die sich in den letzten Monaten intensiv für ein Ja engagierten, bedauern das Resultat. «Das Stimmvolk hat sich leider gegen ein ausgewogenes Jagdgesetz ausgesprochen und sich täuschen lassen von der millionenschweren Machtdemonstration der Tierschutz-Organisationen», sagt Anton Merkle, Präsident von JagdSchweiz. 

Mit der Ablehnung des neuen Gesetzes bleibt es den Kantonen verwehrt, bei wachsenden Wolfspopulationen angemessen zu reagieren. Die Konflikte werden in den nächsten Jahren zunehmen und die betroffenen Älplerinnen und Älpler vor grosse Herausforderungen stellen. «Das Schweizer Volk hat es leider verpasst, auch Schafe, Ziegen oder Kälber besser zu schützen», sagt SBV-Präsident Markus Ritter. 

Fortschrittliches Jagdgesetz für Jahre blockiert 

Von der Ablehnung besonders stark betroffen sind die Bergregionen. SAB-Direktor Thomas Egger sagt: «Leider ist es uns nicht gelungen, die Unterländerinnen und Unterländer von den Vorteilen des Jagdgesetzes für die Bergbevölkerung zu überzeugen». Alp- und Berglandwirtschaft leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaften. Nach diesem Entscheid besteht die Gefahr, dass viele Älplerinnen und Älpler frustriert aufgeben. Wanderwege in besonders betroffenen Gebieten müssen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Die alpine Kulturlandschaft wird verganden und für den Tourismus an Attraktivität verlieren.

Auch für den Tier- und Artenschutz ist die Ablehnung ein negatives Signal. Statt nur noch Wolf, Steinbock und Höckerschwan dürfen über 300 geschützte Arten von den Kantonen weiterhin reguliert und vom Bundesrat zur Jagd freigegeben werden. Zugvogelreservate, Schutzgebiete und Wildtierkorridore bekommen weiterhin keine finanzielle Unterstützung vom Bund. Langjährige Forderungen der Naturschutzorganisationen sind damit obsolet. Das revidierte Jagdgesetz war ein ausgewogener Kompromiss, der langjährige Differenzen bereinigt hätte. Die nötige Modernisierung des Jagdgesetzes ist nach dem negativen Abstimmungsresultat nun für Jahre blockiert. 

Rückfragen

David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch 

Urs Schneider, Stv. Direktor Schweizerischer Bauernverband SBV,
Tel. 079 438 97 17, urs.schneider@sbv-usp.ch 

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch 

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