Strommangel kann auch Landwirtschaft treffen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 23. September 2022

Im nächsten Winter ist es aufgrund einer europäischen Mangellage mit Strom nicht ausgeschlossen, dass es phasenweise Unterbrüche gibt. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen sich vorbereiten. Panik ist jedoch nicht angezeigt.

Der landwirtschaftliche Durchschnittsbetrieb braucht rund 20‘000 kWh Strom pro Jahr. Die effektive Menge hängt stark vom Betriebstyp ab. Tatsache ist aber, dass durch die stetige Automatisierung und Digitalisierung die Abhängigkeit und Anfälligkeit infolge eines Stromunterbruchs stark gestiegen ist. Melkmaschine, Fütterungsautomaten, Lüftungen – alles funktioniert nur mit Strom. Im kommenden Winter kann der Bundesrat einen Strommangel nicht ausschliessen. Dies, weil die Schweiz im Winter darauf angewiesen ist, Strom in Europa zuzukaufen. Ob und in welchem Ausmass das auch im nächsten Winter möglich sein wird, ist die grosse Unbekannte.

Der Bundesrat sieht ein Vorgehen in vier Phasen vor. In der ersten sollen alle mithelfen, Strom zu sparen und diesen generell effizienter zu nutzen. Hier kann die Landwirtschaft ihren Strombedarf mittels Energieeffizienzmassnahmen über Förderprogrammen von AgroCleanTech reduzieren und die gleichen Massnahmen wie die restliche Bevölkerung ergreifen. In der zweiten Phase sind Verbrauchseinschränkungen durch das Verbot von nicht notwendigen, energieintensiven Anlagen geplant, dazu gehören z.B. unnötige Beleuchtungen von Schaufenstern, Werbetafeln oder Strassen. In Phase drei müssen Grossverbraucher von über 100‘000 kWh pro Jahr mit Einschränkungen rechnen. Die meisten Landwirtschaftsbetriebe gehören nicht in diese Kategorie, gewisse nachgelagerte Stufen jedoch sehr wohl. Das kann zu Störungen bei den Abnehmern und dem Handel und allenfalls Absatzstau auf Produktionsstufe führen. In der letzten Phase, wenn alles andere zu wenig gebracht hat, sieht die Regierung zeitlich befristete Netzabschaltungen vor.

Kommt es zu Netzabschaltungen, ist der Bedarf einer Notstromversorgung abhängig von der Unterbruchsdauer und dem Betriebstyp. Jeder Betrieb muss sich damit befassen, was das für ihn bedeuten würde und sich entsprechend wappnen. Das Risiko lässt sich wie folgt vermindern:

  • Energetische Bedürfnisse des Betriebs erfassen.
  • Stromeffizienzmassnahmen treffen.
  • Arbeitsorganisation und kritische Aufgaben klären.
  • Bei Bedarf Notstromaggregate installieren. Für eine Notstromversorgung gibt es verschiedene Technologien, die je nach Bedarf unterschiedlich geeignet sind. Eine eigene Stromproduktion (PV- oder Biogasanlage) ist nicht per se eine solche Absicherung. Dafür sind eine Netzentkoppelung und ein Inselbetrieb nötig.
  • Treibstoff einlagern.

Mehr Infos sind im ausführlichen Bericht «Strommangellage in der Landwirtschaft - Betroffenheit und Vorsorgemassnahmen» zu finden.

Rückfragen

Ralf Bucher

Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 771 53 26
E-Mail ralf.bucher@sbv-usp.ch

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt

E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

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