Verordnungspaket 2026: Weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 28. Oktober 2026

Das Verordnungspaket 2026 bringt praxistaugliche Vereinfachungen und administrative Entlastung für die Bauernbetriebe. Das ist aus Sicht des Schweizer Bauernverbands erfreulich. Unschön ist, dass weiterhin das dritte Quartil für den Einkommensvergleich mit den übrigen Sektoren herangezogen wird. 

Mit dem Verordnungspaket 2026 reduziert der Bund die administrativen Belastungen der Landwirtschaftsbetriebe und vergrössert ihren Handlungsspielraum. Für den Schweizer Bauernverband (SBV) ist dies ein wichtiger Schritt. Das Verordnungspaket bringt Vereinfachungen bei den ÖLN-Vorgaben, den Produktionssystemen, der Biodiversitätsförderung sowie bei den Anforderungen an Tierwohl und Kontrollen. Zudem erhalten die Betriebe mehr Zeit für die Umstellung auf die digitale Nährstoff- und Futterbilanz, die erst ab 2030 obligatorisch wird. Die Anpassungen sollen unnötigen Aufwand vermeiden und die Bewirtschaftung besser an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Ein Beispiel ist die Aufhebung der Pflicht, auf jeder Parzelle Bodenuntersuchungen durchzuführen. Damit entfällt für die Betriebe ein Teil des bisherigen Aufwands. 

Entlastung weiterführen

Die Entlastung muss jedoch mit den geplanten Etappen beim Aktionsplan Kontrollen und mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems in der AP30+ konsequent weitergehen. Wichtig ist weiter, dass die Entlastungen nicht durch zusätzliche administrative Anforderungen an anderer Stelle wieder verloren gehen. Ziel ist eine praxistaugliche Agrarpolitik, die unternehmerischen Handlungsspielraum ermöglicht und die Leistungen der Landwirtschaft für Lebensmittelproduktion, Umwelt und Tierwohl berücksichtigt.

Offene Forderung beim vergleichbaren Einkommen

Die Forderung des SBV, dass für den Einkommensvergleich nicht mehr das 3. Quartil, sondern der Median verwendet wird, wurde auch von anderen Organisationen gefordert. Deshalb will der Bundesrat mit der Verordnungsanpassung noch zuwarten und den Entscheid zur hängigen Kommissionsmotion der WAK-N (26.3530) abwarten. Aus Sicht des SBV ist insbesondere der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes dem Medianlohn der erwerbstätigen Bevölkerung auf regionaler und gesamtschweizerischer Ebene gegenüberzustellen. Die zusätzliche Berücksichtigung des dritten Quartils als Vergleichsgrösse kann zu einer verzerrten Beurteilung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation führen und gewährleistet keinen repräsentativen Vergleich mit anderen Branchen.

Darüber hinaus fordert der SBV, dass beim Einkommensvergleich auch die Stundenlöhne der Familienarbeitskräfte berücksichtigt werden, damit Unterschiede im geleisteten Arbeitseinsatz angemessen einbezogen werden.

Der SBV hält an diesen Forderungen fest und wird sich dafür einsetzen, dass sie bei künftigen Verordnungsanpassungen berücksichtigt werden.

Rückfragen

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Marktkommentar Kühe und Kälber sind gesucht

19.10.18 | Der Markt für grosses Bankvieh ist gesund. Der Wochenpreis von Fr. 8.80 je Kilo Schlachtgewicht (SG) für Muni und Ochsen T3 bleibt unverändert und wird realisiert.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Unfallhäufung alarmiert Landwirtschaftskammer

18.10.18 | An der heutigen Sitzung befasste sich die Landwirtschaftskammer (Laka) des Schweizer Bauernverbands infolge einer Häufung tödlicher Unfälle auf Bauernbetrieben im laufenden Jahr mit dem Thema Arbeitssicherheit.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Austausch Hängegleiter-Verband und Bauernverband

17.10.18 | Der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV), der 17‘000 Mitglieder vertritt, und der Schweizer Bauernverband (SBV), die Dachorganisation der Schweizer Landwirtschaft mit 52‘000 Betrieben, trafen sich für einen Austausch.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 41 (08.10. – 12.10.2018)

17.10.18 | Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Finanzhilfen an verschiedene landwirtschaftliche Organisationen überprüft. Abgestützt auf einer eigenwilligen Interpretation des neuen Verfassungsartikels 104a Ernährungssicherheit stellt die EFK nun Beiträge vor allem im Bereich der Tierzucht und Viehwirtschaft in Frage. Stossend ist, dass die EFK hierbei unter dem Deckmantel ihres Controlling-Auftrags de facto Agrarpolitik macht. Dazu fehlen ihr aber der verfassungsrechtliche Auftrag und die nötige Sachkompetenz. Der SBV setzt sich vehement dafür ein, dass der im Art. 104a geäusserte Volkswille respektiert und konkretisiert wird – auch von den Bundesbehörden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Die Eigeninteressen von economiesuisse

16.10.18 | Nach Avenir Suisse hat auch die economiesuisse eine Studie zur Zukunft der Agrar- und landwirtschaftlichen Aussenhandelspolitik herausgegeben. Ihr Rezept dient vor allen ihren eigenen Interessen: Den Grenzschutz für Landwirtschaftsprodukte abbauen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Stabilisierung der AHV (AHV 21)

16.10.18 | Stellungnahme zur Stabilisierung der AHV (AHV 21). Mit dem erläuternden Bericht zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) hat der Bundesrat ein Paket vorgelegt, mit dem die obligatorische Altersvorsorge der ersten Säule in der Schweiz revidiert werden soll. Anders als in der Reform der Altersvorsorge 2020, wird die erste Säule in dieser Vorlage isoliert betrachtet. Das System soll den heutigen demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das Rentenalter liegt bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Ein flexibler Bezug der Altersleistungen ist kaum möglich. Wir unterstützen die Meinung, dass dieses System kaum den Bedürfnissen der Versicherten und den demographischen Rahmenbedingungen entsprechen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision Energieförderungsverordnung, Energieverordnung und Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung

15.10.18 | Stellungnahme des SBV zur Teilrevision der Energieförderungsverordnung, zur Energieverordnung und zur Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung. Die Landwirtschaft will mithelfen, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Der SBV fordert dafür positive Rahmenbedingungen.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell AGRISTAT Aktuell 09-18: Der Nutztierbestand der Schweiz

11.10.18 | 2018 wachsen die Bestände der Nutzhühner (+0,6 %), der Truten(+2,9 %), der Milchziegen (+2,4 %), der Milchschafe (+2,8 %) und der Rothirsche (+7,0 %). Eine Abnahme ergibt sich beim Bestand der Schweine ( 3,4 %), der Schafe ( 1,3 %), der Neuweltkameliden (-3,9 %) und der Kaninchen (-2,4 %). Falls die aktuelle Trockenheit bei einzelnen Tierarten zu einer Reduktion der Bestände führt, so wird dies erst in der Bestandesstatistik des Jahres 2019 ersichtlich.

Mehr lesen