Verordnungspaket 2026: Weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 28. Oktober 2026

Das Verordnungspaket 2026 bringt praxistaugliche Vereinfachungen und administrative Entlastung für die Bauernbetriebe. Das ist aus Sicht des Schweizer Bauernverbands erfreulich. Unschön ist, dass weiterhin das dritte Quartil für den Einkommensvergleich mit den übrigen Sektoren herangezogen wird. 

Mit dem Verordnungspaket 2026 reduziert der Bund die administrativen Belastungen der Landwirtschaftsbetriebe und vergrössert ihren Handlungsspielraum. Für den Schweizer Bauernverband (SBV) ist dies ein wichtiger Schritt. Das Verordnungspaket bringt Vereinfachungen bei den ÖLN-Vorgaben, den Produktionssystemen, der Biodiversitätsförderung sowie bei den Anforderungen an Tierwohl und Kontrollen. Zudem erhalten die Betriebe mehr Zeit für die Umstellung auf die digitale Nährstoff- und Futterbilanz, die erst ab 2030 obligatorisch wird. Die Anpassungen sollen unnötigen Aufwand vermeiden und die Bewirtschaftung besser an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Ein Beispiel ist die Aufhebung der Pflicht, auf jeder Parzelle Bodenuntersuchungen durchzuführen. Damit entfällt für die Betriebe ein Teil des bisherigen Aufwands. 

Entlastung weiterführen

Die Entlastung muss jedoch mit den geplanten Etappen beim Aktionsplan Kontrollen und mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems in der AP30+ konsequent weitergehen. Wichtig ist weiter, dass die Entlastungen nicht durch zusätzliche administrative Anforderungen an anderer Stelle wieder verloren gehen. Ziel ist eine praxistaugliche Agrarpolitik, die unternehmerischen Handlungsspielraum ermöglicht und die Leistungen der Landwirtschaft für Lebensmittelproduktion, Umwelt und Tierwohl berücksichtigt.

Offene Forderung beim vergleichbaren Einkommen

Die Forderung des SBV, dass für den Einkommensvergleich nicht mehr das 3. Quartil, sondern der Median verwendet wird, wurde auch von anderen Organisationen gefordert. Deshalb will der Bundesrat mit der Verordnungsanpassung noch zuwarten und den Entscheid zur hängigen Kommissionsmotion der WAK-N (26.3530) abwarten. Aus Sicht des SBV ist insbesondere der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes dem Medianlohn der erwerbstätigen Bevölkerung auf regionaler und gesamtschweizerischer Ebene gegenüberzustellen. Die zusätzliche Berücksichtigung des dritten Quartils als Vergleichsgrösse kann zu einer verzerrten Beurteilung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation führen und gewährleistet keinen repräsentativen Vergleich mit anderen Branchen.

Darüber hinaus fordert der SBV, dass beim Einkommensvergleich auch die Stundenlöhne der Familienarbeitskräfte berücksichtigt werden, damit Unterschiede im geleisteten Arbeitseinsatz angemessen einbezogen werden.

Der SBV hält an diesen Forderungen fest und wird sich dafür einsetzen, dass sie bei künftigen Verordnungsanpassungen berücksichtigt werden.

Rückfragen

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen 21.08.19 Freihandelsabkommen mit Indonesien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Am 16. Dezember 2018 hat die EFTA- und damit die Schweiz - ein Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnet. lm Grundsatz würdigt der SBV diesen Abschluss wegen der Tatsache, dass Indonesien eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt ist und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial hat. Das Abkommen beinhaltet aber Konzessionen bei sensiblen Agrarprodukten, welche bisher nie zugestanden wurden. Dies betrifft speziell Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel mit Milchbestandteil. Damit wird die Rote Linie des SBV - die den Behörden bestens bekannt ist - überschritten. Bei den erwähnten Konzessionen ist zwar mehrheitlich nicht mit direkten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft zu rechnen, weil Indonesien mit punktuellen Ausnahmen kein starker Agrarexporteur ist. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass solche Konzessionen erfahrungsgemäss ein Präjudiz für künftige Verhandlungen beispielsweise mit den USA, Neuseeland oder mit der EU darstellen. Auch bezüglich des Vorgehens ist der SBV unzufrieden, weil stets versichert wurde, dass unsere Rote Linie mit Ausnahme des Palmöls eingehalten wird. Nun da das Abkommen unterzeichnet ist, werden wir vor die vollendete Tatsache gestellt, dass diese bei zahlreichen Zollpositionen überschritten wurde, ohne die betroffenen Produzentenorganisationen vorgängig zu konsultieren. Was das Palmöl betrifft, trägt das Abkommen mit der mengenmässigen Limitierung der zollvergünstigten Importe den Bedenken der Landwirtschaft weitgehend Rechnung. Das Importwachstum kann damit gebremst werden. Mit den Liefervorgaben in Containern zu 22 Tonnen wird zudem die Rückverfolgbarkeit des Palmöls wesentlich verbessert. Dies gibt den Abnehmern die Möglichkeit genauer hinzuschauen, bevor sie Billigware einkaufen.

Mehr lesen
Stellungnahmen 21.08.19 Handelsabkommen mit Grossbritannien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2019 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem ,,Brexit". Der SBV begrüsst das vorsorgliche Handeln des Bundesrates, welches darauf abzielt, die heutigen Handelsbeziehungen über den ,,Brexit" hinaus sicherzustellen. Für die Schweizer Wirtschaft und für die Schweizer Landwirtschaft sind stabile Verhältnisse zentral. Kritisch beurteilt der SBV, dass das Ziel des Abkommens u.a. ,,die Bereitstellung einer Plattform zur weiteren Handelsliberalisierung" darstellt (Art.3). Eine Liberalisierung des Agrarmarktes über das mit der EU vereinbarte Niveau hinaus hätte gravierende Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft und würde unsere rote Linie klar überschreiten. Daher erwartet der SBV umgehend eine Verdeutlichung der damit verbundenen Vorhaben wie auch verbindliche Aussagen darüber, inwiefern diese Handelsliberalisierung den Agrarbereich betreffen soll. Unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtungen dieses Abkommens keine weitere Liberalisierung des Agrarmarktes nach sich ziehen und das aktuelle Grenzschutzniveau langfristig aufrechterhalten wird, stimmt der SBV zugunsten der politischen Stabilität dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Mehr lesen
Stellungnahmen 21.08.19 Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2020

22.08.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2020 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1% für das Jahr 2020 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung BVG-Mindestzins rechtfertigen. Wie bereits festgehalten dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbe-sehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden kann. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener Weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch und eine Kehrtwende auf der Zinsfront zeichnet sich weniger denn je ab. Nichts desto trotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen nach dem sehr schwierigen Jahr 2018 aktuell sehr solide präsentiert. Die per Ende Vorjahr bilanzierten Verluste konnten bei weitem aufgefangen werden, so dass unter diesem Aspekt kein akuter Handlungsbedarf besteht. Wir sind weiterhin der Meinung, dass ein BVG-Mindestzins von weniger als einem Prozent das Vertrauen der Bevölkerung in die Kapitalgedeckte zweite Säule arg strapazieren würde und nur im absoluten Bedarfsfall be-schlossen werden sollte. Dies ist aus unserer Sicht beim BVG-Mindestzins der jährlich neu festgelegt wird, aktuell nicht gegeben. Ein markanter Einbruch der Kapitalmärkte hätte zwar einen schmerzhaften Rückgang der De-ckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen zur Folge. Der Einfluss eines während einem Jahr um 0,5% höheren oder tieferen BVG-Mindestzinses wäre in diesem Fall jedoch vernachlässigbar. Gestützt auf unsere Ausführungen sprechen wir, wie eingangs bereits festgehalten, für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1 % für das Jahr 2020 aus. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 33 (12.08. – 18.08.2019)

19.08.19 | Vorstand Der Vorstand des SBV befasste sich intensiv mit den beiden Pflanzenschutzinitiativen und dem weiteren Vorgehen. Er setzte sich mit der Situation auf den Märkten auseinander und würdigte die Lancierung des «grünen Teppichs» durch die Branchenorganisation Milch. Daneben verabschiedete er mehrere Stellungnahmen (Landschaftskonzept, Indirekter Gegenvorschlage zur Fair-Preis-Initiative, Stretto 3) und erörterte den Projektstand zur AP 22+. In diesem Zusammenhang definierte der Vorstand rote Linien, welche bei den regionalen Landwirtschaftskonzepten einzuhalten sind. Ausserdem unterstützt der Vorstand die Wahl der neuen Präsidentin der Landfrauen, Anne Challandes, als neues Vorstandsmitglied und als Vizepräsidentin. Die Wahl erfolgt durch die Delegiertenversammlung im November. Schliesslich verabschiedete er das Tätigkeitsprogramm 2020 zuhanden der Landwirtschaftskammer.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Jein zum Fair-Preis-Gegenvorschlag

16.08.19 | Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» und das Bekenntnis für eine noch umweltfreundlichere Landwirtschaft: Mit diesen beiden Themen setzte sich der Vorstand des Schweizer Bauernverbands heute auseinander.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Sauberes Trinkwasser ist ein gemeinsames Anliegen

15.08.19 | Der heute vom Bundesamt für Umwelt veröffentlichte Bericht zur nationalen Grundwasser-beobachtung zeigt, dass es Anstrengungen auf allen Ebenen braucht, um auch künftig den Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten. Die Landwirtschaft macht ihre Hausaufgaben.

Mehr lesen